Direktionsrecht Aufklärung (Allgemeines)

S Manager, Friday, 12.05.2017, 00:12 (vor 2514 Tagen)

Hallo Zusammen,

wer weiß eine gute Fortbildung für die SBV im Öffentlichen Dienst, wenn es um das Direktionsrecht geht. Immer wieder tappen wir in die Falle, weil sich das Direktionsrecht vor Pers. Vertretungsgesetz bzw. vor das SGB stellt.
D.h. würde ich gerne eine Fortbildung besuchen, die mit die Grundlagen des Direktionsrechts vermittelt. Wer hat da einen Tipp bzw. vielleicht gibt es auch einen Buchtipp dazu. Besten Gruß

Direktionsrecht Aufklärung

Cebulon, Friday, 12.05.2017, 21:31 (vor 2513 Tagen) @ S Manager

Weisungs-, Direktions- oder Leitungsrecht

Hallo, hier bietet sich an, evtl. mal einen Kommentar zu § 106 GewO zu sichten, in dem Weisungsrecht des AG geregelt ist mit Rechtsprechung zu Inhalt und Grenzen. Insoweit gilt auch die Gewerbeordnung für öff. Dienst nach § 6 Abs. 2 GewO.

Gruß,
Cebulon

Direktionsrecht Aufklärung

Hendrik1, Niedersachsen, Monday, 15.05.2017, 14:12 (vor 2510 Tagen) @ S Manager

Moin Moin,

vor einer Schulung ist erst einmal der Schulungsbedarf zu klären. In vielen Bundeländern gibt es für Landesbeschäftigte sogenannte Schwerbehindertenrichtlinien oder auch Fürsorgeerlasse. Hier ist teilweise auch dieser Punkt geregelt. In den Richtlinien des Landes Niedersachsen steht dazu :

6.6 Arbeitsplatzwechsel
Der Wechsel des Arbeitsplatzes kann für schwerbehinderte
Menschen mit größeren Schwierigkeiten verbunden sein als
für andere Beschäftigte. Schwerbehinderte Beschäftigte dürfen
daher nicht gegen ihren Willen versetzt, abgeordnet oder
umgesetzt werden, es sei denn, dass zwingende dienstliche
Gründe die Maßnahme erfordern. In diesem Fall sollten ihnen
mindestens gleichwertige Arbeitsbedingungen oder Entwicklungsmöglichkeiten
geboten werden.
Begründeten eigenen Anträgen auf Versetzung oder sonstigen
Wechsel des Arbeitsplatzes soll entsprochen werden,
wenn dienstliche Gründe nicht entgegenstehen.

Solltest Du im Landesdienst tätig sein, gilt der Erlass Deines Bundeslandes, bist Du kommunal beschäftigt, prüf diesen bitte, ob hier auch geregelt ist, ob er auf Kommunen ect Anwendung finden soll.

Dieser Erlass schränkt das Direktionsrecht ein, genau wie auch § 81, 4 SGB IX, in dem steht, dass Schwerbehinderte Anspruch auf einen Arbeitsplatz haben, an dem sie ihre beruflichen Fähigkeiten und Kenntnisse möglichst voll verwerten und weiterentwickeln können, hinzu kommt, behinderungsgerechte Arbeitsplatzausstattung ect.

Daher bitte erst den Schulungsbedarf klären. Vielleicht gibt es alternativ bei Dir auch eine Hauptschwerbehindertenvertretung, die Dir in Deinem Fall schnell Hilfestellung geben und als externe Person gegenüber dem Arbeitgeber auftreten kann.

Unter Umständen kennt diese auch Schulungsmöglichkeiten, die Deinen Hilfestellungsbedarf mit umfassen.

Liebe Grüße

Hendrik

Betriebsarzt Unterlagen

S Manager, Tuesday, 23.05.2017, 22:57 (vor 2502 Tagen) @ Hendrik1

Hallo, bei uns wurde ein neuer Betriebsarzt festgelegt. Es wurde eine Mitteilung geschickt, ob die persönlichen Betriebsärztlichen Dokumente zum neuen Betriebsarzt übergeleitet werden dürfen oder nicht. Einige haben widersprochen u deshalb die alten persönlichen Unterlagen vom ehemaligen Betriebsarzt angefordert.Das ist jetzt 2 Monate her. Welche Rechte habe ich alle Ärztlichen Unterlagen die mich persönlich betreffen , vom alten Betriebsarzt zurück zu fordern

Gruß

Betriebsarzt Unterlagen

Kasimir, Saarland, Thursday, 25.05.2017, 19:05 (vor 2500 Tagen) @ S Manager

Hallo und Guten Tag,

sofern es sich um arbeitsmedizinische Unterlagen (vorgeschriebene Pflichtuntersuchungen) handelt - darf der neue sehen.
Alle anderen Unterlagen (Patientenbezogene) müssen versiegelt übergeben werden (vom alten BA an den neuen BA).
Siehe Musterberufsordnung - MBO. Kann man bei den Ärztekammern nachlesen.

Klarheit schafft hier nur die zuständige Ärtzekammer.
Und u.U. nachfassen ob der "alte" und der "neue" BA von einer speziellen Firma oder aus einer Praxis sind. Generell gilt jedoch für jeden BA: Schweigepflicht gegenüber jedem - auch dem zahlenden Unternehmen gegenüber = Arbeitgeber. Wäre eine typische Zahlung ohne Leistungsanspruch.

Herzliche Grüße aus dem Saarland

Betriebsarzt Unterlagen

S Manager, Sunday, 28.05.2017, 22:42 (vor 2497 Tagen) @ Kasimir

Hallo, das versteh ich jetzt nicht. Kann ich den Bescheid vom Versorgungsamt den der alte Betriebs Arzt hat nicht wieder mit nach Hause zurückbekommen? Lt BGB sind doch die persönliche. ärztlichen Unterlagen jederzeit zurück zu geben?

Gruß hydo4

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