Handbike Speedy Versagio (Hilfsmittel)

Hendrik1, Niedersachsen, Wednesday, 21.06.2017, 13:53 (vor 2473 Tagen)

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

nun gehen mir die Ideen aus.

Ein schwerbehinderter Rollstuhlfahrer benötigt das oben angegebene Handbike, weil sein bisheriges Handbike defekt ist. Die Krankenkasse will nur de kostengünstigeren elektrischen Rollstuhl finanzieren und hat dieses Hilfsmittel abgelehnt. Auch Hinweise auf Erhalt der Restmobilität, bessere Handhabung, auch das eigenhändige Verstauen im Auto, was beim elektrischen Rollstuhl nicht möglich ist, haben bisher nicht gefruchtet. Das Integrationsamt lehnt eine sofortige Eilentscheidung nach §102, 6 ab, da bereits ein Rehaträger gefunden und der Antrag von diesem abgelehnt worden ist. Der Kollege fährt zur Zeit mit einem normalen Rollstuhl zur Arbeit, was ihn aber körperlich deutlich überlastet, sodass eine Langzeitarbeitsunfähigkeit bis zur Entscheidung der Krankenkasse droht. Er hat zusätzlich zu seiner neurologischen auch eine Herzerkrankung, sodass eine Restmobilität wichtig für ihn ist, damit diese nicht fortschreitet.
Widerspruch bei der Krankenkasse läuft, ich habe dem Kollegen geraten, auch in die AU schreiben zu lassen. Krank, weil bereits genehmigtes Hilfsmittel, welches zum Erhalt der Arbeitsfähigkeit, aber auch Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zwingend erforderlich ist, defekt ist und bisher nicht genehmigt wurde. Dann muss die Krankenkasse überlegen, bei wie viel Monaten Krankengeld die Differenz zwischen einem Elektrischen Rollstuhl (dessen Preis ich nicht kenne) und dem Handbike (6300 Euro) sich für sie nicht mehr rechnen.

Hat jemand weitergehende Ideen?

Liebe Grüße

Hendrik

Handbike Speedy Versagio

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 21.06.2017, 15:48 (vor 2473 Tagen) @ Hendrik1

Hallo,

falls das alte Handbike bereits von der KK finanziert war, müßte diese darlegen, was sich denn seitdem an den Voraussetzungen geändert hätte.

Wenn es ein Erstantrag wäre, würde ich sowohl den Gesundheits- als auch den Teilhabeaspekt in der Widerspruchsbegründung herausarbeiten und auf BSG vom 18.05.2011, B 3 KR 7/10 R verweisen:
https://www.rehadat-recht.de/de/hilfsmittel/hilfsmittelgruppen-hilfsmittelbereiche/mobilitaet/handbikes-rollstuhlantriebe-rollfiets/?infobox=/index.html&serviceCounter=1&wsdb=REC&...

Die KKs versuchen immer wieder, mit dem Kostenargument bzw. "Festbeträgen" sich der möglichst umfassenden Teilhabekompensation, wie sie ständige Rechtsprechung des BSG ist, zu entziehen.
Oft wissen sie auch ganz genau, das sie rechtswidrig handeln, aber probieren tun sie es trotzdem. Vielleicht wehrt sich der Betroffene nicht und dann hat man schon vordergründig Geld gespart. :-(
Als behinderter Mensch ist ein Rechtsschutz im Sozialrecht nun mal (leider) unverzichtbar.

Viel Erfolg

--
&Tschüß

Wolfgang

Handbike Speedy Versagio

Hendrik1, Niedersachsen, Thursday, 22.06.2017, 14:47 (vor 2472 Tagen) @ albarracin

Moin Moin Wolfgang,

vielen Dank für die ausführliche Information. Das urteil habe ich dem Kollegen bereits weitergereicht.

Liebe Grüße

Hendrik

Handbike Speedy Versagio

Monica99, Wednesday, 21.06.2017, 19:01 (vor 2473 Tagen) @ Hendrik1

Hallo,

Dann muss die Krankenkasse überlegen, bei wie viel Monaten Krankengeld die Differenz zwischen einem Elektrischen Rollstuhl (dessen Preis ich nicht kenne) und dem Handbike (6300 Euro) sich für sie nicht mehr rechnen.

Hier dürfte aus diesem Grund KEIN Arzt mitspielen also den AN AU schreiben. Weiter könnte hier die KV den MDK einschalten und eine AU prüfen lassen. Denn nur dass eine AN Probleme hat den Arbeitsplatz zu erreichen ist dieses KEIN Grund für eine AU.

--
mfg Monica

Handbike Speedy Versagio

Hendrik1, Niedersachsen, Thursday, 22.06.2017, 14:50 (vor 2472 Tagen) @ Monica99

Moin Moin Monica,

der Kollege lässt sich nicht aus Trotz krankschreiben, sondern weil er seit Monaten ohne adäquate Versorgung mit Hilfsmitteln zur Arbeit kommt und ihm durch die Überlastung bereits deutliche gesundheitliche Probleme aufgetreten sind. Klar ist, dass diese mit adäquater Versorgung behoben werden können, aber dies ist Aufgabe der Krankenkasse.

Liebe Grüße

Hendrik

Handbike Speedy Versagio

garda, Berlin, Friday, 23.06.2017, 09:29 (vor 2471 Tagen) @ Hendrik1

Hallo Hendrik,

habt ihr daran gedacht, dass man sehr wohl eine einstweilige Verfügung vor dem Sozialgericht beantragen kann? Hier sollte aber ein Anwalt tätig werden, der die Erfolgsaussichten einschätzen kann.

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael

Handbike Speedy Versagio

Hendrik1, Niedersachsen, Friday, 23.06.2017, 23:10 (vor 2471 Tagen) @ garda

Moin Moin Michael,

noch läuft das Widerspruchsverfahren.

Liebe Grüße

Hendrik

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