Bewerbungsgespräche (Einstellung)

c.amio, Saarland, Thursday, 18.05.2017, 13:10 (vor 2534 Tagen)

Hallo Mittstreiter,

heute Morgen hatte ich mit dem Betriebsrat eine Diskussion.
Ein Betriebsratsmitglied behauptet, dass wenn ein Schwerbehinderter sich beworben hat sie SBV an allen Gesprächen teilnehmen muss.
Ja, aber wie ist es wenn ein Bewerber der nicht schwerbehindert ist und die Teilnahme der SBV speziell ablehnt, und diese nicht an diesem Bewerbungsgespräch teilnehmen darf.
Ich bin der Meinung, dass die SBV nicht ausgeladen werden kann.
Wie soll sie ansonsten ein Bild von der Eignung der gesamten Bewerber machen.
Wie ist die Rechtslage und wo kann man das nachlesen?

--
Viele Grüße
Acryler

Bewerbungsgespräche

Hendrik1, Niedersachsen, Thursday, 18.05.2017, 14:42 (vor 2534 Tagen) @ c.amio

Moin Moin

manchmal hilft ein Blick in das Gesetz:

weiter unten im §95,2 SGB IX steht:

Die Schwerbehindertenvertretung hat ....bei Vorliegen von Bewerbungen schwerbehinderter Menschen das Recht auf Einsicht in die entscheidungsrelevanten teile der Bewerbungsunterlagen und Teilnahme an Vorstellungsgesprächen.
Wir haben Rechte, keine Pflichten, wenn wir z.B. aus Personalmangel nicht teilnehmen können, haben wir die Möglichkeit um eine Verschiebung zu bitten, oder auch eine Auswahlbegründung einzufordern. Wir können bei allen Gesprächen dabei sein, dies darf uns nicht verwehrt werden, eine Pflicht ist dieses nicht.

Ein Nichtschwerbehinderter kann uns auch nicht ausladen, einzig und allein ein Schwerbehinderter kann ablehnen, dass wir beteiligt werden. Gegen den Willen des Betroffenen würde ich nicht in Bewerbungsgespräche gehen, aber dann auch beim Einstellungsverfahren eine Stellungnahme abgeben, dass wir auf Wunsch des Schwerbehinderten uns nicht am Auswahlverfahren beteiligt haben.

Wir haben das Recht, uns durch Teilnahme in allen Bewerbungsgesprächen ein eigenes Bild von den Qualifikationen der Bewerber/innen zu machen, um so die Personalauswahl nachvollziehen und ggf. mitgestalten zu können. Dieses wäre unmöglich, wenn Nichtschwerbehinderte dieses ablehnen könnten.

Liebe Grüße

Hendrik

Bewerbungsgespräche

garda, Berlin, Thursday, 18.05.2017, 14:57 (vor 2534 Tagen) @ c.amio

Hallo Mittstreiter,
heute Morgen hatte ich mit dem Betriebsrat eine Diskussion.
Ein Betriebsratsmitglied behauptet, dass wenn ein Schwerbehinderter sich beworben hat sie SBV an allen Gesprächen teilnehmen muss.

Hallo,

ja das ist richtig.

Ja, aber wie ist es wenn ein Bewerber der nicht schwerbehindert ist und die Teilnahme der SBV speziell ablehnt, und diese nicht an diesem Bewerbungsgespräch teilnehmen darf.
Ich bin der Meinung, dass die SBV nicht ausgeladen werden kann.
Wie soll sie ansonsten ein Bild von der Eignung der gesamten Bewerber machen.
Wie ist die Rechtslage und wo kann man das nachlesen?

Einem nicht schwerbehinderten Bewerber steht kein Ablehnungsrecht zu. Nur ein schwerbehinderter Bewerber kann die SBV ablehnen, da nur dieser Fall im Gesetz geregelt ist. Siehe § 81 Abs. 1 SGB 9.

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael

Bewerbungsgespräche

Hendrik1, Niedersachsen, Thursday, 18.05.2017, 15:28 (vor 2534 Tagen) @ garda

Moin Moin Garda,

wie kommst Du darauf, dass wir an allen Gesprächen teilnehmen müssen?

Wir haben ein Recht darauf, aber keine Pflicht. Wenn z.B. diverse Gespräche gleichzeitig stattfinden und zu wenig Vertreter/innen anwesend sind, oder aber während eines Bewerbungsverfahrens eine Anhörung für einen Schwerbehinderten hereinkommt, dem eine Kündigung droht und ich keine/n andere/n Vertreter/in erreichen kann, hat das Personalgespräch für mich Vorrang. Da sich dieses aufgrund der engen Fristen bei Kündigungen oft nicht verschieben lässt, ist dann das Vorstellungsgespräch für mich nachrangig. Und zu verlangen, dass die/der Bewerber/in, die/der von extern angereist ist, nochmal eingeladen wird, ist für mich dann ebenfalls zweitrangig.

Wir haben das Recht aber nicht die Pflicht bei allen Gesprächen dabei zu sein. Da der Arbeitgeber uns nach §95,2 vor einer Entscheidung, die einen Schwerbehinderten betrifft - und dazu gehört auch die Entscheidung, eine/n andere/n Kandidaten/in einzustellen - umfassend zu informieren und anzuhören hat, haben wir sowieso auch bei Teilnahme an den Gesprächen das Recht, eine qualifizierte Auswahlbegründung einzufordern, aus der nachvollziehbar sein sollte, warum die Personalauswahl so getroffen wurde.

Liebe Grüße

Hendrik

Bewerbungsgespräche

Monica99, Thursday, 18.05.2017, 16:43 (vor 2533 Tagen) @ Hendrik1

Hallo Garda,

Hendrik ist zuzustimmen. Keine TeilnahmePFLICHT sondern ein TeilnahmeRECHT. Auch muss die SBV eine Nichtteilnahme NICHT begründen. Eine SBV sollte aber möglichst immer ihre Rechte warnehmen.

--
mfg Monica

Bewerbungsgespräche

garda, Berlin, Friday, 19.05.2017, 12:42 (vor 2533 Tagen) @ Monica99

Hallo,

mit dem "muss" war von mir nicht die Verpflichtung der SBV gemeint, sondern vielmehr ein muss gegenüber den Stellen, die auf unsere Teilnahme auch schon mal deutlich weniger Wert legen, konkret so manche Führungskraft sowohl in den fachlichen, wie in den personellen Bereichen. Da kommt doch so oft die Frage: "muss denn die SBV (unbedingt) an den Gesprächen teilnehmen"? und da antworte ich dann immer getrost mit ja.

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael

Bewerbungsgespräche

Monica99, Friday, 19.05.2017, 13:29 (vor 2533 Tagen) @ garda

Hallo,

Da kommt doch so oft die Frage: "muss denn die SBV (unbedingt) an den Gesprächen teilnehmen"? und da antworte ich dann immer getrost mit ja.

Auch hier ist ein "einfaches MUSS" die falsche Antwort. Denn auch Vorgesetzte und Co können Gesetze lesen.

Daher sollte man auch oder besonders hier die Gesetzes und Rechtslage richtig erklären. Denn nur so kann man dauerhaftes Verständnis erlangen.

Also drauf hinweisen, dass ein Recht besteht und man nur so die Rechte auch der Betroffenen waren kann.

--
mfg Monica

Bewerbungsgespräche

Hendrik1, Niedersachsen, Friday, 19.05.2017, 18:19 (vor 2532 Tagen) @ Monica99

Moin Moin Monica,

natürlich sollte man immer bei allen Gesprächen dabei sein, aber bei leider nur noch 2 Stellvertretern und einem Großbetrieb mit knapp 10.000 Beschäftigten (davon 540 Schwerbehinderte, (nach Jahresmitteilung gut 600) kommt es leider oft zu Terminkollisionen, und teilweise Einstellunsgverfahren mit 20 und mehr Gesprächen, da kann man leider nicht immer und auch nicht immer an allen Gesprächen teilnehmen.

Liebe Grüße

Hendrik

RSS-Feed dieser Diskussion