Wiedereingliederung Resturlaub (Allgemeines)

karl, Thursday, 15.06.2017, 15:18 (vor 2499 Tagen)

Guten Tag,

Ein SB hat die Wiedereingliederung abgeschlossen, gleichzeitig noch
einen beachtlichen Urlaubsanspruch.
Die SB möchte statt Vollzeit in Teilzeit arbeiten und einen Teil
des Resturlaubes sich hierauf anrechnen lassen. Die SB hat Angst nach
dem Resturlaub von mehr als 2 Monaten wieder "neu" anfangen zu müssen.

Der AG steht diesem Vorschlag ablehnend gegenüber, da dies rechtlich
nicht in Ordnung sei.

Wer kann mir bei diesem Sachverhalt weiterhelfen.

Im Voraus vielen herzlichen Dank.


mit freundlichen grüßen
karl

Wiedereingliederung Resturlaub

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 15.06.2017, 18:32 (vor 2499 Tagen) @ karl

Hallo,

ob das machbar ist, hängt im Wesentlichen vom gewählten Teilzeitmodell ab.

Wünscht der sb AN eine tägliche Teilzeit und will dann quasi mit dem Urlaubsanspruch Stunden "abfeiern", sehe ich das durchaus rechtlich kritisch, da die mir bekannte Literatur in solchen Fällen den Zweck des Erholungsurlaubs nicht als erfüllt ansieht.
( So zB ErfK, Gallner, § 7 BUrlG Rn 26: "Soweit kein Bruchteil von Urlaubstagen geschuldet ist (...) kann die Arbeitsbefreiung nur am ganzen Tag gewährt werden." ).

Wird aber ein TZ-Modell mit zusätzlichen freien Tagen gewählt, kann durchaus ein Teil des Erholungsurlaubs für diese Art der Arbeitszeitverkürzung herangezogen werden, solange noch genug Urlaubstage für einen Block in der Mindestlänge des § 7 Abs. 2 Satz 2 BUrlG übrig bleiben.

--
&Tschüß

Wolfgang

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