Arbeitgeber verweigert einsicht in Arbeitsplatzbeschreibungen (Allgemeines)

arsbv, Sunday, 21.05.2017, 14:53 (vor 2525 Tagen)

Hallo

mein Arbeitgeber verweigert mir die Arbeitsplatzbeschreibungen der Firma seit 2 Monaten.
Jetzt will er auch noch einen Schwerbehinderten Kündigen und ist der Meinung seine Prüfung reicht aus
Ich habe Ihn auf das Gesetz hingewiesen das ich dies auch zu prüfen habe,
er weigert sich trotzdem

hat jemand Urteile womit ich ihn Überzeugen könnte?

Arbeitgeber verweigert einsicht in Arbeitsplatzbeschreibungen

ciralifan, Monday, 22.05.2017, 07:14 (vor 2524 Tagen) @ arsbv

Wende dich umgehend an das Integrationsamt und hol dir von dort Unterstützung

Arbeitgeber verweigert einsicht in Arbeitsplatzbeschreibungen

ciralifan, Monday, 22.05.2017, 09:16 (vor 2524 Tagen) @ ciralifan

Nachtrag:Der BR hat in der Regel die Arbeitsplatzbeschreibungen ja auch, hol sie dir dort.

Arbeitgeber verweigert einsicht in Arbeitsplatzbeschreibungen

Hendrik1, Niedersachsen, Monday, 22.05.2017, 10:36 (vor 2524 Tagen) @ arsbv

Moin Moin,

also ich würde keine weiteren Schritte unternehmen, um den Arbeitgeber wegen der Kündigung zu überzeugen. Der Schwerbehinderte sollte Kündigungsschutzklage einreichen, dann wird die Kündigung aus formalen Gründen abgelehnt. Der Arbeitgeber hätte die SBV und das Integrationsamt beteiligen müssen.

Sollte die Kündigung an sich gerechtfertigt sein, hat der Kollege so bessere Chancen, als wenn der Arbeitgeber im Nachhinein an seine rechtlichen Pflichten erinnert wird und die Kündigung somit auch vor Gericht durchkommt.

Wegen Arbeitsplatzbeschreibung: Der Arbeitgeber hat nach § 95,2 die SBV in allen Angelegenheiten, die einen Schwerbehinderten betreffen, vor einer Entscheidung umfassend zu unterrichten und unverzüglich anzuhören.
Sollte es um diesen Sachverhalt gehen, kündige einfach beim Arbeitgeber an, dass Du auf seine Kosten eine Rechtsberatung zu diesem Thema einholen willst. Hierauf sinnt Arbeitgeber oft schon gesprächsbereiter. Ansonsten mit dem Rechtsanwalt entsprechende rechtliche Schritte einleiten.

Liebe Grüße

Hendrik

Arbeitgeber verweigert einsicht in Arbeitsplatzbeschreibungen

mietze_katz, Oberbayern, Monday, 22.05.2017, 20:33 (vor 2524 Tagen) @ Hendrik1

Hallo,

nach den neuen BTG geht es ja sogar noch weiter:
"Eine Kündigung eines schwb MA ohne Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung ist unwirksam!"


So gesehen stellt sich evtl. gleich mal heraus, was der "neue" Satz "wert" ist.

MfG

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