Freistellung der Sb-Vertrauensperson (Allgemeines)

doro, Wednesday, 05.04.2017, 10:26 (vor 2577 Tagen)

Hallo,
ich bin Schwerbehinderten-Vertrauensperson und habe im neuen SGB IX gelesen, dass ab 01.01.2017 die Vertrauensperson ab 100 Sb-Mitarbeitern freigestellt ist.
Ich arbeite 80% (4Tage die Woche) und wir haben 85 Sb-Mitarbeiter im Betrieb.
Bin ich dann auch komplett freigestellt?

doro

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Freistellung

Freistellung der Sb-Vertrauensperson

MatthiasNRW, Wednesday, 05.04.2017, 13:04 (vor 2577 Tagen) @ doro

Hallo,

ich bin Schwerbehinderten-Vertrauensperson und habe im neuen SGB IX gelesen, dass ab 01.01.2017 die Vertrauensperson ab 100 Sb-Mitarbeitern freigestellt ist.
Ich arbeite 80% (4Tage die Woche) und wir haben 85 Sb-Mitarbeiter im Betrieb.
Bin ich dann auch komplett freigestellt?

der Anspruch auf Vollfreistellung ergibt sich nur aus der Zahl der Beschäftigten mit Behinderung. Der Umfang der vertraglichen Arbeitszeit der Vertrauensperson spielt erstmal keine Rolle.

Infrage kommt natürlich eine Teilfreistellung.

http://www.schwbv.de/freistellung.html

--
Gruß
Matthias

Freistellung der Sb-Vertrauensperson

Heinrich, Wednesday, 05.04.2017, 18:44 (vor 2577 Tagen) @ MatthiasNRW

Hallo,

der Anspruch auf Vollfreistellung ergibt sich nur aus der Zahl der Beschäftigten mit Behinderung. Der Umfang der vertraglichen Arbeitszeit der Vertrauensperson spielt erstmal keine Rolle.

Infrage kommt natürlich eine Teilfreistellung.

In diesem Falle aber nicht, da die Mindeszahl 100 im Betrieb für einen Freistellungsanspruch nicht gegeben ist.

Nur die SBV welche weil die Zahl 100 Schwerbehinderte erreicht ist hat einen Freistellungsanspruch und kann dann hier ggf. nur eine Teilfreistellungsanspruch für sich in Anspruch nehmen.

Freistellung der Sb-Vertrauensperson

Hendrik1, Niedersachsen, Wednesday, 05.04.2017, 18:58 (vor 2577 Tagen) @ Heinrich

Moin Moin Heiner,

da es im Gesetz auch hei0t "weitergehende Regelungen sind möglich" ist auch eine Freistellung einer/s Teilzeitbeschäftigten (in diesem Fall 80%) bei 85 Schwerbehinderten möglich. Ansonsten gilt, alle Arbeitszeiten für die SBV dokumentieren und deutlich machen, dass eine sinnvolle Tötigkeit neben dem Ehrenamt als SBV nicht möglich ist.

Auch bei weniger als 100 Schwerbehinderten aber Betriebsteilen die weit auseinander liegen, ist eine volle Freistellung möglich, da durch die Wege viel zusätzliche Arbeitszeit anfällt.

Liebe Grüße

Hendrik

Freistellung der Sb-Vertrauensperson

Monica99, Wednesday, 05.04.2017, 19:14 (vor 2577 Tagen) @ Hendrik1

Hallo Hendrik

da es im Gesetz auch heißt "weitergehende Regelungen sind möglich" ist auch eine Freistellung einer/s Teilzeitbeschäftigten (in diesem Fall 80%) bei 85 Schwerbehinderten möglich.

NEIN!! Das gibt das Gesetz aber eben nicht her!

Denn einen gesetzlichen Anspruch auf Freistellung gibt es NUR wenn mindest 100 Schwerbehinderte im Betrieb beschäftigt sind. Denn dieses ist die Mindestzahl für einen gesetzlichen Anspruch auf Freistellung lt. Gesetz.

Also eine Teilzeitkraft mit 20 Wochenstunden und 50 Schwerbehinderten, hat keinen gesetzlichen Anspruch auf Freistellung. Sie kann nur ihr Mandat wahrnehmen und hat den Anspruch hierfür sich von der Arbeit abzumelden, also nach dem Grundsatz Mandatsarbeit hat Vorrang!

Weitergehende Regelungen sind möglich, JA aber nur auf freiwilliger Basis. Also AG kann, muss aber nicht! Es bedeutet, es ist nicht verboten hier mit dem AG freiwillige weitergehende Regelungen zu treffen.

Ansonsten gilt, alle Arbeitszeiten für die SBV dokumentieren und deutlich machen, dass eine sinnvolle Tätigkeit neben dem Ehrenamt als SBV nicht möglich ist.

Auch bei weniger als 100 Schwerbehinderten aber Betriebsteilen die weit auseinander liegen, ist eine volle Freistellung möglich, da durch die Wege viel zusätzliche Arbeitszeit anfällt.

Ja, aber dann nur eine faktische Freistellung, also Befreiung von der Arbeitsleistung wie bei SBVn ohne Freistellung.

Bedeutet dann aber, man muss sich ab- und wieder am Arbeitsplatz zurückmelden.

Oder in freiwilligen Absprachen/Vereinbarungen mit dem AG.

--
mfg Monica

Freistellung der Sb-Vertrauensperson

Hendrik1, Niedersachsen, Wednesday, 05.04.2017, 22:51 (vor 2577 Tagen) @ Monica99

Moin Moin Monica,

ich habe auch nicht von gesetzlichen Bestimmungen sondern auch nur von möglich geschrieben und Begründungsmöglichkeiten wie auseinanderliegende Betriebsteile ect aufgezeigt, mehr nicht. Es muss dem Arbeitgeber aufgezeigt werden, dass die Arbeit der SBV in dem Umfang notwendig ist. Ob er dann darauf eingeht, oder nicht, ist Ermessenssache. Ich wurde als Stellvertreter in einem Großunternehmen mit knapp 500 Schwerbehinderten teilfreigestellt, weil meine Vertrauensperson mich aufgrund der Terminvielfalt oft herangezogen und als Verhinderungsvertretung angefordert hat, sodass der Arbeitgeber mit einer festen Freistellungsregelung auch für seine Planbarkeit eine bessere Arbeitsgrundlage sah .....

Liebe Grüße

Hendrik

Freistellung der Sb-Vertrauensperson

Monica99, Wednesday, 05.04.2017, 23:20 (vor 2577 Tagen) @ Hendrik1

Hallo Hendrik,

deine Antwort >>" da es im Gesetz auch heißt "weitergehende Regelungen sind möglich" ist auch eine Freistellung einer/s Teilzeitbeschäftigten (in diesem Fall 80%) bei 85 Schwerbehinderten möglich"<< war leider falsch zu verstehen. Man konnte herauslesen, dass auch ein gesetzl. Freistellungsanspruch besteht, wenn weniger als 100 Schwerbehinderte im Betrieb sind.

Daher die Klarstellung.

--
mfg Monica

Freistellung der Sb-Vertrauensperson

Birgit, Thursday, 06.04.2017, 10:18 (vor 2576 Tagen) @ doro

Hallo Doro,

mit der Frage muss ich mich leider im Moment auch beschäftigen, da unsere PA den Bedarf nicht sieht, mich mit 75 Schwerbehinderten frei zu stellen auch keine Teilfreistellung.

Zu meiner Tätigkeit als SBV kommt noch die Stellvertretung des Konzernstellvertretes.
Ich werde das jetzt rechtlich prüfen lassen, da Sie mir im Moment das Leben schwer machen:-| ....

VG Birgit

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