SB-Versammlungen (Gesamt-Konzern-SBV)

SiDo, München, Wednesday, 03.05.2017, 08:02 (vor 2549 Tagen)

Hallo zusammen,
meine Frage betrifft die jährliche SB-Versammlung! Bin als GSBV für mehrere Betriebe zuständig. In keinem anderen Betrieb gibt es eine SBV, aber SB/Gleichgestellte! Muss (kann,darf) ich in jeder dieser Filialen eine Versammlung abhalten oder kann ich alle betroffenen Mitarbeiter zu einer "gesamten" Versammlung einladen?
Danke schon mal....:-)

SB-Versammlungen

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Thursday, 04.05.2017, 16:39 (vor 2547 Tagen) @ SiDo

Hallo zusammen,
meine Frage betrifft die jährliche SB-Versammlung! Bin als GSBV für mehrere Betriebe zuständig. In keinem anderen Betrieb gibt es eine SBV, aber SB/Gleichgestellte! Muss (kann,darf) ich in jeder dieser Filialen eine Versammlung abhalten oder kann ich alle betroffenen Mitarbeiter zu einer "gesamten" Versammlung einladen?
Danke schon mal....:-)

Die Zuständigkeit der GSBV besteht auch dann, wenn in einem Betrieb eine SBV nicht gewählt werden kann oder nicht gewählt worden ist, obwohl dies möglich gewesen wäre (Abs. 6 Satz 1).
Der GSBV kommt dann die Rechtsstellung zu, welche die SBV hätte, an deren Stelle sie tätig wird.
Sie kann auch mit den schwerbehinderten Menschen des Betriebes, in denen eine Schwerbehindertenvertretung fehlt, eine Versammlung nach § 95 Abs. 6 SGB IX durchführen.

Sollten in einem Betrieb mindestens 5 Wahlberechtigte sein, gehört es zu deinen zwingenden Aufgaben dort für eine SBV-Wahl, ggf. durch Zusammenlegung von Betrieben (alls unter 5) gemäß § 94 (1) SGB IX, zu sorgen.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

SB-Versammlungen

SiDo, München, Thursday, 04.05.2017, 17:21 (vor 2547 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Vielen Dank Hans-Peter für deine Antwort, was mir aber noch nicht ganz klar ist, halte ich dieVersammlungen in den einzelnen Betrieben oder
kann ich alle betroffenen Mitarbeiter aus Hamburg, Dresden, Frankfurt.... auch zu einer Gesamtversammlung nach z. B. München einladen?

SB-Versammlungen

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Thursday, 04.05.2017, 17:58 (vor 2547 Tagen) @ SiDo

Vielen Dank Hans-Peter für deine Antwort, was mir aber noch nicht ganz klar ist, halte ich dieVersammlungen in den einzelnen Betrieben oder
kann ich alle betroffenen Mitarbeiter aus Hamburg, Dresden, Frankfurt.... auch zu einer Gesamtversammlung nach z. B. München einladen?

Stand doch drin in meinem Posting:
...Sie kann auch mit den schwerbehinderten Menschen des Betriebes, in denen eine Schwerbehindertenvertretung fehlt, eine Versammlung nach § 95 Abs. 6 SGB IX durchführen.....
Weitergehendes kannst du mit dem AG verhandeln und für die Zukunft in eine Inklusionsvereinbarung aufnehmen.

PS: Wäre schön wenn du dein Profil ausfüllen würdest.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Tags:
Versammlung

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