Stellenvergabe an auswertige Privaten AG (Allgemeines)

lunos1961, Fürth, Tuesday, 28.02.2017, 07:41 (vor 2608 Tagen)

Guten morgen,

folgendes Problem:
Öffentlicher AG TVÖD/VKA (kommunal) in Bayern

Ich arbeite in einer Klinik in Bayern die unter den oben genannten Status fällt.
Seit Oktober 2016 ist eine Stelle als Leitung des Therapiebereiches neu zu besetzen.
Dies war bisher durch Hauseigene Leitung besetzt.
Nun hat sich der AG entschlossen vorerst nur diese Stelle an einen privaten AG (Betreiber ambulante Reha)als Managementvertrag zu vergeben. Später soll der gesamte ambulante Bereich an den privaten Anbieter ausgegliedert werden.

Ich denke das spätestens zu diesem Zeitpunkt ein Interessenkonflikt für die Therapieleitung zwischen privaten AG und öffentlichen AG besteht. Zudem befürchte ich auch Datenschutzrechtliche bedenken, da ein privater Betreiber über die bei ihm angestellte Leitung auf Personaldaten von Therapeuten des Klinikums und auf Pat. Daten zugreifen kann.

Der Personalrat hat sich bisher sehr bedeckt gehalten und keine Stellenausschreibung gefordert.

Nun meine Fragen:
1. Kann der öffentliche AG (speziell Bayern) dies ohne Mitbestimmung selbst entscheiden?
2. Hat die SBV eine Möglichkeit die interne und öffentliche Ausschreibung der Stelle zu fordern (damit sich zB. schwerbehinderte Kollegen bewerben können)

Danke

Stellenvergabe an auswertige Privaten AG

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 28.02.2017, 08:52 (vor 2608 Tagen) @ lunos1961

Hallo,

die Fremdvergabe einer Leistung zB im Rahmen eines Werkvertrages (= Managementvertrag) ist eine mitbestimmungsfreie unternehmerische Grundentscheidung des AG - auch im öffentlichen Dienst.
Im Rahmen dieser Grundentscheidung trägt der AG die alleinige Verantwortung für die Ausgestaltung des Werkvertrages einschl. der dem AG auferliegenden Pflichten zB zum Datenschutz.

Ob der PR gem. Personalvertretungsrecht ein Einsichtsrecht in den Werkvertrag hat, entzieht sich meiner Kenntnis und müßte von einem Fachmenschen aus diesem Bereich beantwortet werden.

--
&Tschüß

Wolfgang

Stellenvergabe an auswertige Privaten AG

Heinrich, Tuesday, 28.02.2017, 11:24 (vor 2607 Tagen) @ albarracin

Hallo,

ergänzend, hier ist in solchen Fällen immer der BR/PR gefordert zu prüfen, ob hier der AG rechtlich sauber handelt. Denn oft wird in solchen Fällen gegen Gesetze verstoßen, zB Scheinwerksverträge.

BR/PR sollten daher stets mit Hilfe rechtlicher Beratung dieses genau prüfen. Hier ist dann oft entscheidend, wie selbstständig, eigenverantwortlich handeln diese, wer ist wie weisungsbefugt?

Stellenvergabe an auswertige Privaten AG

lunos1961, Fürth, Wednesday, 01.03.2017, 07:42 (vor 2607 Tagen) @ Heinrich

Danke erstmal für die Antworten.

Wie sieht es aber mit dem Zugriff einer Leitung, die über einen Managementvertrag von einer privaten Fa. - mit eigenen wirtschaftlichen Interessen - kommt, unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten aus? Sie muss dann auf die Personal- und eventuell Patientendaten Zugriff haben.

Gruss Norbert

Stellenvergabe an auswertige Privaten AG

Cebulon, Friday, 03.03.2017, 22:30 (vor 2604 Tagen) @ lunos1961

Öffentlicher AG TVÖD/VKA (kommunal)

Hallo, damit kann man hier nicht argumentieren, wenn es um eine Kommune geht. Da ist schon deshalb nichts fraglich, weil für Kommunen die staatlichen Teilhabe-RL nicht verbindlich, sondern nur unverbindlich empfohlen.

Gruß,
Cebulon

Stellenvergabe an auswertige Privaten AG

Heinrich, Saturday, 04.03.2017, 17:07 (vor 2603 Tagen) @ lunos1961

Hallo Norbert,

Ich habe hier nochwas gefunden.

Danach ist es für mich fraglich ob in Bayern öffentliche Arbeitgeber einfach Managementvertäge für neue oder neu zu besetzende Arbeitsplätze abschließen dürfen.

http://www.agsv.bayern.de/recht/Teilhaberichtlinien/Teilhaberichtlinien.pdf

Punkt: 4.4.1 und folgende

Es gibt auch dort nichts wie im SGB IX welches AG die Vergabe via Werksvertrag oder gar Outsuorsing untersagt.

Stellenvergabe an auswertige Privaten AG

garda, Berlin, Monday, 13.03.2017, 16:41 (vor 2594 Tagen) @ lunos1961

Wie sieht es aber mit dem Zugriff einer Leitung, die über einen Managementvertrag von einer privaten Fa. - mit eigenen wirtschaftlichen Interessen - kommt, unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten aus? Sie muss dann auf die Personal- und eventuell Patientendaten Zugriff haben.

Hallo Norbert,

Patientendaten gehen euch nichts an, ihr seid Personal- und nicht Patientenvertretung.

Auf genau welche Personaldaten soll denn der externe Leiter den Zugriff haben?

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael

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