Umstrukturierung ohne Beteiligung (Umgang mit Arbeitgeber)

Sirika, Friday, 07.04.2017, 21:27 (vor 2576 Tagen)

Hallo Kollegen,
Habe heute erst durch Gerüchte, dann über eine Mail als Mitarbeiterin von Vorgestzter in mittlerer Führungsposition gelesen, das mein Arbeitsbereich aufgeteilt wird. Unser Unternehmen war in 5 Regionen geteilt...nun nur noch 4.
Der Vorstand hat dies Mittwoch entschieden.
Heute die Mail nur in dem zu verteilenden Bereich als Mitarbeiterin erhalten!
Der AG hat nicht informiert.
Was kann ich tun????
Danke Silke

Umstrukturierung ohne Beteiligung

WoBi, Monday, 10.04.2017, 11:39 (vor 2573 Tagen) @ Sirika

Hallo Sirika,

ggf. bei Vorhandensein einer GSBV, ist diese bereits informiert? Dort Nachfragen und gemeinsames Vorgehen mit den anderen SBV abklären. Ist der Betriebsrat bzw. Gesamtbetriebsrat oder ähnliche Mitarbeitervertretungen je nach Betrieb informiert? Zusammenarbeit mit diesen Gremien.

Als lokale SBV Informationen vom Arbeitgeber einfordern. Speziell zu der Betroffenheit der behinderten Menschen im Betrieb.

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Gruß
Wolfgang

Umstrukturierung ohne Beteiligung

Sirika, Tuesday, 11.04.2017, 21:00 (vor 2572 Tagen) @ WoBi

Hallo Wolfgang,
neben mir als Vertrauensperson gibt es nur meine Stellvertreterin....
Bisher hat nur der Vorsitz der MAV eine Info...noch nicht offiziell für das Gremium.
Ist sind in allen Häusern SB Mitarbeiter betroffen.

Lieben Dank für deine Antwort.

Umstrukturierung ohne Beteiligung

WoBi, Wednesday, 12.04.2017, 14:12 (vor 2571 Tagen) @ Sirika

Hallo Sirika,

meine Vermutung hast du bestätigt. Ist nur noch die Frage welches Kirchenrecht zu Anwendung kommt. Habe nicht gewusst, das der Vorsitzender einer MAV oder der MAV ein "Geheimrat" ist. :-P

Je nach Kirchenrecht wird das SGB IX nicht in voller Breite von der Organisation anerkannt. Alle sind Gleich, frei nach animal farm von George Orwell ist zu berücksichtigen. Sind die einzelnen Häuser eigene Betriebe mit eigener MAV oder gibt es nur eine MAV? Die Frage geht Auskunft über deine Zuständigkeit als SBV und die übergeordnete Wahrnehmung als einzige SBV. Ggf. sind bei Vorliegen der Wahlvoraussetzungen in den Häuser SBV-Wahlen einzuleiten. So lange es nur eine SBV gibt, bist du für alle schwerbehinderte oder gleichgestellte Menschen im Beschäftigungsverhältnis zuständig.
Die SBV hat eigenständige Informationsrechte und ist unabhängig von der MAV zu informieren. Nachdem die MAV schon Informationen hat, dürfte es mit der Informationsverpflichtung "unverzüglich" schwierig werden. Doch "umfassend zu unterrichten" nach § 95 Abs. 2 SGB IX ist immer noch durch den Arbeitgeber erfüllbar.

Stell einfach die unverfängliche Frage an den Arbeitgeber:
"Haben Sie der Schwerbehindertenvertretung etwas mitzuteilen?"

mögliche Nachfrage "Gibt es etwas, was die Schwerbehindertenvertretung wissen sollte, was Sie der Schwerbehindertenvertretung nicht mitteilen wollen?"

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Gruß
Wolfgang

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