SchB Bewerber möchte anderen Termin zur Vorstellung (Wahlen)

Tanilein, Mainz, Friday, 02.06.2017, 15:04 (vor 2520 Tagen)

Liebes Forum,

bzgl. einer zum nächstmöglichen Zeitpunkt in unserer Verwaltung zu besetzenden Stelle haben sich auch 2 SchwB beworben und wurden auch ordnungsgemäß zum Vorstellungsgespräch eingeladen, da eine nicht vorhandene fachliche Eignung so ohne weiteres nicht zu beweisen wäre.

Nun wurden alle 8 oder 9 ausgesuchten Bewerber für nächste Woche zum Vorstellungsgespräch eingeladen.
Einer der SchwB Bewerber hat aber an diesem Tag keine Zeit und bittet um einen Ausweichtermin, für den er auch einige (auch tageszeitliche) konkrete Vorschläge gemacht hat.
Der erste von ihm wahrnehmbare Termin liegt aber erst Ende Juni.
Das ist eigentlich zu spät, da die Stelle ja kurzfristig zu besetzten ist.

Nun meine Frage: Ist die Verwaltung verpflichtet, auf die Terminwünsche des SchwB Bewerbers Rücksicht zu nehmen ?
Sollte hier evt. Rücksprache mit der Personalabteilung gehalten werden, ob aufgrund dieses Umstände ein späterer Termin für die Einstellung akzeptabel wäre ?

Ich danke euch sehr für eure Mithilfe.

Viele liebe Grüße

SchB Bewerber möchte anderen Termin zur Vorstellung

garda, Berlin, Tuesday, 06.06.2017, 08:15 (vor 2517 Tagen) @ Tanilein

Hallo,

sofern es nicht interne Vorschriften gibt die hier zu beachten wären ist es nicht notwendig sich auf Terminwünsche einzulassen die das Verfahren verzögern, schon gar nicht wenn klar gemacht wurde, das die Stelle kurzfristig zu besetzen ist.

Eine Einladung muss nur so ergehen, dass der Eingeladene auch tatsächlich kommen kann, also nicht: kommen sie bitte in 15 Minuten, wenn der Bewerber nicht tatsächlich schon im Hause ist, sondern mit einer üblichen Postlauffrist und ein paar Tagen Puffer. Wenn ein Bewerber nicht kann, dann kann er nicht und wird nicht mehr diskriminiert als jeder andere Bewerber auch der leider keine Zeit hat.

Wenn es behinderungsbedingte Gründe gibt die der Bewerber offen legt, könnte man hier anders denken.

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael

SchB Bewerber möchte anderen Termin zur Vorstellung

Tanilein, Mainz, Wednesday, 07.06.2017, 14:32 (vor 2515 Tagen) @ garda

Hallo Michael,

ich danke dir sehr für deine Einschätzung.

Genau so habe ich den Sachverhalt ebenfalls eingeschätzt, es war mir aber wichtig, hier nochmal eine andere Meinung zu hören.

In diesem Fall dürfte es legitim sein, dem Bewerber abzusagen bzw. um einen früheren Termin zu bitten.

Ich danke dir nochmals sehr für deine Einschätzung, die mir wirklich weitergeholfen hat.

viele Grüße !

SchB Bewerber möchte anderen Termin zur Vorstellung

Cebulon, Wednesday, 07.06.2017, 15:15 (vor 2515 Tagen) @ garda

Wenn ein Bewerber nicht kann, dann kann er nicht und wird nicht mehr diskriminiert als jeder andere Bewerber auch, der leider keine Zeit hat.

Hallo, diese Ansicht erscheint mir zu pauschal. Da wär ich etwas vorsichtig speziell für den öffentlichen Dienst auch wegen Artikel 33 Grundgesetz. Siehe z.B. Leitsatz VG Düsseldorf vom 16.07.2012 - 26 L 854/12:

"Eine Behörde darf einen Bewerber nicht allein deshalb im Rahmen eines Auswahlverfahrens übergehen, weil er an einem Auswahlgesprächstermin kurzfristig erkrankt und deshalb zu einer Teilnahme nicht in der Lage ist, unmittelbar danach aber wieder gesundet ist und weder das öffentliche Interesse an alsbaldiger Stellenbesetzung noch sonstige überragende öffentliche Belange einer kurzfristigen Nachholung des Gesprä­chstermi­ns entgegenstehen."

Gruß,
Cebulon

SchB Bewerber möchte anderen Termin zur Vorstellung

Cebulon, Wednesday, 07.06.2017, 14:59 (vor 2515 Tagen) @ Tanilein

Der erste von ihm wahrnehmbare Termin liegt aber erst Ende Juni. Das ist eigentlich zu spät, da die Stelle ja kurzfristig zu besetzten ist.

Hallo Tani, das ist kein Wunschkonzert: Dies vor allem auch deshalb, da laut Ausschreibung kurzfristig besetzt werden soll. Die pauschale Begründung des Bewerbers für seine Terminabsage erscheint wenig konkret. Siehe zum Ersatztermin Düwell, LPK-SGB IX, § 82 Rn. 14.

Gruß,
Cebulon

SchB Bewerber möchte anderen Termin zur Vorstellung

Tanilein, Mainz, Wednesday, 07.06.2017, 15:20 (vor 2515 Tagen) @ Cebulon

Danke für deine wunderbar hilfreichen weiteren Antworten, Cebulon.

"Unser" Bewerber hatte mitgeteilt, wegen eines anderen Termines am gleichen Tag nicht erscheinen zu können ( weitere Ausführungen machte er nicht) und schlug einen frühestmöglichen Ausweichtermin erst Ende des Monats vor ( ungefähre Uhrzeiten hat er sich übrigens auch schon gewünscht ;-) ).

Das ist für uns definitiv und entsprechend der Stellenausschreibung zu spät.

Die Personalabteilung möchte den Einstellungstermin wegen dieser Absage auch nicht nach hinten verschieben und das finde ich in dem Fall auch legitim.

SchB Bewerber möchte anderen Termin zur Vorstellung

WoBi, Wednesday, 07.06.2017, 17:03 (vor 2515 Tagen) @ Tanilein

Hallo Tanilein,

entlaste nicht den Arbeitgeber bzw. lass dich nicht in die Verpflichtung nehmen, dass die SBV dem Ausschluss zum Vorstellungsgespräch zugestimmt hat. Dir liegen nur "gefilterte" Informationen vor. Der Arbeitgeber überblickt als Einziger das Verfahren im Ganzen. Die SBV ist Interessensvertretung und der Arbeitgeber ist selbst verantwortlich für die korrekte Bewerbungsdurchführung. Der Arbeitgeber haftet im Falle einer AGG-Klage, wenn Fehler / Indizien vorliegen.

"Jeder Arbeitgeber hat die Erledigung seiner Personalangelegenheiten so zu organisieren, dass die gesetzlichen Pflichten zur Förderung schwerbehinderter Bewerber erfüllt werden."
aus BAG vom 16.09.2008, Akz.: 9 AZR 791/07

--
Gruß
Wolfgang

SchB Bewerber möchte anderen Termin zur Vorstellung

Tanilein, Mainz, Thursday, 08.06.2017, 07:51 (vor 2515 Tagen) @ WoBi

Guten Morgen, Wolfgang.

Du hast völlig recht, vielen Dank für deinen wertvollen Hinweis.

Ich habe der Dienststellenleitung auch mitgeteilt, dass zwar nach meiner Einschätzung auf die Terminverschiebung aus den genannten Gründen zunächst keine Rücksicht genommen werden kann, jedoch gleichzeitig darauf verwiesen, dass diese Entscheidung grundsätzlich der Personalabteilung obliegt.

Das wurde auch von den beteiligten Stellen so gesehen und nun müssen sie entscheiden, ob sie das Verfahren noch einmal ausweiten oder, wovon ich ausgehe, die Vorstellungsgespräche ohne den genannten Schwerbehinderten Bewerber durchziehen.

Eure Meinungen haben mir sehr weitergeholfen.

Meinen ganz herzlichen Dank dafür und euch einen schönen Tag.

SchB Bewerber möchte anderen Termin zur Vorstellung

garda, Berlin, Thursday, 08.06.2017, 07:54 (vor 2515 Tagen) @ Tanilein

Ich habe der Dienststellenleitung auch mitgeteilt, dass zwar nach meiner Einschätzung auf die Terminverschiebung aus den genannten Gründen zunächst keine Rücksicht genommen werden kann, jedoch gleichzeitig darauf verwiesen, dass diese Entscheidung grundsätzlich der Personalabteilung obliegt.

Guten Morgen Tanilein,

das ist eine wunderbar diplomatische Antwort. ;-)

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael

SchB Bewerber möchte anderen Termin zur Vorstellung

WoBi, Thursday, 08.06.2017, 11:42 (vor 2514 Tagen) @ garda

Hallo,

genau so. Die vertrauensvolle Zusammenarbeit als Arbeitsmethode und die Einseitigkeit der Interessensvertretung gewahrt. Korrekte Verfahrensbeteiligung nach § 95 Abs. 2, aber keine Zustimmung zu Lasten behinderter Menschen.
Fehlt nur noch die Rückmeldung der Entscheidung ;-)

--
Gruß
Wolfgang

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