Ausscheiden der SBV + Vertretung + Wahl 2018 (Allgemeines)

GerdS, Hessen, Tuesday, 21.02.2017, 10:29 (vor 2622 Tagen)

Hallo zusammen :-)

Bei uns wird die Schwerbehindertenvertretung altersbedingt im Herbst ausscheiden. Der erste Stellvertreter ist schon lange krank (mit Unterbrechungen im Grunde durchgehend seit der letzten Wahl) und lt. der Schwerbehintertenvertretung wird dieser im ersten Halbjahr 2018 wegen Erwerbsunfähigkeit aufhören (dies ist wohl jetzt schon sicher). Ich bin der zweite Vertreter.

Somit dürfte nach den gesetzlichen Regelungen im Herbst der erste Stellvertreter zur Schwerbehindertenvertretung und ich zur ersten Vertretung nachrücken.
Im Frühjahr 2018, wenn der nachgerückte Vertreter, der zu dem Zeitpunkt dann Schwerbehindertenvertretung sein wird, wegen Erwerbsunfähigkeit ausscheidet, rücke ich dann zur Schwerbehindertenvertretung nach. Dies zieht dann die Verpflichtung nach, Wahlen einzuberufen, da es keine Schwerbehindertenvertretung mehr gibt.

Somit gibt es eine „frische“ Schwerbehindertenvertretung.
Hierzu habe ich auf der Wahlseite folgendes gefunden:

Betriebe mit „frischer“ Schwerbehindertenvertretung:
Betriebe, in denen die amtierende SBV am 1. Oktober 2018 noch kein Jahr im Amt ist, wählen erst im Herbst 2022 wieder regelmäßig. Die Amtszeit ist ausnahmsweise länger als vier Jahre. Grund hierfür: Der Aufwand für Neuwahlen soll nicht unverhältnismäßig oft anfallen. Außerdem braucht eine SBV ausreichend Zeit, um in ihrem Amt sinnvoll aktiv zu werden.

Somit müssten bei uns erst in 2022 wieder Wahlen einberufen werden.
Ich möchte hier anfragen, ob ihr dies ebenfalls so seht, oder ob ich etwas übersehen habe, denn hier greift bei 20 Schwerbehinderten das vereinfachte Wahlverfahren, aber § 94 Abs. 5 SGB IX macht hier keinen Unterschied zwischen „normaler“ Wahl und vereinfachten Wahlverfahren, wenn ich das richtig sehe.

Hintergrund der frühen Fragestellung ist u.a. dass ich wg. meiner Arbeitstätigkeit nur in den Wintermonaten Zeit für Schulungen habe und mich frühzeitig vorbereiten möchte, da ein Anspruch zur Schulung bisher nicht bestand.

Vielen Dank für eure Unterstützung

--
Viele Grüße
Gerd

Ausscheiden der SBV + Vertretung + Wahl 2018

Hendrik1, Niedersachsen, Tuesday, 21.02.2017, 11:02 (vor 2622 Tagen) @ GerdS

Moin Moin Gerd,

die SBV muss nicht neu gewählt werden, weil Du als Stellvertreter nachrückst.
Neue Stellvertreter könnten gewählt werden. Daher sehe ich es so, dass ganz normal im Herbst 2018 die SBV neu gewählt wird. Auch die Stellvertreter müssten dann neu gewählt werden, weil die Amtszeit unter einem Jahr nach § 94,5 nur für die Schwerbehindertenvertretung festgelegt ist, aber nicht für die Stellvertreter.

Ausnahme wäre höchstens, wenn Du zurücktrittst, weil dann alles neu gewählt würde.
Wobei es schwierig wäre, zu erklären, dass man zurücktritt und sich gleichzeitig neu aufstellen lässt.

Liebe Grüße

Hendrik

Ausscheiden der SBV + Vertretung + Wahl 2018

GerdS, Hessen, Tuesday, 21.02.2017, 11:10 (vor 2622 Tagen) @ Hendrik1

Hallo und Moin Moin Hendrik

und danke für deine Meinung hierzu.

Ich hatte das ein wenig Unglück geschrieben. Wenn ich nächstes Jahr nachrücke, gibt es eine STV aber keine Vertretung. Eine Vertretung, so wie es die Gesetzeslage schreibt, ist zwingend notwendig, daher auch die Verpflichtung, Wahlen für die Vertretung einzuberufen.
Dann gibt es diese "Frische" SBV samt Vertretung, welche kürzer als ein Jahr im Amt ist. Daher meine Schlussfolgerung mit dem Verweis auf die Wahlseite, dass 2018 die Wahlen entfallen. Vorausgesetzt, ich sehe dies unter Berücksichtigung der Rechtsnormen richtig.

--
Viele Grüße
Gerd

Ausscheiden der SBV + Vertretung + Wahl 2018

ciralifan, Tuesday, 21.02.2017, 12:43 (vor 2621 Tagen) @ GerdS

Du rückst nach und leitest die Wahl der Stellvertreter umgehend ein, da keine Stelli´s mehr vorhanden sind.
Das du nachgerückst bist spielt keine Rolle für die SVBV Wahl Ende 2018,dein Mandat endet dann, du leitest die Wahl natürlich ein.
Variante 1 wurde ja schon beschrieben, auch du als nachgerückte SBV trittst schon Anfang 2018 zurück um den vorgezogenen unterjährigen Neuwahlen "Platz" zu machen. Die dann gewählten haben eine um knapp 1 Jahr längere Amtszeit.
Variante 2 : Ihr habt absehbar Sommer/Herbst 2018 bis zu den Wahlen keine Stellvertreter der SBV bis diese zum regulären Terim neu mitgewählt werden.

Ausscheiden der SBV + Vertretung + Wahl 2018

GerdS, Hessen, Tuesday, 21.02.2017, 13:14 (vor 2621 Tagen) @ ciralifan

Hallo Ciralifan,

danke für deine Stellungnahme.

--
Viele Grüße
Gerd

Ausscheiden der SBV + Vertretung + Wahl 2018

Heinrich, Tuesday, 21.02.2017, 13:37 (vor 2621 Tagen) @ GerdS

Hallo,

wie richtig geschrieben, rückt beim Ausscheiden der Vertrauensperson der 1. Stellvertreter nach. Der 2 Stellvertreter rückt dann als 1. Stellvertreternach. Dieses erfolgt so lange bis es keine gewählte Stellvertreter mehr gibt.

Sobald es KEINE Stellvertreter mehr gibt, MUSS die Vertrauensperson dann Nachwahlen für Stellvertreter einleiten. Es werden dann NUR Stellvertreter gewählt. Diese sind dann bis ZUM ENDE der lfd. Wahlperiode im Mandat.

Die Regelung mit dem 1 Jahr findet NUR Anwendung auf eine gewählte SBV, also dem Organ. Nicht auf ggf nachgewählte Stellvertreter oder NACHGERÜCKTE Stellvertreter und Vertrauenspersonen.

Weiter, es gilt grundsätzlich, dass Mandatsarbeit Vorrang hat vor der arbeitsvertraglich geschuldeten Arbeit. Dieses betrifft die gesamte Mandatsarbeit, also auch incl. notweniger Schulungen. Denn diese ist zwingend erforderlich zur rechtlichen Wahrnehmung des Mandates.

Somit müssten bei uns erst in 2022 wieder Wahlen einberufen werden.

NEIN!

Ich möchte hier anfragen, ob ihr dies ebenfalls so seht, oder ob ich etwas übersehen habe, denn hier greift bei 20 Schwerbehinderten das vereinfachte Wahlverfahren, aber § 94 Abs. 5 SGB IX macht hier keinen Unterschied zwischen „normaler“ Wahl und vereinfachten Wahlverfahren, wenn ich das richtig sehe.

So ist es, dieses gilt für alle Wahlverfahren!

Hintergrund der frühen Fragestellung ist u.a. dass ich wg. meiner Arbeitstätigkeit nur in den Wintermonaten Zeit für Schulungen habe und mich frühzeitig vorbereiten möchte, da ein Anspruch zur Schulung bisher nicht bestand.

Erstens, besteht auch für den 1. Stellvertreter Anspruch auf Schulung.
Weiter, Mandatsarbeit hat Vorrang, auch betreffend Schulung. Daher ist das Argument "wg. meiner Arbeitstätigkeit nur in den Wintermonaten Zeit für Schulungen " FALSCH!

Ausscheiden der SBV + Vertretung + Wahl 2018

GerdS, Hessen, Tuesday, 21.02.2017, 14:05 (vor 2621 Tagen) @ Heinrich

Hallo Heiner,

danke für deine ausführliche Stellungnahme zu meiner Anfrage auch generell ein Dankeschön für die bereits vielen Stellungnahmen innerhalb einer so kurzen Zeit.

Es ist durchaus einleuchtend, dass für nachgerückte die 1-Jahresfrist nicht greift, sondern dann wohl ausschließlich für "Neu gewählte"
Ich hatte das auch gelesen, dass wenn es keine Stellvertreter mehr gibt, diese neu gewählt werden müssen. In unserem konkreten Fall kann dies auch erst Juli sein und wenn dann Neuwahlen im Oktober stattfinden, "überschneidet" sich das ja fast schon.
Nun ja, ich bin für eine korrekte Abwicklung.

Das Argument mit der Arbeitszeit, welches ich aufführte, betraf allerdings meine Sichtweise. Bzw. besser gesagt ist es für mich besser, Schulungen während der ruhigen Arbeitszeit durchzuführen und diese ist im Winter. Dass der Arbeitgeber die generell nicht ablehnen kann, ist klar, würde hier auch nicht so passieren.
Warum sollte ich die aber Schulungen in den Sommer legen, wo zu viel los ist und zusätzlich Stress produziert, anstatt in den Winter, wo mehr Zeit zur Verfügung steht. Ich versuche also mehr, die Zeit sinnvoll einzuteilen und möchte daher lieber in den Winter an Schulungen teilnehmen. :-)

--
Viele Grüße
Gerd

Ausscheiden der SBV + Vertretung + Wahl 2018

Cebulon, Tuesday, 21.02.2017, 19:11 (vor 2621 Tagen) @ GerdS

Im Frühjahr 2018, wenn der nachgerückte Vertreter, der zu dem Zeitpunkt dann Schwerbehindertenvertretung sein wird, wegen Erwerbsunfähigkeit ausscheidet, rücke ich dann zur Schwerbehindertenvertretung nach.

Hallo, das gilt aber nur, wenn dessen Arbeitsverhältnis endet, nicht aber unbedingt auch bei einem ruhendem Arbeitsverhältnis wie etwa Erwerbsminderungsrente auf Zeit oder Erwerbsunfähigkeitsrente auf Zeit (vgl.z.B. die Wahlbroschüre, Seite 16/30).

Gruß,
Cebulon

Ausscheiden der SBV + Vertretung + Wahl 2018

GerdS, Hessen, Wednesday, 22.02.2017, 06:31 (vor 2621 Tagen) @ Cebulon

Hallo Cebulon,

besten Dank für deinen Hinweis. Hier bei uns wird es sich wohl um eine endgültige Erwerbsunfähigkeit bei einem Alter über 60 handeln.

--
Viele Grüße
Gerd

Ausscheiden der SBV + Vertretung + Wahl 2018

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 22.02.2017, 23:14 (vor 2620 Tagen) @ GerdS

Hallo zusammen :-)

Hallo,


Bei uns wird die Schwerbehindertenvertretung altersbedingt im Herbst ausscheiden. Der erste Stellvertreter ist schon lange krank (mit Unterbrechungen im Grunde durchgehend seit der letzten Wahl) und lt. der Schwerbehintertenvertretung wird dieser im ersten Halbjahr 2018 wegen Erwerbsunfähigkeit aufhören (dies ist wohl jetzt schon sicher). Ich bin der zweite Vertreter.

wenn das hier wirklich so klar ist, wie du schreibst, dann ist das hier

Hintergrund der frühen Fragestellung ist u.a. dass ich wg. meiner Arbeitstätigkeit nur in den Wintermonaten Zeit für Schulungen habe und mich frühzeitig vorbereiten möchte, da ein Anspruch zur Schulung bisher nicht bestand.

falsch, da Du spätestens mit Ausscheidens der bisherigen SBV aufgrund von absehbarem häufigem Vertreten bereits ab Herbst 2017 gem. § 95 Abs. 4 Satz 4 Nr. 2 SGB IX einen Schulungsanspruch hast.

Es ist zwar ehrenwert, auf betriebliche Belange Rücksicht zu nehmen, aber so wie Du zuerst als 1. Vertreter, dann als nachgerückte SBV ein gutes Jahr ohne Schulung als SBV agieren zu wollen, zeugt von einem fragwürdigen Amtsverständnis. Auch in kleinen betrieben ist SBV-Arbeit nichts, was man so nebenher aus dem Ärmel schüttelt.


Vielen Dank für eure Unterstützung

&Tschüß

--
&Tschüß

Wolfgang

Ausscheiden der SBV + Vertretung + Wahl 2018

GerdS, Hessen, Thursday, 23.02.2017, 07:59 (vor 2620 Tagen) @ albarracin

Hallo zusammen :-)


Hallo,


Bei uns wird die Schwerbehindertenvertretung altersbedingt im Herbst ausscheiden. Der erste Stellvertreter ist schon lange krank (mit Unterbrechungen im Grunde durchgehend seit der letzten Wahl) und lt. der Schwerbehintertenvertretung wird dieser im ersten Halbjahr 2018 wegen Erwerbsunfähigkeit aufhören (dies ist wohl jetzt schon sicher). Ich bin der zweite Vertreter.

wenn das hier wirklich so klar ist, wie du schreibst, dann ist das hier

Hintergrund der frühen Fragestellung ist u.a. dass ich wg. meiner Arbeitstätigkeit nur in den Wintermonaten Zeit für Schulungen habe und mich frühzeitig vorbereiten möchte, da ein Anspruch zur Schulung bisher nicht bestand.

falsch, da Du spätestens mit Ausscheidens der bisherigen SBV aufgrund von absehbarem häufigem Vertreten bereits ab Herbst 2017 gem. § 95 Abs. 4 Satz 4 Nr. 2 SGB IX einen Schulungsanspruch hast.

Es ist zwar ehrenwert, auf betriebliche Belange Rücksicht zu nehmen, aber so wie Du zuerst als 1. Vertreter, dann als nachgerückte SBV ein gutes Jahr ohne Schulung als SBV agieren zu wollen, zeugt von einem fragwürdigen Amtsverständnis. Auch in kleinen betrieben ist SBV-Arbeit nichts, was man so nebenher aus dem Ärmel schüttelt.


Vielen Dank für eure Unterstützung


&Tschüß

Guten Morgen,

vorbehaltlos unterstütze ich die Ansicht, dass auf betriebliche Belange erst zweitrangig Rücksicht zu nehmen ist.

Bevor ich jedoch von einem fragwürdigen Amtsverständnis schreiben würde, wäre es angeraten die vorherigen Antworten zu lesen, denn dann wäre offensichtlich, dass solch ein Post zu der gestellten Anfrage nicht angebracht ist, da es nicht zutrifft.

Es erklärt sich auf meinen Antworten zu den Hilfestellung der anderen, die sachlich auf meine Anfrage geantwortet hatten.

Aber um Unklarheiten bzw. Missverständnisse auszuräumen:
Z.Zt. 2 Vertreter, der erste Dauerkrank, die STV scheidet im Oktober 2017 aus.
Der dann nachgerückte 1 Stelli wird STV und scheidet voraussichtlich ca. im Zeitraum Mai - August 2018 aus.
Erste "richtige" Schulung für mich geplant Feb 2018, außer kurzfristig nach Oktober ist noch was frei, Schulungsanspruch besteht dann seit Oktober 2017.
Jetzt im März 2017, fahre ich, wenn es auch ohne Anspruch genehmigt wird, auf eine Schulung bzgl. des Bundesteilhabegesetzes mit der jetzigen SBV.

--
Viele Grüße
Gerd

Ausscheiden der SBV + Vertretung + Wahl 2018

Heinrich, Thursday, 23.02.2017, 12:12 (vor 2620 Tagen) @ GerdS

Hallo zusammen :-)


Hallo,


Bei uns wird die Schwerbehindertenvertretung altersbedingt im Herbst ausscheiden. Der erste Stellvertreter ist schon lange krank (mit Unterbrechungen im Grunde durchgehend seit der letzten Wahl) und lt. der Schwerbehintertenvertretung wird dieser im ersten Halbjahr 2018 wegen Erwerbsunfähigkeit aufhören (dies ist wohl jetzt schon sicher). Ich bin der zweite Vertreter.

wenn das hier wirklich so klar ist, wie du schreibst, dann ist das hier

Hintergrund der frühen Fragestellung ist u.a. dass ich wg. meiner Arbeitstätigkeit nur in den Wintermonaten Zeit für Schulungen habe und mich frühzeitig vorbereiten möchte, da ein Anspruch zur Schulung bisher nicht bestand.

falsch, da Du spätestens mit Ausscheidens der bisherigen SBV aufgrund von absehbarem häufigem Vertreten bereits ab Herbst 2017 gem. § 95 Abs. 4 Satz 4 Nr. 2 SGB IX einen Schulungsanspruch hast.

Es ist zwar ehrenwert, auf betriebliche Belange Rücksicht zu nehmen, aber so wie Du zuerst als 1. Vertreter, dann als nachgerückte SBV ein gutes Jahr ohne Schulung als SBV agieren zu wollen, zeugt von einem fragwürdigen Amtsverständnis. Auch in kleinen betrieben ist SBV-Arbeit nichts, was man so nebenher aus dem Ärmel schüttelt.


Vielen Dank für eure Unterstützung


&Tschüß


Guten Morgen,

vorbehaltlos unterstütze ich die Ansicht, dass auf betriebliche Belange erst zweitrangig Rücksicht zu nehmen ist.

Bevor ich jedoch von einem fragwürdigen Amtsverständnis schreiben würde, wäre es angeraten die vorherigen Antworten zu lesen, denn dann wäre offensichtlich, dass solch ein Post zu der gestellten Anfrage nicht angebracht ist, da es nicht zutrifft.

Es erklärt sich auf meinen Antworten zu den Hilfestellung der anderen, die sachlich auf meine Anfrage geantwortet hatten.

Aber um Unklarheiten bzw. Missverständnisse auszuräumen:
Z.Zt. 2 Vertreter, der erste Dauerkrank, die STV scheidet im Oktober 2017 aus.
Der dann nachgerückte 1 Stelli wird STV und scheidet voraussichtlich ca. im Zeitraum Mai - August 2018 aus.
Erste "richtige" Schulung für mich geplant Feb 2018, außer kurzfristig nach Oktober ist noch was frei, Schulungsanspruch besteht dann seit Oktober 2017.
Jetzt im März 2017, fahre ich, wenn es auch ohne Anspruch genehmigt wird, auf eine Schulung bzgl. des Bundesteilhabegesetzes mit der jetzigen SBV.

Hallo Gerd,

bitte doch unbedingt einmal die richtigen Benennungen lernen und verwenden. Denn dann versteht man die Beiträge besser.

STV ?? Solch eine Benennung?
Es gibt:
das Organ, die Schwerbehindertenvertretung = SBV
dort gibt es dann die Vertrauensperson, oft als VPSchwb abgekürzt und die Stellertreter, oft als Stelli abgekürzt.

Das Mandat der SBV wird durch Vertrauensperson wahrgenommen und im Falle der Verhinderung durch den 1. Stellvertreter, ist dieser auch verhindert durch den 2. Stellvertreter.

Beim Ausscheiden der Vertrauensperson rückt der 1. Stellvertreter nach und der 2. Stellvertreter rückt als 1. Stellvertreter nach usw.

Sind keine Stellvertreter mehr im Amt, muss für die Restlaufzeit der Wshlperiode Stellvertreter nachgewählt werden.

Ausscheiden der SBV + Vertretung + Wahl 2018

GerdS, Hessen, Friday, 24.02.2017, 06:40 (vor 2619 Tagen) @ Heinrich


Hallo Gerd,

bitte doch unbedingt einmal die richtigen Benennungen lernen und verwenden. Denn dann versteht man die Beiträge besser.

STV ?? Solch eine Benennung?
Es gibt:
das Organ, die Schwerbehindertenvertretung = SBV
dort gibt es dann die Vertrauensperson, oft als VPSchwb abgekürzt und die Stellertreter, oft als Stelli abgekürzt.

Das Mandat der SBV wird durch Vertrauensperson wahrgenommen und im Falle der Verhinderung durch den 1. Stellvertreter, ist dieser auch verhindert durch den 2. Stellvertreter.

Beim Ausscheiden der Vertrauensperson rückt der 1. Stellvertreter nach und der 2. Stellvertreter rückt als 1. Stellvertreter nach usw.

Sind keine Stellvertreter mehr im Amt, muss für die Restlaufzeit der Wshlperiode Stellvertreter nachgewählt werden.

Hallo Heiner,

da hast du natürlich Recht, danke für den Hinweis, ich gelobe Besserung :-)
Da habe ich wohl zu viel an die StVO gedacht, ohje, das Alter ...

--
Viele Grüße
Gerd

Ausscheiden der SBV + Vertretung + Wahl 2018

Cebulon, Thursday, 23.02.2017, 08:30 (vor 2620 Tagen) @ albarracin

falsch, da Du spätestens mit Ausscheidens der bisherigen SBV aufgrund von absehbarem häufigem Vertreten bereits ab Herbst 2017 gem. § 95 Abs. 4 Satz 4 Nr. 2 SGB IX einen Schulungsanspruch hast.

Hallo, eine solche Norm existiert nicht. Ergebnis zwar richtig, Begründung aber falsch bzw. veraltet: Denn Rechtsgrundlage ist der § 96 Abs. 4 Satz 3 SGB IX i.d.F. des Artikel 2 BTHG, wobei es z.B. auf häufige Vertretungen längerer Dauer nicht (mehr) ankommt beim Schulungsanspruch des 1. Stelli, da es solche Einschränkungen nicht mehr gibt, weil abgeschafft.

Gruß,
Cebulon

Ausscheiden der SBV + Vertretung + Wahl 2018

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 23.02.2017, 13:08 (vor 2619 Tagen) @ Cebulon


Hallo, eine solche Norm existiert nicht. Ergebnis zwar richtig, Begründung aber falsch bzw. veraltet: Denn Rechtsgrundlage ist der § 96 Abs. 4 Satz 3 SGB IX i.d.F. des Artikel 2 BTHG, wobei es z.B. auf häufige Vertretungen längerer Dauer nicht (mehr) ankommt beim Schulungsanspruch des 1. Stelli, da es solche Einschränkungen

Gruß,
Cebulon

Du hast ja so recht :-(
Vorschnelles Zahlenspiel und Denke im alten Saft in einem - Sorry..

--
&Tschüß

Wolfgang

Ausscheiden der SBV + Vertretung + Wahl 2018

onkel, Friday, 17.03.2017, 08:01 (vor 2598 Tagen) @ albarracin

Guten Morgen,

vielen Dank! Da habe ich wieder etwas dazu gelernt!:
Happy Weekend.

--
carpe diem!

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