Freistellung für SBV in Teilzeitbeschäftigung (Freistellung)

Jona, Friday, 28.04.2017, 11:08 (vor 2526 Tagen)

Guten Tag,
klar ist, dass seit 1.1.17 die Schwelle der zur Freistellung benötigten schwerbehinderten oder gleichstellten Mitarbeiter von 200 auf 100 herabgesetzt wurde.
Was ist, wenn die SBV nur eine 50% Stelle in TZ hat? Senkt sich dann die benötigte Mitarbeiterzahl entsprechend? Ich habe bisher keine richtige Antwort darauf bekommen. Nur, dass es im Ermessen des AG liegt.
Liebe Grüße
Jona

Freistellung für SBV in Teilzeitbeschäftigung

KaivonderKüste, Friday, 28.04.2017, 13:15 (vor 2526 Tagen) @ Jona

Das Gesetz im § 96 Abs.4 SGB IX ist m.E. recht eindeutig:

(4) Die Vertrauenspersonen werden von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts oder der Dienstbezüge befreit, wenn und soweit es zur Durchführung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Sind in den Betrieben und Dienststellen in der Regel wenigstens 100 schwerbehinderte Menschen beschäftigt, wird die Vertrauensperson auf ihren Wunsch freigestellt; weiter gehende Vereinbarungen sind zulässig.

Wenn die Vertrauensperson Teilzeit arbeitet und die Arbeit in der SV ihre gesamte Teilzeit ausfüllt, kann sie entsprechend ihres vereinbarten Teilzeitvertrages "voll" freigestellt werden. Sollte darüber hinaus noch mehr Arbeit da sein, kann der Stellvertreter im Rahmen des § 95 Abs.1 Satz 4 SGB IX in die Arbeit der SV einbezogen werden. Geben die Anzahl der Schwerbehinderten und der Arbeitsanfall es her, kann es im Einzelfall sinnvoll sein, auch für den ersten Stellvertreter eine (Teil-) Freistellung auszuhandeln. Dies ist abgestimmt auf die betriebliche Lage mit dem Arbeitgeber auszuhandeln. Bei guten Argumenten wird man sicher einiges bewegen können.

Freistellung für SBV in Teilzeitbeschäftigung

Jona, Tuesday, 02.05.2017, 09:56 (vor 2522 Tagen) @ KaivonderKüste

Guten Tag, vielen Dank für die Antwort. Das hilft mir schon weiter.
Liebe Grüße
Jona

Freistellung für SBV in Teilzeitbeschäftigung

Heinrich, Friday, 28.04.2017, 16:22 (vor 2526 Tagen) @ Jona

Hallo,

klares NEIN!! Keinen gesetzlichen Anspruch auf Freistellung bei weniger wie im Gesetz verlangten 100 Schwerbehinderten.

Freistellung für SBV in Teilzeitbeschäftigung

Tanja, Hessen, Thursday, 20.07.2017, 11:56 (vor 2443 Tagen) @ Heinrich

Hallo,

zählen bei den 100 geforderten eigentlich tatsächlich nur die ab 50% und Gleichgestellte. Denn die Betreuung derer die unter 50% sind, ist ja auch gegeben. Plus noch die die zu einem in die Beratung kommen, die noch nicht eine anerkannte Behinderung haben.

Danke für Eure Meinungen.

Tanja

Freistellung für SBV in Teilzeitbeschäftigung

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 20.07.2017, 12:11 (vor 2443 Tagen) @ Tanja

Hallo,

die Grenzen für Freistellung und Heranziehung sind ganz klar bezogen nur auf schwerbehinderte und gleichgestellte AN. Da wirst Du auch in keinem einschlägigen Kommentar was anderes finden.
Der Aufwand für Menschen im Antragsverfahren ist mit den Grenzen pauschal mit "abgegolten".

--
&Tschüß

Wolfgang

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