Küche putzen? (Allgemeines)

lolarollt, Baden-Württemberg, Monday, 24.04.2017, 20:04 (vor 2530 Tagen)

Hallo zusammen,

eine etwas skurile Geschichte – eine sb-Mitarbeiterin aus der technischen Redaktion, die unter starkem Rheuma leidet, wurde von Ihrem Vorgesetzten angewiesen, sich an den künftigen regelmäßigen Putz- und Räumaktionen der nicht gerade kleinen Stockwerksküche zu beteiligen. Der Vorgesetzte bzw. die Firma muss wohl Einsparungen vornehmen, die bisherige Putzhilfe wird es nicht mehr geben, künftig wird von einem externen Putzteam nur noch der Mülleimer geleert und der Boden gewischt. Selber zu reinigen/verräumen wären dann von den Mitarbeitern Spülbecken und -maschine, Kaffeemaschine, Herd, Mikrowelle, Kühlschrank und Gefrierfach, Küchenschrank, Geschirrschränke, Ablagen, Tisch und Sitzecke.

So im Nebensatz klang an, dass, wenn sie sich nicht genauso einbringen würde wie die anderen, die ganze Abteilung von ihm dazu verpflichtet werden würde, einen Putzdienst zu leisten. Also auch die, die die Küche bislang und künftig NICHT nutzen. Er hat erst im zweiten Step nachgefragt, was sie mit ihrem Handicap leisten kann und was nicht.
Er setzt sie quasi unter Druck, indem er ihr mangelnde Kollegialität vorwirft.

Kann der Vorgesetzte hier so einfach anordnen, dass JEDER Küchendienst verrichten muss? "Jeder" im Sinne von alle Mitarbeiter, unabhängig davon, wer die Küche überhaupt benutzt? Wie sieht es den hier aus hinsichtlich Arbeitssicherheit? Was, wenn die sb-Mitarbeiterin bei der Reinigung der Räumlichkeit ausrutscht, stürzt und sich dabei verletzt?

Die Mitarbeiterin kam aufgelöst zu mir, weil ein Zusammenhalt in der Abteilung nicht vorhanden ist und sie von den Kollegen keine Unterstützung erwartet. Sie hat Angst, mit ihrem eingeschränkten Putzeinsatz dafür zu sorgen, dass der Vorgesetzte allen Mitarbeitern gegenüber Küchenputzdienst anordnet. Sie überlegt deshalb, die Küche garnicht mehr zu benutzen. Mich hat die ganze Herangehensweise einfach nur geärgert, wirkt auf mich diskrimierend.

Schon grundsätzlich sehe ich hier kein Direktionsrecht – die Leute, die nicht angestellt sind, um zu putzen, müssen nicht putzen, oder? Die sb-Mitarbeiterin kann meiner Meinung nach die Küche weiterhin benutzen, ohne sich an diesen Putzaktionen zu beteiligen, weil hier die Fürsorgepflicht des Unternehmens ihr gegenüber gefragt ist. Arbeitssicherheit heißt für mich, Grundhygiene sicher zu stellen – und das ist Aufgabe des Unternehmens und nicht der einzelnen Mitarbeiter! Die sb-Mitarbeiterin hat Angst vor einer Abmahnung, wenn sie die Anordnung vom Vorgesetzten nicht umsetzt und sich garnicht an den Putzaktionen beteiligt. Ich finde diese Vorstellung absurd, konnte sie aus dem Stand aber nicht gesetztlich untermauern...

Danke für Tipps aus der Praxis!
Viele Grüße von Lola

Küche putzen?

sedov, Tuesday, 25.04.2017, 09:52 (vor 2529 Tagen) @ lolarollt

Hallo,✿

also grundsätzlich stellt sich für mich kein Problem dar, wenn jeder seinen Dreck weg macht, den er/sie hinterlassen hat.
Grundreinigungen sind Sache der Reinigungskräfte.
Arbeitsvertrag, Stellenbeschreibung - deutet etwas darauf hin, dass sie Putzarbeiten ausrichten muss?
Wenn hier grundsätzlich was angeordnet wird, schalte doch im Falle der schwb MA den IFD ein. Ansonsten hilft vielleicht auch schon ein Attest vom Arzt bzgl. Rheuma und Putzarbeiten.
Gruß sedov✿

Küche putzen?

mietze_katz, Oberbayern, Tuesday, 25.04.2017, 12:59 (vor 2529 Tagen) @ lolarollt

Hallo,

ich denke, hier ist ein vorschneller, sich profilierender Vorgesetzter am "wergeln".
Und ich glaube, er hat selbst schon erkannt, dass seine Vorgehensweise nicht richtig war, weil er dann im Nachhinein sich bezügl. der Einschränkungen erkundigte.
Als SBV würde ich mich erst genau im Detail mit der sbMa besprechen, was sie leisten könnte und was nicht. Mit diesem Wissen würde ich mit dem Vorgesetzten sprechen und meistens ist dann eine Lösung zu finden.

Vorneweg kann natürlich auch die prinzipielle "Reinigungsorder" mit dem Betriebs-/Personalrat geklärt werden. Ich sehe die eigentliche Grundreinigung u.a. aus gesundheitlichen Gründen schon beim Unternehmen bzw. einem Profibetrieb. Unter dem Strich reinigt der auch sicherlich kostengünstiger.

VG

Küche putzen?

Hotte, Stuttgart, Tuesday, 25.04.2017, 15:24 (vor 2529 Tagen) @ lolarollt

Hallo zusammen,

eine etwas skurile Geschichte – eine sb-Mitarbeiterin aus der technischen Redaktion, die unter starkem Rheuma leidet, wurde von Ihrem Vorgesetzten angewiesen, sich an den künftigen regelmäßigen Putz- und Räumaktionen der nicht gerade kleinen Stockwerksküche zu beteiligen. Der Vorgesetzte bzw. die Firma muss wohl Einsparungen vornehmen, die bisherige Putzhilfe wird es nicht mehr geben, künftig wird von einem externen Putzteam nur noch der Mülleimer geleert und der Boden gewischt. Selber zu reinigen/verräumen wären dann von den Mitarbeitern Spülbecken und -maschine, Kaffeemaschine, Herd, Mikrowelle, Kühlschrank und Gefrierfach, Küchenschrank, Geschirrschränke, Ablagen, Tisch und Sitzecke.

So im Nebensatz klang an, dass, wenn sie sich nicht genauso einbringen würde wie die anderen, die ganze Abteilung von ihm dazu verpflichtet werden würde, einen Putzdienst zu leisten. Also auch die, die die Küche bislang und künftig NICHT nutzen. Er hat erst im zweiten Step nachgefragt, was sie mit ihrem Handicap leisten kann und was nicht.
Er setzt sie quasi unter Druck, indem er ihr mangelnde Kollegialität vorwirft.

Kann der Vorgesetzte hier so einfach anordnen, dass JEDER Küchendienst verrichten muss? "Jeder" im Sinne von alle Mitarbeiter, unabhängig davon, wer die Küche überhaupt benutzt? Wie sieht es den hier aus hinsichtlich Arbeitssicherheit? Was, wenn die sb-Mitarbeiterin bei der Reinigung der Räumlichkeit ausrutscht, stürzt und sich dabei verletzt?

Die Mitarbeiterin kam aufgelöst zu mir, weil ein Zusammenhalt in der Abteilung nicht vorhanden ist und sie von den Kollegen keine Unterstützung erwartet. Sie hat Angst, mit ihrem eingeschränkten Putzeinsatz dafür zu sorgen, dass der Vorgesetzte allen Mitarbeitern gegenüber Küchenputzdienst anordnet. Sie überlegt deshalb, die Küche garnicht mehr zu benutzen. Mich hat die ganze Herangehensweise einfach nur geärgert, wirkt auf mich diskrimierend.

Schon grundsätzlich sehe ich hier kein Direktionsrecht – die Leute, die nicht angestellt sind, um zu putzen, müssen nicht putzen, oder? Die sb-Mitarbeiterin kann meiner Meinung nach die Küche weiterhin benutzen, ohne sich an diesen Putzaktionen zu beteiligen, weil hier die Fürsorgepflicht des Unternehmens ihr gegenüber gefragt ist. Arbeitssicherheit heißt für mich, Grundhygiene sicher zu stellen – und das ist Aufgabe des Unternehmens und nicht der einzelnen Mitarbeiter! Die sb-Mitarbeiterin hat Angst vor einer Abmahnung, wenn sie die Anordnung vom Vorgesetzten nicht umsetzt und sich garnicht an den Putzaktionen beteiligt. Ich finde diese Vorstellung absurd, konnte sie aus dem Stand aber nicht gesetztlich untermauern...

Danke für Tipps aus der Praxis!
Viele Grüße von Lola

Also für mich stellt sich hier wirklich die Frage, ob die Mitarbeiter zum putzen eines größeren Pausenraumes verpflichtet werden können, weil das Unternehmen Geld einsparen will. Was sagt denn der Br dazu?


VG
Hotte

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Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."

Küche putzen?

MatthiasNRW, Wednesday, 26.04.2017, 09:32 (vor 2528 Tagen) @ Hotte

Also für mich stellt sich hier wirklich die Frage, ob die Mitarbeiter zum putzen eines größeren Pausenraumes verpflichtet werden können, weil das Unternehmen Geld einsparen will. Was sagt denn der Br dazu?

Hier bietet sich wirklich die Zusammenarbeit mit dem BR an, um im Anschluss gemeinsam mit dem Vorgesetzten nach einer einvernehmlichen Lösung zu suchen.

Falls der Arbeitgeber nicht verpflichtet ist, diese Stockwerksküche als Pausenraum vorzuhalten (weil z. B. fußläufig eine Kantine oder ein anderer Pausenraum existiert), kann die Lösung des Reinigungsproblems mit Blick auf das Budget natürlich auch schlicht und ergreifend in der Schließung dieses einen Pausenraumes bestehen.

Man mag mit arbeitsvertraglichen Haupt- und Nebenpflichten argumentieren, muss sich dann aber unter Umständen nicht wundern, wenn die Gegenseite sich ebenfalls auf formale rechtliche Gesichtspunkte zurückzieht.

Ob das dem Klima im Betrieb zuträglich ist, würde ich in Zweifel ziehen.

Mein Tipp: Überlegt, wie beide Interessen (allgemeine Einparbemühungen des Arbeitgebers, Wunsch nach guten Pausenräumen) befriedigt werden können. Das kann am Besten vor Ort beurteilt werden, Ihr kennt euer Unternehmen besser als das Forum.

--
Gruß
Matthias

Küche putzen?

ciralifan, Wednesday, 26.04.2017, 12:54 (vor 2528 Tagen) @ MatthiasNRW

Der AG -so er denn verpflichtet ist den Pausenraum samt Küche vorzuhalten- ist auch für die Hygiene/Sauberkeit (ASA)zuständig. Diese seine AG Pflicht kann er nicht so einfach auf die "Bevölkerung" umverteilen.
Höchstens an die Reinigungsfirma - wo er nun aber sparen will.
Dies Thema geht nicht ohne den BR, allein schon wenn so etwas wie Ordnung im Betrieb oder eine betriebliche Übung zum Thema wird.
Auch wenn es , wie zu vermuten ist, solche Tätigkeiten i.d.R. nicht im Arbeitsvertrag schon drinsteht, dann muss der AG die Arbeitsverträge der einzelnen MA über individuelle Zustimmung der MA anpassen und der BR hat bei Änderungskündigung auch etwas mitzureden.

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