Ausfüllen des Gleichstellungsantrages (Gleichstellung)

Eule65, Wednesday, 14.06.2017, 21:10 (vor 2500 Tagen)

Hallo Zusammen,

Ich habe für eine Mitarbeiterin einem GleichstellungAntrag ausgefüllt und bei der Frage ob der ArbeitsPlatz gefährdet ist mit nein eingetragen. Da er auch nicht gefährdet ist. Nun kam die Ablehnung mit genau der Begründung. Natürlich ist die Kollegin sauer. Meine Vertretung war auf einem Seminar und da sagte der Rechtsanwalt man soll immer gefährdet ankreuzen
Wie handhabt ihr das so?

Liebe Grüße

Ausfüllen des Gleichstellungsantrages

Monica99, Wednesday, 14.06.2017, 21:36 (vor 2500 Tagen) @ Eule65

Hallo,

Ich habe für eine Mitarbeiterin einem GleichstellungAntrag ausgefüllt und bei der Frage ob der ArbeitsPlatz gefährdet ist mit nein eingetragen. Da er auch nicht gefährdet ist.

Das war sehr ungeschickt oder auch ein "Eigentor" :-(

Nun kam die Ablehnung mit genau der Begründung.

War zu erwarten!

Natürlich ist die Kollegin sauer.

Kann man verstehen!

Meine Vertretung war auf einem Seminar und da sagte der Rechtsanwalt man soll immer gefährdet ankreuzen

Dem Anwalt ist zuzustimmen!

Wie handhabt ihr das so?

So wie der Anwalt es geraten hat!

Du hast Dich ganz offenbar noch nicht wirklich mit dem Thema Gleichstellung befasst. Also wann wird und warum eine Gleichstellung zuerkannt!

Du sollest dringende zu mindest einmal unter A-Z "Gleichstellung" sehr viel nachlesen. Besonders "Gleichstellung: Wer, Warum, Wie?"
Eine Gleichstellung kommt nur für das Erlangen oder Erhalten eines geeigneten Arbeitsplatzes im Sinne von § 73 SGB IX in Betracht

Wenn Du also schreibst, dass der Arbeitsplatz NICHT gefährdet ist, kommt idR die Ablehnung, da kein Grund für die Gleichstellung gegeben ist.

--
mfg Monica

Ausfüllen des Gleichstellungsantrages

Eule65, Wednesday, 14.06.2017, 22:03 (vor 2500 Tagen) @ Monica99

Hallo Monica,

Danke für deine Nachricht. Ich habe mich sehr wohl mit diesem Thema befasst . Bisher haben wir es so gehandhabt dass wir bei wenig bis gar keine fehltage angekreuzt haben dass der ArbeitsPlatz nicht gefährdet ist. Warum auch...gibt ja keinen Grund. Bisher wurden alle Gleichstellungen genehmigt.
Ich werde mich denke ich mit dem AA in Verbindung setzen und mitteilen dass mir ein Fehler unterlaufen ist, auch wenn ich das vlt anders sehe.

Liebe Grüße

Ausfüllen des Gleichstellungsantrages

Monica99, Thursday, 15.06.2017, 09:42 (vor 2500 Tagen) @ Eule65

Hallo,

auch ohne zZt auffällige Krankenfehltage kann das Beschäftigungsverhältnis aus GRÜNDEN DER BEHINDERUNG gefährdet sein und damit der Grund für eine Gleichstellung vorliegen.

So zB wenn der Arbeitsplatz umorganisiert/umgestaltet werden soll, wenn andere Anforderungen auf den Arbeitsplatz zukommen. Der Arbeitsplatz/ die Beschäftigung des Behinderten dann ohne die Rechte aus § 81 Abs. 4 SGB IX gefährdet ist/wird.

Also, sich doch noch einmal ganz eindringlich mit den Gründen für die Zuerkennung einer Behinderung befassen.

--
mfg Monica

Ausfüllen des Gleichstellungsantrages

Hendrik1, Niedersachsen, Thursday, 15.06.2017, 09:43 (vor 2500 Tagen) @ Eule65

Moin Moin Eule,

ohne Dich kritisieren zu wollen:
Nur auf die Fehlzeiten zu schauen, ist eine zu oberflächliche Betrachtung für eine Gefährdung des Arbeitsverhältnisses.

Ich gebe mal ein Beispiel aus der Praxis.
Eine Krankenschwester bekommt die Diagnose Multiple Sklerose. Kann noch mit Einschränkungen in der Pflege arbeiten, aber benötigt mittelfristig einen neuen leidensgerechten Arbeitsplatz. Noch bestehen keine großen Ausfallzeiten.
Dann würdest Du ankreuzen, Arbeitsplatz nicht gefährdet?

Der Arbeitsplatz ist für sie mittelfristig nicht mehr ausübbar, Sie schaut also nach Umschulungsmöglichkeiten über einen Antrag auf medizinisch beruflich orientierte Rehabilitation und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.

Daher liegen hier objektiv Gründe für beide Gleichstellungen vor: Erlangung eines neuen leidensgerechten Arbeitsplatzes und behinderungsbedingte Gefährdung des Arbeitsplatzes, da sie den Beruf auf Dauer nicht mehr ausüben kann und schon jetzt aus dem Nachtdienst herausgenommen werden musste, weil sie nicht mehr alle Tätigkeiten mit Feinmotorik gerade in Notfallsituationen zügig ausüben kann und auch in der Grundversorgung bei langem Stehen und Arbeiten in Zwangshaltungen schnell an ihre Grenzen kommt.

Ein anderer Fall: Ein Kollege mit einer psychischen Erkrankung hat wenig Fehlzeiten, aber aufgrund der Erkrankung Auffälligkeiten die schon zu personalrechtlichen Maßnahmen bis hin zu einer Abmahnung, die vor dem Antrag auf Gleichstellung lag, geführt haben. Hier würdest Du mit der Argumentation, keine Fehlzeiten sagen, das Arbeitsverhältnis ist nicht gefährdet. Dabei ist das Arbeitsverhältnis objektiv bedroht und nur mit einem Präventionsverfahren oder ähnlichen Hilfestellungen für Schwerbehinderte aufrechtzuhalten.


Daher wäre mein Ratschlag an Dich: Immer alles prüfen unabhängig von Fehlzeiten. Dieses ist nur ein Aspekt unter vielen. Wenn Du nicht sicher bist, welche Punkte alle für eine Gleichstellung herangezogen werden können, mach bitte eine Schulung.

Wie gesagt, dies soll eine Hilfestellung und keine böse Kritik sein.

Nebenbei würde ich an Deiner Stelle dem Kollegen, falls Du bei Prüfung des gesamten Sachverhalts doch Gründe für die Gleichstellung findest, anbieten, bei einem neuen Antrag behilflich zu sein.
Eine nachträgliche Änderung bringt in der Regel nichts, es sei denn, sie ist gut begründet. Vor das Sozialgericht zu gehen, macht aus meiner Sicht auch keinen Sinn, da eine Nichtgefährdung des Arbeitsplatzes von der SBV bestätigt wurde.


Liebe Grüße

Hendrik

Ausfüllen des Gleichstellungsantrages

Eule65, Thursday, 15.06.2017, 10:01 (vor 2500 Tagen) @ Hendrik1

Guten Morgen Hendrik,

Vielen Dank für deine ausführliche Antwort
Mittlerweile ist mir bewusst dass ich einen grossen Fehler gemacht habe und nach deinen Beispielen noch einiges gefunden habe . Macht es vlt Sinn den Sachbearbeiter zu kontaktieren und auf meine Fehler hinzuweisen . Irren ist ja auch mrndchlich :(
Die Kollegin möchte mit der Mitarbeiterin einen Widerspruch schreiben.
Oder wie würdest du jetzt vorgehen.
Ich sehe das hier nicht als Kritik denn nur so kann ich meine Fehler ausbügeln.

Liebe Grüße

Ausfüllen des Gleichstellungsantrages

Hendrik1, Niedersachsen, Thursday, 15.06.2017, 10:17 (vor 2500 Tagen) @ Eule65

Moin Moin Eule,

da ich den Antrag nicht genau kenne, nicht weiß als was die Kollegin beschäftigt ist, welche behinderungsbedingten Einschränkungen, Gefährdungsgründe ect. vorliegen und auch die Bereitschaft Eurer Agentur für Arbeit eine Korrektur der Stellungnahme der SBV anzuerkennen kann ich Dir nur oberflächlich antworten.

Wichtig wäre, dass nicht nur ein Widerspruch geschrieben wird, sondern auch eine Begründung und Entschuldigung der SBV an die Agentur für Arbeit dem Widerspruch beigefügt wird, aus der hervorgeht, welche Gründe für die Gleichstellung zusätzlich vorliegen und dass versehentlich das Kreuz bei der Gefährdung falsch gesetzt wurde.

Alles was in diesem Schreiben der SBV darauf hinweist, dass bisher alle Gleichstellungen auch ohne Gefährdung des Arbeitsplatzes bewilligt wurden, kann bzw. wird bei der Agentur für Arbeit auch zu einer internen Änderung bis hin zu einer stark verschärften Prüfung der Gleichstellungsanträge führen, was nicht in Eurem Sinn sein kann.

Daher bitte nur versehentlich falsch angekreuzt schreiben und Gefährdungsgründe angeben. Als Begründung für die zunächst fehlerhafte Ausführung kann auch Arbeitsüberlastung o.ä. als Begründung herhalten.

Liebe Grüße

Hendrik

Ausfüllen des Gleichstellungsantrages

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 15.06.2017, 18:35 (vor 2499 Tagen) @ Hendrik1

Hallo,

Widerspruch kann durchaus sinnvoll sein, wenn nicht vergessen wird, vor der Begründung Akteneinsicht zu verlangen.
Dann kann die Arbeitsplatzgefährdung vom Antragsteller noch mal detailliert begründet werden und die Stellungnahme der SBV korrigiert werden.

--
&Tschüß

Wolfgang

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