Begleitung zum Betriebsarzt (Allgemeines)

Frauenlob, Monday, 27.03.2017, 15:45 (vor 2588 Tagen)

Hallo Kollegen,

eine schwerbehinderte Mitarbeiterin möchte dass die Vertrauensperson Schwb sie zum Betriebsarzt begleitet. Der Betriebsarzt lehnt diesen Wunsch ab.
Darf er das? Was gibt das SGB IX dazu her?

Vielen Dank für Eure Rückmeldungen

Begleitung zum Betriebsarzt

garda, Berlin, Monday, 27.03.2017, 16:50 (vor 2588 Tagen) @ Frauenlob

eine schwerbehinderte Mitarbeiterin möchte dass die Vertrauensperson Schwb sie zum Betriebsarzt begleitet. Der Betriebsarzt lehnt diesen Wunsch ab.
Darf er das? Was gibt das SGB IX dazu her?

Hallo,

leider wird hier nicht klar, welchen Zweck der Besuch beim Betriebsarzt haben soll
aber mal ganz ehrlich: ich finde das schon befremdlich, dass eine SBV ausgerechnet zum Betriebsarzt mitgehen soll.

Das SGB IX sieht das nach meinem Wissen so auch nicht vor.

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael

Begleitung zum Betriebsarzt

Monica99, Monday, 27.03.2017, 16:52 (vor 2588 Tagen) @ Frauenlob

Hallo,

eine schwerbehinderte Mitarbeiterin möchte dass die Vertrauensperson Schwb sie zum Betriebsarzt begleitet. Der Betriebsarzt lehnt diesen Wunsch ab.

Mit welcher Begründung?

Der AG muss die SBV hierfür aber nicht freistellen, denn solche Begleitungen gehören nicht zu den Aufgaben der SBV.

--
mfg Monica

Begleitung zum Betriebsarzt

Hendrik1, Niedersachsen, Tuesday, 28.03.2017, 10:47 (vor 2587 Tagen) @ Frauenlob

Moin Moin Frauenlob,

dies hängt aus meiner Sicht vom Anlass ab, ob Du sie begleiten kannst.
Sieht z.B. der Arbeitgeber die Arbeitsfähigkeit in Frage gestellt und will die betriebsärztlich überprüfen, würde ich auch immer empfehlen, eine Vertrauensperson hinzuzuziehen. Klar ist, da beim BÄD immer auch vertrauliche Gesundheitsfragen besprochen werden, dass sie die Betriebsärztin von der Schweigepflicht entbinden muss, damit diese überhaupt in Deinem Beisein tätig werden kann.

Geht es lediglich um eine Routineuntersuchung fällt dieses eher nicht unter die Bestimmungen des SGB IX.
Ohne konkretere Fragestellung lässt sich die Frage nicht genauer beantworten.

Liebe Grüße

Hendrik

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