Wahleneiner Stellvertrtung nach Rente der SBV (Umgang mit Arbeitgeber)

c.amio, Saarland, Monday, 29.05.2017, 13:38 (vor 2521 Tagen)

Hallo,

ich beabsichtige am 01.03.2018 in Rente zu gehen.
Meine Stellvertretung rückt bis zu den nächsten Wahlen nach. Da wir aber nur eine Stellvertretung haben, muss ja bis zu den regulären Wahlen ein Stellvertreter gewählt werden. Wer leitet die Wahlen ein? Ich noch als amtierende SBV oder mein nachgerückter Stellvertreter?

Gruß

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Viele Grüße
Acryler

Wahleneiner Stellvertrtung nach Rente der SBV

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 29.05.2017, 15:12 (vor 2521 Tagen) @ c.amio

Hallo,

da Du noch eine Stellvertretung hast, gibt es keine Nachwahl.

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&Tschüß

Wolfgang

Wahlen einer Stellvertretung nach Rente der SBV

garda, Berlin, Monday, 29.05.2017, 15:22 (vor 2521 Tagen) @ albarracin

Hallo,
da Du noch eine Stellvertretung hast, gibt es keine Nachwahl.

Hallo,

ich habe ihn so verstanden, dass es nur eine Stellvertretung gibt die dann eben nachrückt.

Wenn ich das so richtig verstanden habe, muss deine nachgerückte Stellvertretung dann Wahlen einleiten wenn du weg bist. Bitte nicht auf den regulären Wahltermin warten, das Gesetz sagt "unverzüglich", was eben nicht ein halbes Jahr später bedeutet.

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Mit freundlichen Grüßen

Michael

Wahlen einer Stellvertretung nach Rente der SBV

Brandenburg ⌂, Berlin, Thursday, 08.06.2017, 17:03 (vor 2511 Tagen) @ garda

Ja, ich kann auch nur davor warnen, zu lange zu warten, weil unverzüglich
im Sinne von umgehend zu verstehen ist.

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