Wiedereingliederung und Pause (Allgemeines)

Birgit, Wednesday, 15.03.2017, 14:53 (vor 2597 Tagen)

Hallo
meine Frage wäre: wenn ein Kollege 4Std. wiedereingliedert und eine 1/4Std. Pause machen möchte, muss er diese dann nacharbeiten....

gibt es dazu eine rechtssichere Auskunft

Vielen Dank im voraus
gruß Birgit

Wiedereingliederung und Pause

garda, Berlin, Wednesday, 15.03.2017, 15:52 (vor 2597 Tagen) @ Birgit

Hallo
meine Frage wäre: wenn ein Kollege 4Std. wiedereingliedert und eine 1/4Std. Pause machen möchte, muss er diese dann nacharbeiten....
gibt es dazu eine rechtssichere Auskunft

Hallo Birgit,

da kein gesetzlicher Anspruch auf eine Pause besteht, kann er nur aus anderen Rechtsquellen wie Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarungen hergeleitet werden.

Im übrigen muss wohl in den meisten Fällen die normale Arbeitspause "nachgearbeitet werden" und wird nicht bezahlt oder habe ich deine Frage völlig missverstanden?

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael

Wiedereingliederung und Pause

Heinrich, Wednesday, 15.03.2017, 20:08 (vor 2597 Tagen) @ garda

Hallo Michael,

da kein gesetzlicher Anspruch auf eine Pause besteht, kann er nur aus anderen Rechtsquellen wie Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarungen hergeleitet werden.

Selbstverständlich gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Pausen § 4 ArbZG. Nur greift dieser hier nicht.

Hier könnte aber der behandelnde Arzt, der die Widereingliederung veranlasst hat eine Pause nach 2 Std. fordern bzw ins Model einbauen.

Hier liegt die Entscheidung NICHT beim AG. Denn der AN ist in der Zeit der Wiedereingliederung weiterhin krankgeschrieben.

Im übrigen muss wohl in den meisten Fällen die normale Arbeitspause "nachgearbeitet werden" und wird nicht bezahlt oder habe ich deine Frage völlig missverstanden?

Seit wann müssen Arbeitspausen lt. ArbZG oder ggf TV nachgearbeitet werden.

Aber die Pausen/Ruhepausen lt. ArbZG sind keine Arbeitszeit. Der AN darf in dieser Zeit auch den Betrieb verlassen.

Wiedereingliederung und Pause

Hendrik1, Niedersachsen, Wednesday, 15.03.2017, 19:33 (vor 2597 Tagen) @ Birgit

Moin Moin Birgit,

die Lage ist einfach und kompliziert zugleich.

In der stufenweisen Wiedereingliederung nach Hamburger Modell - darum scheint es sich hier zu handeln - hat der Arbeitgeber kein Recht auf eine bestimmte Arbeitsleistung, zahlt dafür aber auch kein Entgeld, da diese aus dem Krank heraus angetreten wird.

Natürlich kann die Kollegin/der Kollege eine 1/4 Stunde Pause machen, wenn dies betrieblich möglich ist. Da die Eingleiderung den Sinn hat, die Beschäftigten wieder an die volle Arbeitsleistung heranzuführen, kann der Arbeitgeber verlangen, dass diese nachgearbeitet wird.

Betrieblich schwierig wird es bei Tätigkeiten, die innerhalb der 4 Stunden erledigt sein müssen, weil andere Kollegen/innen darauf warten und ohne die Erledigung der Vorarbeiten nicht sinnvoll weiterarbeiten können. Beispielsweise die Sortierung von Post, damit andere diese weiterbearbeiten können. Andererseits kann man in Frage stellen, ob Tätigkeiten mit Zeitdruck innerhalb der Wiedereingliederung in vollem Arbeitstempo erledigt werden müssen, da der Arbeitgeber keinen Anspruch auf eine bestimmte Arbeitsleistung hat.

Daher gilt Radio Eriwan, ein entschiedenes Jaein, da ohne Kenntnisse des genauen Sachverhalts die Frage nicht genauer beantwortet werden kann.

Am besten mit dem Arbeitgeber dieses besprechen. Argumente: Ohne Pause Wiedereingliederung gefährdet, Arbeitgeber hat Fürsorgepflicht in besonderem Maße gegenüber Schwerbehinderten. Ab 6 Stunden Arbeitszeit stehen 30 Minuten Pause zu, daher nach 4 Stunden 15 Minuten angemessen. Ggf. auch durch ärztliches Attest und/oder Betriebsarzt bestätigen lassen.


Liebe Grüße

Hendrik

Liebe Grüße

Hendrik

Wiedereingliederung und Pause

ciralifan, Thursday, 16.03.2017, 07:12 (vor 2597 Tagen) @ Hendrik1

Moin,
ihr habt in sofern Recht, in der WE ist man weiter AU, d.h. es ist ein Arbeitsversuch am Arbeitsplatz. Dem AG schuldet man in dieser Zeit keine Arbeitsleistung
. Da auch keine Zeiterfassung erfolgt, der WE Kandidat bestimmt - immer an das Wort Arbeitsversuch denken - selber ob er in der Zeit eine Pause benötigt und macht diese auch. Den momentanen maximalen Zeitrahmen gab der behandelnde vor, hier 4 Std.

Wiedereingliederung und Pause

Birgit, Thursday, 16.03.2017, 07:24 (vor 2597 Tagen) @ ciralifan

Moin Moin,

danke für deine Antwort,
das war auch mein Verständnis und
so werde ich es auch dem Vorgesetzen mitteilen ....zum Glück sind da der BR und ich einer Meinung...

Viele Grüße Birgit

Wiedereingliederung und Pause

Birgit, Thursday, 16.03.2017, 07:21 (vor 2597 Tagen) @ Hendrik1

Guten Morgen Hendrik,


ja handelt sich um das Hamburger Model ....es wäre kein Problem den Arbeitsplatz für eine Pause zu verlassen.

Meiner Meinung nach muss er die Pause nicht nacharbeiten,denn der Kollege ist ja weiterhin im Krankenstand.
Leider habe ich weder im Tarifvertrag noch in einer BV etwas dazu gefunden,
allerdings sind zumindest der BR und ich einer Meinung. Ich werde mich jetzt einfach direkt an den Vorgesezten wenden und das abklären.

Viele Grüße
Birgit

Wiedereingliederung und Pause

lunos1961, Fürth, Friday, 17.03.2017, 11:05 (vor 2596 Tagen) @ Birgit

In der stufenweisen Widereingliederung befindet sich der AN weiterhin im Krankenstand und bezieht Krankengeld und keine Arbeitslohn. Diese dient dazu die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit wieder herzustellen. Wenn dazu Pausen während der 4-stündigen Widereingliederung notwendig sind, dann sind sie dadurch abgedeckt und müssen nicht nachgearbeitet werden
Dem AG entsteht ja kein Nachteil durch die Pause.
Auch kann nicht erwartet werden das der AN während dieser Zeit die volle Arbeitsleistung erbringt. Sondern seine Leistungsfähigkeit ist ausschlaggebend.

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