Barrierefreie Gestaltung der Arbeitsstätte (Allgemeines)

Downunder, Baden-Württemberg, Wednesday, 29.03.2017, 21:41 (vor 2577 Tagen)

Hallo,

im Rahmen der Begehungen ist die Barrierefreie Gestaltung der Arbeitsstätte zu prüfen. In Abschnitt 2 Abs. 3 der ASR V3a.2 heißt es,

"(3) Die Pflichten des Arbeitgebers aus Absatz 1 beziehen sich nicht nur auf im Betrieb namentlich bekannte schwerbehinderte Beschäftigte, sondern auf alle Beschäftigten mit einer Behinderung. Eine Behinderung kann demnach auch dann vorliegen, wenn eine Schwerbehinderung nicht besteht (der Grad der Behinderung also weniger als 50 beträgt) oder die Feststellung einer Behinderung nicht beantragt worden ist."

Wenn ich das richtig verstanden habe bedeutet die dass auch Gleichgestellte zu berücksichtigen sind. SbM/Gleichgestellte haben dies dem AG u.U. ja mitgeteilt. Nicht bekannt sind damit ja nicht zwangsläufig die konkreten Behinderungen.
Wie sollen diese dann aber von den an der Begehung Beteiligten berücksichtigt werden?

Wie sollen Behinderungen berücksichtigt werden, deren Festellung gar nicht beantragt wurden und die nicht offenkundig sichtbar sind?

Gibt es praxistaugliche Checklisten? Ich kenne diese https://www.arbeitsschutzdigital.de/ce/barrierefreie-gestaltung-von-arbeitsstaetten-checkliste-1/detail.html Gibt es noch andere, die für die Dokumentation genutzt werden können?

Gibt es Tipps/Empfehlungen für die praktische Umsetzung im Rahmen einer Begehung?

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Gruß

Downunder

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