Berechnung zum Verfall des Urlaubsanspruches trotz Krankheitl richtig? (Zusatzurlaub)

Holger Mahr, Essen, Wednesday, 24.05.2017, 12:24 (vor 2500 Tagen)

Hallo zusammen,

ich habe zwar die SuFu benutzt, bin allerdings nicht richtig schlau geworden.
Einem Schwerbehinderten MA, welcher über den 31.3. hinweg (seit Ende 2016) erkrankt war, wurde der Urlaubsanspruch aus dem Jahr 2016 um 10 Tage gekürzt.
Folgend die Erläuterung der PA:

Hallo Herr Mahr,

das ist korrekt. Der gesetzliche Anspruch wird über den 31.03. übertragen, der tarifliche Anspruch verfällt jedoch.
Im Fall von Herrn ... heißt dass:
Urlaub Tarif 2016 30 Tage
Zusatzurlaub f. SB 5 Tage
genommen 12 Tage
Rest bis 31.03. 23 Tage

Da Herr ... über den 31.03. arbeitsunfähig erkrankt war, verfällt der tarifliche Anspruch von 10 Tagen, Rest 13 Tage bzw. gesetzlicher Anspruch 2016 20 Tage plus 5 Tage = 25 Tage abzüglich der bereits genommen 12 Tage, Rest 13 Tage.

Nun meine Frage. Ist die Berechnung seitens der PA korrekt?

Vielen Dank im Voraus
Holger

Berechnung zum Verfall des Urlaubsanspruches trotz Krankheitl richtig?

DerLeipziger, Leipzig, Wednesday, 24.05.2017, 13:15 (vor 2500 Tagen) @ Holger Mahr

Hallo Holger

bitte schau in den geltenden Tarifvertrag und/oder wende dich an den verantwortlichen Gerwerkschaftssekretär.

VG
Andreas

Berechnung zum Verfall des Urlaubsanspruches trotz Krankheitl richtig?

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 24.05.2017, 16:33 (vor 2500 Tagen) @ Holger Mahr

Hallo,

die Rechtsprechung des EuGH zum Urlaubsverfall (zuletzt C214/10, EuGH vom 22.11.2011) bezog sich immer nur auf den gesetzlichen Mindesturlaub von 4 Wochen, der wiederum auf Art. 7 der RL 2003/88/EG beruht.

Für den übergesetzlichen Urlaub gilt nach wie vor die Verfallsfrist des § 7 Abs. 3 BUrlG.

Bei der Reihenfolge von gesetzlichem und übergesetzlichem Urlaub hat das BAG entschieden (zB 7.8.2012, 9 AZR 760/10) das der gesetzliche Urlaubsanspruch grundsätzlich vorrangig vom AG erfüllt werden muß. Deswegen wird der gesetzliche Urlaub immer zuerst "genommen" und erst nach Erfüllung des gesetzlichen Urlaubsanspruchs folgt die Erfüllung des übergesetzlichen Anspruchs.

Im Endergebnis hat der AG also mit seiner Rechnung grundsätzlich recht, wobei aber immer darauf geachtet werden muß, daß der Zusatzurlaub für sbM ebenfalls gesetzlicher Urlaub ist.

Falls Tarifbindung vorliegt. muß dann in einem zweiten Schritt geprüft werden, ob evtl. zum Urlaubsverfall im TV für den AN günstigere Regelungen bestehen.

--
&Tschüß

Wolfgang

Berechnung zum Verfall des Urlaubsanspruches trotz Krankheitl richtig?

Holger Mahr, Essen, Friday, 02.06.2017, 08:44 (vor 2491 Tagen) @ albarracin

Vielen Dank für die Info. Prüfung seitens Gewerkschaft läuft.

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