Monatsgespräch Leitung und PR (Allgemeines)

lunos1961, Fürth, Friday, 17.03.2017, 09:33 (vor 2569 Tagen)

Hallo,

folgendes Problem,
die SBV kann ja an allen Besprechungen des PR inkl. Ausschüsse usw. teilnehmen.
Strittig ist bei uns aber, ob die SBV auch am Monatsgespräch PR mit dem Chef teilnehmen darf. Ich bei der Auffassung ja, im Personalrat wird dies jedoch anders gesehen.

Danke für die Antworten

Monatsgespräch Leitung und PR

ciralifan, Friday, 17.03.2017, 09:46 (vor 2569 Tagen) @ lunos1961

Teilnahmerecht an den regelmäßigen Besprechungen mit dem Arbeitgeber (Monats-/ Vierteljahresgespräche) § 95 Abs. 5 SGB IX
Daher hast du Recht, nachzulesen links unter Rechte und Pflichten

Monatsgespräch Leitung und PR

onkel, Friday, 17.03.2017, 09:56 (vor 2569 Tagen) @ lunos1961

Hallo,
du hast uneingeschränktes Teilnahmerecht. Ist für die SchwebVP wichtig, damit sie frühzeitig erfährt, was im Betrieb geplant ist.

Gruß onkel

--
carpe diem!

Monatsgespräch Leitung und PR

lunos1961, Fürth, Friday, 17.03.2017, 10:11 (vor 2569 Tagen) @ onkel

Danke für die Antworten. Das sehe ich auch so.

Monatsgespräch Leitung und PR

Cebulon, Friday, 17.03.2017, 22:01 (vor 2568 Tagen) @ lunos1961

im Personalrat wird dies jedoch anders gesehen.

Na, dann wäre es doch mal interessant zu erfahren, welche Begründung dafür vorgebracht wird aus dem letzten Jahrhundert, so als hätte in den 80-er Jahren keine Rechtsänderung stattgefunden, mit der ja die damalige BAG-Fehlentscheidung vom Gesetzgeber 1986 korrigiert wurde. Gehen in dieser Dienststelle in Fürth die Uhren anders als im Rest der Republik - seit 30 Jahren ??? (Düwell, LPK-SGB IX § 95 Rn. 10/77).

Ebenso interessant wäre zu erfahren, von welchem Schulungsträger denn dieser Personalrat zum Art. 67 BayPVG "geschult" wurde und wie "betagt" denn der BayPVG-Kommentar dieses Personalrats ist...

Gruß,
Cebulon

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