Stellvertreter, der nicht stellvertretend arbeitet (Stellvertreter/in)

OKOMON, Berlin, Thursday, 16.03.2017, 14:54 (vor 2569 Tagen)

Hallo,
ich habe hier nachgesucht, aber passende Themen dazu habe ich nicht gefunden.
Ich bin VP, aber in den letzten Jahren mehrfach längerfristig ausgefallen.
Da wir mit der Arbeitgeberin viel zu klären haben (z.B.: Räumlichkeiten, Equipments, Schränke usw.; mit dem Thema war ich sogar vor Gericht und daher sollte es mit der Arbeitgeberin zügig verhandelt werden.), sollte mein Stellvertreter an meiner Stelle diese Sachen weiter mit der Arbeitgeberin verhandeln, gar die Schwerbhindertenversammlung initialisieren und durchführen.
Wenn VP verhindert ist, muss der Stellvertreter die VP 1 zu 1 ersetzen, so verstehe ich.
Leider hat mein Stellvertreter gar nichts gemacht.
Weder mit der Arbeitgeberin verhandelt, noch die Schwerbehindertenversammlung initialisiert/durchgeführt, noch sich um die SB-Belegschaften gekümmert, sodass ich aus der Krankheit per Email improbieieren musste. (zumindest SB-Kollegen zu betreuen.)
Ich habe bereits mehrfach mit dem Stellvertreter gesprochen und Übergabe gemacht, wenn ich meine lange Abwesenheit (wegen einer OP usw.) vorher wusste.
Das brachte nichts.
Als ich dieses Mal in dieFirma zurückkam, habe ich vom Gericht eine Anfrage bekommen, ob man diesen Fall schließen könnte.
Heute habe ich mit den BR-Kollegen über die jetzten Situation mit der Arbeitgeberin gesprochen.
Da war mein Stellvertreter zufällig da und hat schön gelacht, dass ich noch mit dem Thema fertig sei, obwohl er an meiner Stelle hätte weitermachen können.
Meine Frage ist: Gibt es Möglichkeit, den Stellvertreter ersetzen/ersetzen zu lassen?
Wenn ja, wie soll man vorgehen?
Ich möchte niemals sowas gerne tun, aber ich habe zurzeit keinen Stellvertreter.
Ich benötige aber einen.

Vielen Dank für Eure Hilfe im Voraus.

Stellvertreter, der nicht stellvertretend arbeitet

Hendrik1, Niedersachsen, Thursday, 16.03.2017, 21:56 (vor 2569 Tagen) @ OKOMON

Moin Moin Okomon,

ich würde diesen Fall mit Deinem zuständigen Integrationsamt besprechen, um von diesem zu erfahren, ob diese Dienstpflichtverletzungen ausreichen, um ihn aus seinem Amt zu entbinden. Dieses ist eigentlich nur für die Vertrauensperson geregelt und nach § 94,7 auf Antrag eines Viertels der Schwerbehinderten beim Integrationsamt möglich. Ob dies auch für Stellvertreter gilt, kann ich nicht sagen.

Vielleicht kennt das Integrationsamt auch andere Wege, da das Vertrauensverhältnis restlos zerrüttet sein dürfte, oder ist als erster Schritt bereit, auch ein klärendes Gespräch mit deinem Stellvertreter zu dessen Amtsführung zu führen.

Liebe Grüße

Hendrik

Stellvertreter, der nicht stellvertretend arbeitet

OKOMON, Berlin, Friday, 17.03.2017, 13:03 (vor 2568 Tagen) @ Hendrik1

Hallo Hendrik1,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Ich werde erst noch einmal mit dem Stellvertreter und die Entscheidung fällen, wie ich vorgehe.
Schönes Wochenende!

Stellvertreter, der nicht stellvertretend arbeitet

Cebulon, Friday, 17.03.2017, 16:55 (vor 2568 Tagen) @ Hendrik1

Ob dies auch für Stellvertreter gilt, kann ich nicht sagen.

Hallo, zum Thema siehe FAQ der BIH. Gilt natürlich sinngemäß auch für die gewählten Stellis, also für alle ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder der SBV.

Außerdem: Stelli ggf. auf Schulung schicken, sofern noch nicht geschehen. Der erste Stelli hat doch jetzt auch wie VP generellen BTHG-Schulungsanspruch. Vergl. Düwell in ZB 1-2017 wie folgt:

"Zudem hat er für eine Verbesserung der Sachkunde gesorgt durch Ausweitung des Schulungsanspruchs auf das erste stellvertretende Mitglied."

Gruß,
Cebulon

Stellvertreter, der nicht stellvertretend arbeitet

Heinrich, Friday, 17.03.2017, 10:45 (vor 2569 Tagen) @ OKOMON

Hallo,

wie sehen der BR und AG das Nichthandeln des Stellvertreters bzw was sagen diese dazu?

Also zu erst in einem Gespräch versuchen den Stellvertreter an seine Mandatspflichten zu erinnern. Es gäbe weiter dann auch die Möglichkeit eine Schwerbehindertenversammlung einzuberufen und dort dann mit den Schwerbehinderten dieses Thema zu besprechen. Ggf erkennt dann der Stellvertreter, dass er sich hier durch sein Nichthandeln den Unwillen der Wähler einhandelt und dann sein Verhalten ändert. Ggf wird er ja dann in der Versammlung auch aufgefordert notfalls sein Mandat niederzulegen.

Stellvertreter, der nicht stellvertretend arbeitet

OKOMON, Berlin, Friday, 17.03.2017, 13:04 (vor 2568 Tagen) @ Heinrich

Hallo Heinrich […],
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Ich werde erst noch einmal mit dem Stellvertreter und die Entscheidung fällen, wie ich vorgehe.
Schönes Wochenende!

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