Bewerberverfahren (Einstellung)
Hallo,
In unserer GBV Interne Stellenausschreibung heißt es:
"Betriebsangehörige Bewerber sind bei gleicher Qualifikation und Eignung bevorzugt zu berücksichtigen, sofern nicht ausnahmsweise unter Berücksichtigung der Interessen des Bewerbers überwiegende betriebliche Interessen entgegenstehen. Vorrang gebührt dabei den bei der XXX tätigen Auszubildenden und Schwerbehinderten."
Bei gleicher Qualifikation und Eignung würde im internen Verfahren ein sb Bewerber den Vorzug erhalten.
Wie sähe die Situation aus, wenn die Bewerbung eines externen sB Bewerber und eines internen nicht sb Bewerber vorläge, wenn beide gleiche Qualifikation und Eignung haben?
Müsste auch hier dem externen sB Bewerber der Vorrang gegeben werden?
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Gruß
Downunder