Nachwahl Stellv. wie schnell notwendig (Wahlen)

schulzen, Dresden, Tuesday, 16.05.2017, 09:00 (vor 2537 Tagen)

unsere jetzige Sprecherin scheidet im Juni aus (Ruhephase ATZ). Die bisherige 1.Stellvertreterin hat mit sofortiger Wirkung ihr Amt niedergelegt. Nun gehen wir in die Sommermonate/Urlaubszeit. Wie schnell muss ich dann als "neue SBV" die Wahlen einleiten sprich den Wahlvorstand bestellen? Wäre es auch möglich das erst im Oktober zu machen um dann selber ebenfalls zurückzutreten und damit Neuwahlen komplett einzuleiten um sich somit die Wahlen im nächsten Jahr sparen zu können?

Kerstin

Nachwahl Stellv. wie schnell notwendig

Hotte, Stuttgart, Tuesday, 16.05.2017, 10:10 (vor 2537 Tagen) @ schulzen

unsere jetzige Sprecherin scheidet im Juni aus (Ruhephase ATZ). Die bisherige 1.Stellvertreterin hat mit sofortiger Wirkung ihr Amt niedergelegt. Nun gehen wir in die Sommermonate/Urlaubszeit. Wie schnell muss ich dann als "neue SBV" die Wahlen einleiten sprich den Wahlvorstand bestellen? Wäre es auch möglich das erst im Oktober zu machen um dann selber ebenfalls zurückzutreten und damit Neuwahlen komplett einzuleiten um sich somit die Wahlen im nächsten Jahr sparen zu können?

Kerstin

Hallo kerstin,
schau mal hier:

http://www.gesetze-im-internet.de/schwbwo/__17.html

Ich glaube nicht, das mit dem Abwarten bis Oktober die gesetzliche Forderung nach "unverzüglich" erfüllt ist.

VG
Hotte

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Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."

Nachwahl Stellv. wie schnell notwendig

Hendrik1, Niedersachsen, Tuesday, 16.05.2017, 10:17 (vor 2537 Tagen) @ schulzen

Moin Moin Kerstin,

mir fehlen wesentliche Infos.
Bist Du die letzte Stellvertreterin, oder gibt es weitere?
Wenn es weitere gibt und Du als 2. Stellvertreterin nachrückst, rücken die weiteren nur auf und Wahlen sind nicht notwendig.
Gibt es keine weiteren Stellvertreter/innen mehr, müssten spätestens nach dem Juni neue Stellvertreter/innen gewählt werden. Ob es Sinn macht, dies hinauszuzögern, ist die Frage.
Klar ist, man erspart sich bei einer Wahl ab Oktober einen weiteren Wahlvorgang 1 Jahr später. Nebenbei, dadurch das der Wahlvorstand gefunden werden muss, dieser geschult werden sollte, damit bei der Wahl keine Formfehler passieren, dann die Fristen vom Wahlausschreiben bis zur Wahl einzuhalten sind, verzögert sich beim formellen Wahlverfahren der Vorgang bis zum Wahltermin sowieso bis September, daher wäre ein Wahlzeitpunkt ab Oktober für mich kein Problem. Beim einfachen Wahlverfahren (unter 50 Schwerbehinderte, keine größere räumliche Trennung der Betriebe) sind die Fristen etwas kürzer.

Du riskierst mit dem Rücktritt aber auch, dass andere gegen dich antreten und Du nicht wiedergewählt wirst. Wenn Du als 2. Stellvertreterin bislang wenig in Erscheinung getreten bist, hast Du unter Umständen keinen hohen Bekanntheitsgrad unter den Schwerbehinderten. In diesem Fall würde ich lieber 2 Wahlen in Kauf nehmen, um dann durch die Arbeit im kommenden Jahr und die damit verbundene bessere Akzeptanz unter den Schwerbehinderten eine höhere Chance der Wiederwahl zu haben.

Daher musst Du die Entscheidung treffen, was für Dich der bessere Weg ist.

Liebe Grüße

Hendrik

Nachwahl Stellv. wie schnell notwendig

schulzen, Dresden, Tuesday, 16.05.2017, 11:12 (vor 2537 Tagen) @ Hendrik1

danke für eure Antworten.
wir haben in 2014 1Sprecher und 2Stellvertreter gewählt. damit bin ich dann die letzte übrig gebliebene :). Diese Überlegungen/Abwägungen habe ich auch schon angestellt, und bin da noch nicht weiter. Wenn ich aber wirklich jetzt noch Neuwahlen einleiten muss für den/die Stellvertreter spricht einiges dafür nur diese erst mal zu wählen. In der Vergangenheit ist unsere SBV relativ wenig in Erscheinung getreten, da muß ich erstmal einiges in Bewegung bringen...

Kerstin

Nachwahl Stellv. wie schnell notwendig

Hendrik1, Niedersachsen, Wednesday, 17.05.2017, 14:31 (vor 2536 Tagen) @ schulzen

Moin Moin Kerstin,

das sehe ich ähnlich. Wenn Du in dieser Situation jetzt zurücktrittst und Dich wieder aufstellen lässt, fällt das Nicht in Erscheinung treten der Vertrauensperson auf Dich zurück (Du warst doch auch Teil des Teams, warum hast Du Dich nicht gekümmert ect...) und kann bei der Wahl nach hinten los gehen.

Viele Schwerbehinderte durchschauen die Strukturen der Ein-Personen-Vertretung nicht und wissen nicht, dass Du gar kein eigenständiges Mandat hast, sondern von der Vertrauensperson, die Du ja vertreten sollst, abhängig bist.

Daher lieber erst einmal Vertrauen aufbauen und dann sich zur Wahl stellen.

Liebe Grüße

Hendrik

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