Einsicht des Betroffenen in das BEM Protokoll (BEM)

onkel, Monday, 15.05.2017, 13:15 (vor 2532 Tagen)

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich hab da mal ne Frage zu den BEM-Protokollen. In unserem Haus wird grundsätzlich nach jedem BEM Gespräch vom Vertreter der GF ein Protokoll erstellt. Darin wird über die Situation des Betroffenen und die Ergebnisse des Treffens berichtet. Unterschrieben wird des Protokoll von BR-Vertreter, eventuell SchwebVP und dem Vertreter/auch Beauftrager der GF.
Anschließend wird das Protokoll zur Info und Beratung an die GF geleitet.
Nun meine Fragen:
Müssen alle Beteiligtem an der BEM_Runde das Protokoll unterschreiben?
Je nach dem, kann der Proband grundsätzlich Einblick in das ihn betreffende Protokoll verlangen?
In unsere Inklusionvereinbarung sind solche Details nicht geregelt.

Für juristisch stichhaltige Antworten wäre ich dankbar.


Gruß
onkel

--
carpe diem!

Einsicht des Betroffenen in das BEM Protokoll

ciralifan, Tuesday, 16.05.2017, 07:20 (vor 2531 Tagen) @ onkel

Moin Onkel
Es wird von allen aus dem BEM Team und von dem BEM Kandidaten unterschrieben.
Eine Weiterleitung an die GF sehe ich ohne Zustimmmung des BEM Kandidaten als Verstoß gegen den Datenschutz an.
Denn der BEM Kandidat ist "Herr" des BEM Verfahrens.
Daher ist dieser auch berechtigt jederzeit Einblick zu verlangen.
Alle anderen ( Das BEM Team, sonst keiner ) erlangen Einblick nur mit Zustimmung des BEM Kandidaten!

Einsicht des Betroffenen in das BEM Protokoll

morgenröte, NRW, Tuesday, 16.05.2017, 08:43 (vor 2531 Tagen) @ ciralifan

Moin Onkel
Es wird von allen aus dem BEM Team und von dem BEM Kandidaten unterschrieben.
Eine Weiterleitung an die GF sehe ich ohne Zustimmmung des BEM Kandidaten als Verstoß gegen den Datenschutz an.
Denn der BEM Kandidat ist "Herr" des BEM Verfahrens.
Daher ist dieser auch berechtigt jederzeit Einblick zu verlangen.
Alle anderen ( Das BEM Team, sonst keiner ) erlangen Einblick nur mit Zustimmung des BEM Kandidaten!

Hallo Onkel,

ergänzend möchte ich hinzufügen, das die BEM-Protokolle aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht der Personalakte beigefügt werden dürfen. Sie müssen gesondert archiviert werden, damit nur ein bestimmter Personenkreis Einblick erfährt. Auch Mitarbeiter der Personalabteilung haben keinen Zugang!

Gruß
Morgenröte

--
Gruß
Morgenröte

Einsicht des Betroffenen in das BEM Protokoll

KaivonderKüste, Tuesday, 16.05.2017, 12:48 (vor 2531 Tagen) @ onkel

Guten Tag,

wie soll eine einvernehmliche Regelung getroffen werden, wenn diese nicht von allen durch ihre Unterschrift bestätigt wird? Wie verbindlich sind Absprachen oder Zusagen, wenn diese nicht im abgestimmten - also im von allen unterschriebenen Protokoll stehen?

Allein diese Formsache sollte helfen auch in einer Diskussion sachgerecht argumentieren zu können.

Grüße aus dem Norden

KaivonderKüste

Einsicht des Betroffenen in das BEM Protokoll

onkel, Tuesday, 23.05.2017, 11:38 (vor 2524 Tagen) @ onkel

Hallo Leute,
vielen Dank für Eure Infos. Die Angelegenheit war mir auch so bekannt. ich wollte nur auf der trockenen Seite stehen, wenn ich in "die Büt" steige. Vielen Dank

Gruß aus dem schönsten BULA überhaupt.
ist vor allen Dingen eine kulinarische Reise wert.

onkel

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carpe diem!

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