Schwerbehindertenversammlung (Versammlung)

Steinerin, Schl.-Holstein, Monday, 24.04.2017, 10:14 (vor 2553 Tagen)

Moin Moin aus dem Norden,
in absehbarer Zeit ist unsere Schwerbehindertenversammlung geplant.
Ich habe Getränke aus der Gastro bestellt.

Eben diese Gastro möchte im Anschluß die Namensliste/Teilnehmerlist für das Finanzamt/Steuerberater.

Die Namen der Gastredner/Perso und GF bin ich gern bereit anzugeben.
Hat die Firma respective Gastro einen Anspruch auf Namensnennung?

Danke für Gesetzeshinweise/texte!!

Steinerin

Schwerbehindertenversammlung

sedov, Tuesday, 25.04.2017, 09:47 (vor 2552 Tagen) @ Steinerin

Hallo,✿

seit wann haben externe Anspruch auf Namensnennung von internen Mitarbeitern?
Jetzt denke doch einmal logisch...musst Du im Restaurant deinen Namen nennen, damit die ihre Rechnungen steuerlich absetzen können?
Die bekommen Ihr Geld und damit genug.
Sollten sie die Geträmke spenden, bekommen sie eine Spendenquittung und fertig.
Gruß sedov✿

Schwerbehindertenversammlung

Hotte, Stuttgart, Tuesday, 25.04.2017, 10:49 (vor 2552 Tagen) @ sedov

Hallo,✿

seit wann haben externe Anspruch auf Namensnennung von internen Mitarbeitern?
Jetzt denke doch einmal logisch...musst Du im Restaurant deinen Namen nennen, damit die ihre Rechnungen steuerlich absetzen können?
Die bekommen Ihr Geld und damit genug.
Sollten sie die Geträmke spenden, bekommen sie eine Spendenquittung und fertig.
Gruß sedov✿


Hey,
ich vermute stark, das mit Gastro eine interne Abteilung Gastronomie gemeint ist, die für Kantine etc zuständig ist.

Aber auch die hat keinen Rechtsanspruch auf Nennung der Teilnehmer. Ich würde der Gastro mitteilen, das es sich mit schwerbehinderte Mitarbeiter handelt. Alles weitere möge sie doch bitte mit der Pers.Abtl. klären

VG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."

Schwerbehindertenversammlung

Steinerin, Schl.-Holstein, Tuesday, 25.04.2017, 11:11 (vor 2552 Tagen) @ sedov

Danke Sedov,
aber auch die Gastro ist intern nur eine andere Kostenstelle.

Schwerbehindertenversammlung

sedov, Tuesday, 25.04.2017, 11:32 (vor 2552 Tagen) @ Steinerin

HAllo,✿
aber wie Hotte schon geschrieben hat, haben auch die kein Recht auf die Daten.
Gruß sedov

Schwerbehindertenversammlung

mietze_katz, Oberbayern, Tuesday, 25.04.2017, 12:38 (vor 2552 Tagen) @ Steinerin

Hallo,

dann geht's ja eigentlich nur darum, dass die Getränke ect. kostentechnisch verbucht werden können.

Die SBV oder auch der BR (getrennt oder gemeinsam) haben sicherlich eine Kostenstelle, ein Blick in den betrieblichen Kostenstellenplan gibt hierüber Aufschluss. Auch die Kosten, wenn Du auf Schulung fährst werden so verbucht.
Also dieses mit der Person, welche für die Kostenstelle verantwortlich ist, besprechen und dann dürfte die Angabe der betreffenden Kostenstelle für die Kostenverbuchung völlig ausreichend sein.

VG

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