Einsicht in Personaldatenbank (Allgemeines)

PcSilvi, ULM, Friday, 17.02.2017, 13:26 (vor 2619 Tagen)

Hallo,
Der Betriebsrat beziehungsweise der Personal Ausschuss und die PAKO haben Zugriff auf die Personal-Stammdaten der beschäftigten im Betrieb, bei der SBV hat dies nur der SBV, mit der Einschränkung, dass er nur die Personaldaten von Schwerbehinderten und gleichgestellten hat oder sieht.
Der 1. Stellvertreter, der SBV hat keinen Zutritt (Vertretung ist ca. 80 Tage im Jahr tätig) auf Personaldaten
Im Betrieb kommt es vor, dass die SBV zu BEM Gespräche von beschäftigten, denen eine Schwerbehinderung droht oder hat, aber noch keinen SB-Antrag stellte eingeladen wird. Wir SBV´ler suchen da das Gespräch mit dem Betretenden gerne vor dem eigentlichen BEM-Gespräch, und da ist es dann jetzt so, dass die SBV zum Betriebsrat, da dieser näher als das Personalbüro ist, geht und sich da die Informationen über die Personaldaten (Krankheitstage, Reha-Tage in welcher Abteilung beschäftigt und so weiter) holt.
Wir von der SBV sind der Meinung, jeder Beschäftigte ist oder kann ein BEM-fall werden oder ist vor einer SB nicht sicher und daher sollte die SBV und der 1. Stellvertreter, wie der Betriebsrat/Personalausschuss auch die gleiche Berechtigung zu den Personaldaten haben.
Gibt es dazu (Rechtliche) Regeln oder urteile?

Einsicht in Personaldatenbank

Monica99, Friday, 17.02.2017, 13:44 (vor 2619 Tagen) @ PcSilvi

Hallo,

die SBV, also die Schwerbehindertenvertretung (das Organ) hat nur das Recht der Einsicht auf die Daten der Schwerbehinderten und Gleichgestellten. Denn nur für diese hat sie das gesetzliche Vertretungsmandat.

Das Mandat wird grundsätzlich, da die SBV eine EINPERSONENVERTRETUNG ist von der Vertrauensperson der Schwerbehinderten wahrgenommen.

In der Zeit der Wahrnahme der Verhinderungsvertretung wird dieses Mandat des Organs SBV durch den Stellvertreter wahrgenommen. In dieser Zeit hat sie die Rechte der Schwerbehindertenvertretung. Damit in dieser Zeit auch das Einsichtsrecht.

Eine Einsicht in die Daten aller Beschäftigten wäre ein Verstoß gegen den Datenschutz.

Nur weil AN ein Recht auf ein BEM haben, werden sie nicht Schwerbehindert und sind damit auch nicht grundsätzlich von Behinderung bedroht wie oft von SBV angenommen. Hierzu rate ich einmal ein Blick ins Gesetz.

FAZIT: Die SBV ist eben NICHT BR oder PR und hat damit eben auch nicht die Rechte wie diese.

PS: "...bei der SBV hat dies nur der SBV, mit der Einschränkung...." Als 1. Stellvertreter sollte man den Unterschied zwischen Schwerbehindertenvertretung (SBV) und der Vertrauensperson (VPSchwb) kennen. ;-)

--
mfg Monica

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PcSilvi, ULM, Friday, 17.02.2017, 15:03 (vor 2619 Tagen) @ Monica99

> Nur weil AN ein Recht auf ein BEM haben, werden sie nicht Schwerbehindert und sind damit auch nicht grundsätzlich von Behinderung bedroht wie oft von SBV angenommen. Hierzu rate ich einmal ein Blick ins Gesetz. >

von 41 BEM-Fälle im letzten Jahr haben nun 18 eine Gleichstellung und 4 einen Schwerbehindertenausweis. Das aber nur weil der Betriebsrat mit der SBV redet und uns bzw. den Beschäftigten ein unabhängiges Gespräch empfiehlt. :-)

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Downunder, Baden-Württemberg, Saturday, 18.02.2017, 06:46 (vor 2618 Tagen) @ PcSilvi

Aus Deiner Beschreibung ist nicht zu erkennen, ob der Gang zum Betriebsrat (um die Daten zu erhalten) im Einverständnis mit dem Betroffenen erfolgt, ansonsten wäre das ein Verstoß gegen den Datenschutz und könnte ggf. rechtliche Konsequenzen haben. Hinzu käme der Imageschaden für das Gremium, wenn sich herumspricht wie mit dem Datenschutz umgegangen wird.

Ansonsten hat Monica99 ja alles gesagt.

--
Gruß

Downunder

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mietze_katz, Oberbayern, Sunday, 19.02.2017, 09:32 (vor 2617 Tagen) @ Downunder

Hallo Downunder,

so ganz möchte ich Deinen Ausführungen nicht zustimmen, weil

1. die SBV ebenso der Verschwiegenheit verpflichtet ist wie die anderen Gremien auch
2. der SBV nach SGB ein umfassendes Teilnahmerecht an allen möglichen Ausschüssen ect. eingeräumt wird
3. es auf schwbv.de sehr eindeutig beschrieben ist, siehe hier http://www.schwbv.de/eingliederungs_management.html

Deshalb dem BR eine Verletzung des Datenschutzes zu unterstellen, halte ich für nicht gerechtfertigt.

Aus meiner Sicht müsste die Sache wie folgt laufen:

1. AG ist verpflichtet das BEM durchzuführen und ladet hierzu ALLE (auch SBV bei Nicht-SB) ein
2. dann werden die AN-Vertretungen aktiv, sprechen sinnvoller Weise erst mit dem Betroffenen und, sofern dieser dem BEM zustimmt, überlegen sie Wege wie diesem geholfen werden kann bzw. bereiten sich auf das eigentliche BEM-Gespräch vor. Dass hierfür ein gewisser Datenaustausch erforderlich ist, versteht sich von selbst und ist vom Betroffenen mit der Zustimmung zum BEM jedenfalls auch legalisiert.

VG

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Heinrich, Sunday, 19.02.2017, 10:10 (vor 2617 Tagen) @ mietze_katz

Hallo mietze katz,

so ganz möchte ich Deinen Ausführungen nicht zustimmen, weil sie teils FALSCH ist.

1. AG ist verpflichtet das BEM durchzuführen und ladet hierzu ALLE (auch SBV bei Nicht-SB) ein

Hier empfehle ich doch einmal einen Blick ins Gesetz, den § 84, Abs 2 .....bei schwerbehinderten Menschen außerdem mit der Schwerbehindertenvertretung, ....

Fazit, die SBV nur wenn es sich zum Zeitpunkt der Einladung/ Durchführung um Schwerbehinderte/ Gleichgestellte handelt, sonst NICHT.

Anders kann es nur sein, wenn im Betrieb auf Grundlage einer BV ein festes BEM Team gebildet wurde und die SBV diesem lt. BV angehört.

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Hotte, Stuttgart, Sunday, 19.02.2017, 10:20 (vor 2617 Tagen) @ mietze_katz

Hallo Mieze_Katze


1. die SBV ebenso der Verschwiegenheit verpflichtet ist wie die anderen Gremien auch

Das entbindet nicht von der Einhaltung des Datenschutzgesetzes

Deshalb dem BR eine Verletzung des Datenschutzes zu unterstellen, halte ich für nicht gerechtfertigt.

Der TE schreibt deutlich:

[quote]....Wir SBV´ler suchen da das Gespräch mit dem Betretenden gerne vor dem eigentlichen < BEM-Gespräch, und da ist es dann jetzt so, dass die SBV zum Betriebsrat, da dieser
näher als das Personalbüro ist, geht und sich da die Informationen über die
Personaldaten (Krankheitstage, Reha-Tage in welcher Abteilung beschäftigt und so
weiter) holt....[/quote]

Weil die SBV keinen Zugriff auf die persönlichen Daten eines nicht sb Kollegen hat, geht sie also zu einem BR, der Zugriff hat, und lässt sich die Daten geben. Wenn das kein klassischer Verstoß gegen das Datenschutzgesetz von beiden ist, wann dann?

1. AG ist verpflichtet das BEM durchzuführen und ladet hierzu ALLE (auch SBV bei Nicht-SB) ein

Sorry. Das sehe ich anders. § 84 Abs 2 SGB IX
...2) Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber mit der zuständigen Interessenvertretung im Sinne des § 93, bei schwerbehinderten Menschen außerdem mit der Schwerbehindertenvertretung, mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person die Möglichkeiten, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann (betriebliches Eingliederungsmanagement). ....


VG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."

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Monica99, Sunday, 19.02.2017, 10:41 (vor 2617 Tagen) @ mietze_katz

Hallo M_K,

so ganz möchte ich Deinen Ausführungen nicht zustimmen, weil

1. die SBV ebenso der Verschwiegenheit verpflichtet ist wie die anderen Gremien auch
2. der SBV nach SGB ein umfassendes Teilnahmerecht an allen möglichen Ausschüssen ect. eingeräumt wird

Deshalb dem BR eine Verletzung des Datenschutzes zu unterstellen, halte ich für nicht gerechtfertigt.


Doch
, wenn die SBV sich auf welchem Wege auch immer sich Daten bzw Einblick in Daten verschafft zu denen sie lt. Gesetz kein Recht auf Wissen/Einblick hat. Auch die Person welche ihr dieses ermöglicht verstößt gegen den Datenschutz. Denn zum Datenschutz gehört auch die Zweckbestimmung der Daten. Bei BEM Daten besagt die Zweckbestimmung eben, dass nur Personen die lt. Gesetz hier das Recht auf Einblick haben dieses wahrnehen dürfen, also Kenntnis dieser geschützten Daten erlangen dürfen.

Die Zweckbestimmung bei BEM Daten ist eben lt. Gesetz, dass diese nur zur Durchführung des BEM mit dem hier lt. Gesetz berechtigten genutzt werden darf. Eingesehen werden dürfen.

Die SBV ist eben lt. Gesetz § 84, 2 nur bei Schwerbehinderten und Gleichgestellten Berechtigte!

Letztlich, beim BEM ist der betroffene Beschäftigte Herr des Verfahrens, der hat daher auch das Recht, ihr nicht genehme Personen, also ggf auch BR/PR und SBV, hiervon auszuschließen.

Dann erhalten diese je nach Zuständigkeit, also BR/PR immer, SBV nur bei Schwerbehinderten/Gleichgestellten, vom AG die Info BEM wird angeboten. Ggf. können dann im BEM Verfahren beschlossenen Maßnahme wieder Mitbestimmungs-/Beteiligungsrelevante Maßnahmen, zB. Versetzungen, auslösen.

--
mfg Monica

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Downunder, Baden-Württemberg, Monday, 20.02.2017, 18:53 (vor 2616 Tagen) @ Monica99

Ergänzend dazu:

Für die sbM/Gleichgestellten besteht im Rahmen des Überwachungsrecht der Anspruch auf Unterrichtung

a) der Fehlzeiten der sbM/Gleichgestellten
b) die Information über das Angebot des BEM an den Berechtigten

Siehe http://www.reha-recht.de/fileadmin/download/foren/b/2014/B10-2014_Ueberwachungsrecht_des_Betriebsrates_beim_BEM.pdf

Auf Seite 6 wird ausgeführt das dies analog für die SBV für die sbM/Gleichgestellten und nur für diese gilt.

Falls der BEM Berechtigte die Beteiligung der SBV im eigentlichen BEM Verfahren wünscht ist dies SEINE Entscheidung!!!

--
Gruß

Downunder

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Monica99, Sunday, 19.02.2017, 14:39 (vor 2617 Tagen) @ mietze_katz

Hallo,

Aufgrund des Datenschutzes und der dort geregelten Zweckbindung der gespeicherten Daten ergibt es sich, dass diese BEM Daten ausschließlich für die Nutzung von BEM-Gesprächen/Maßnahmen durch die im Gesetz geregelten Berechtigten genutzt werden dürfen.

Sie dürfen daher nicht genutzt werden um der SBV ggf zu ermöglichen zu erkennen wo es im Betrieb ggf Beschäftigte gibt die einen Anspruch auf Beratung zur Antragstellung haben. Auch wenn erkennbar wäre, dass dem Antrag stattgegeben würde.

Dieses wäre dann ein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz wegen Verstoß gegen die Zweckbindung der Daten.

Daraus ergibt sich auch, dass der BR diese Daten und das Wissen daraus einfach an die SBV weitergeben darf.

--
mfg Monica

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Heinrich, Friday, 17.02.2017, 14:30 (vor 2619 Tagen) @ PcSilvi

Hallo,

zur Frage wer ist Schwerbehindert bzw wer bekommt eine Anerkennung und wird damit zum möglichen Klientel der SBV?

Hier findet man einen guten Beitrag dazu!

Auszug: Wer ist be­hin­dert im Sin­ne des Ar­beits­rechts?
„Men­schen sind be­hin­dert, wenn ih­re
- körper­li­che Funk­ti­on,
- geis­ti­ge Fähig­keit oder
- see­li­sche Ge­sund­heit

mit ho­her Wahr­schein­lich­keit länger als sechs Mo­na­te von dem für das Le­bens­al­ter ty­pi­schen Zu­stand ab­wei­chen und da­her ih­re Teil­ha­be am Le­ben in der Ge­sell­schaft be­ein­träch­tigt ist. Sie sind von Be­hin­de­rung be­droht, wenn die Be­ein­träch­ti­gung zu er­war­ten ist.“

Du erkennst, nicht jeder der das Recht auf ein BEM hat ist damit Betroffen! Denn die "Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig," können ja u.a. aus vielen ab-/ausgeheilten Kurzerkrankungen stammen oder ggf eine Folge eines ausgeheilten schweren Unfalls oder Erkrankung.

Daraus ergibt es sich, dass halt nicht für all diese Beschäftigten die SBV zuständig ist, der BR/PR aber schon.

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Hotte, Stuttgart, Friday, 17.02.2017, 19:51 (vor 2619 Tagen) @ PcSilvi

Hallo,
Wir SBV´ler suchen da das Gespräch mit dem Betretenden gerne vor dem eigentlichen <BEM-Gespräch, und da ist es dann jetzt so, dass die SBV zum Betriebsrat, da dieser näher <als das Personalbüro ist, geht und sich da die Informationen über die Personaldaten <(Krankheitstage, Reha-Tage in welcher Abteilung beschäftigt und so weiter) holt.

Hey,
ich weiss nicht, wie es die anderen sehen. Aber ich halte das Vorgehen vom BR für nicht korrekt und für einen Verstoß gegen den Datenschutz.
Hier erhält anscheinend die SBV sehr intensive persönliche Daten über Beschäftigte, die nicht schwerbehindert sind, und deren Zustimmung zur Weitergabe der Dten wohl nicht vorliegt.
VG
Hotte

--
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"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."

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Heinrich, Friday, 17.02.2017, 22:41 (vor 2619 Tagen) @ Hotte

Hallo Hotte,

wenn der BR diese Dinge, also wer ist/bekommt ein BEM, im Rahmen der BR Sitzung oder ggf ArbGruppe bespricht und die SBV dann im Rahmen der Teilnahme an der BR Sitzung oder ArbGruppe die Daten erfährt ist es ok. Denn dort hat sie ja ein uneingeschränktes Teilnahmerecht.

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Hotte, Stuttgart, Friday, 17.02.2017, 23:35 (vor 2619 Tagen) @ Heinrich

Hallo Hotte,

wenn der BR diese Dinge, also wer ist/bekommt ein BEM, im Rahmen der BR Sitzung oder ggf ArbGruppe bespricht und die SBV dann im Rahmen der Teilnahme an der BR Sitzung oder ArbGruppe die Daten erfährt ist es ok. Denn dort hat sie ja ein uneingeschränktes Teilnahmerecht.


Hallo Heinrich,
der TE schreibt:
.....dass die SBV zum Betriebsrat, da dieser näher als das Personalbüro ist, geht und sich da die Informationen über die Personaldaten (Krankheitstage, Reha-Tage in welcher Abteilung beschäftigt und so weiter) holt....


Also nichts Sitzung, sondern aktives Gehen in ein BR Büro und dort zu einem BR: zeigt mir mal aus den personaldaten, was über den Kollegen X in den Personalakten steht. Denn es steht ein BEM Gespräch an und ich will mich über den Kollegen informieren.

VG
Hotte

--
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PcSilvi, ULM, Monday, 20.02.2017, 22:43 (vor 2616 Tagen) @ PcSilvi

Wo oder wie kann man einen Thread wieder löschen?:-(

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Hotte, Stuttgart, Monday, 20.02.2017, 23:39 (vor 2616 Tagen) @ PcSilvi

Warum?

VG
Hotte

--
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"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."

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PcSilvi, ULM, Wednesday, 22.02.2017, 10:12 (vor 2614 Tagen) @ PcSilvi

Seit Dienstag haben wir Zugriff auf die Beschäftigten- Daten. ich wollte bei meinem erstellten Thread wissen, welche rechtlichen Möglichkeiten es gibt, keiner konnte weiterhelfen. Da laut euren antworten mein Betriebsrat, sich wohl strafbar machte. Holte ich andere Hilfe,
jetzt haben wir eine Betriebsvereinbarung BEM-Team und da ist die SBV und der Stellvertreter festes Mitglied.

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Heinrich, Wednesday, 22.02.2017, 10:29 (vor 2614 Tagen) @ PcSilvi

Hallo,

jetzt haben wir eine Betriebsvereinbarung BEM-Team und da ist die SBV und der Stellvertreter festes Mitglied.

Gut!

Doch es bleibt weiterhin bei der Zweckbindung der dort gespeicherten Daten!
Bedeutet, die SBV darf diese Daten NICHT für Gespräche oder Beratungen nutzen ob man ggf eine Schwerbehinderung beantragen könnte/sollte!

Diese Daten dürfen ausschließlich für BEM Gespräche genutzt werden! Eine andere Nutzung, sei es durch BR/PR/SBV oder AG wäre ein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz.

Weiter hat jeder Betroffene Beschäftigte das Recht einzelne Mitglieder des BEM Teams, also auch SBV oder Stellvertreter, vom BEM Gespräch auszuschließen!

Denn der/die Betroffene sind Herr des Verfahrens.


Zweckbindung von gespeicherten Daten lt. Datenschutzgesetz!

Bußgelder und Konsequenzen bei Nichtbeachtung des BDSG, Bußgelder bis 50.000 EUR (§ 43 Abs. 1 BDSG)
zB. •für eine unzulässige Übermittlung und Nutzung von Daten entgegen ihrem Zweck

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PcSilvi, ULM, Wednesday, 22.02.2017, 20:31 (vor 2614 Tagen) @ Heinrich

Hmm… dann nehme ich wohl meine SBV Arbeit zu streng,
SBV ist zur Beratung und Hilfe von Gleichgestellten, Schwerbehinderten und solche die davon bedroht sind da.
Klar darf ich die Daten nicht dafür verwenden, ob der Kollege eine SB beantragen soll.
Aber was wäre ich für ein SB Berater wenn ich ihn dazu nicht beraten darf?

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