Wahlen/Nachwahlen (Allgemeines)

Anke1966, Hannover, Wednesday, 05.07.2017, 07:02 (vor 2485 Tagen)

Hallo an Alle,
habe zwar zum Thema Wahlen/Nachwahlen schon etliches gelesen.
Trotzdem möchte ich Euch um Hilfe bitten.

Ich bin seit etlichen Jahren Stellvertretende SBV in einem Betrieb mit ca. 35 Schwerbehinderten.

Durch Nachrücken bin ich seit Anfang letzten Jahres 1. Stellvertreterin (war vorher 2.)
Weitere Stellvertreter gibt es nun nicht mehr.

Anfang 2018 werde ich wiederum aufrücken, da unser SBV in Rente geht.

Nach meinem Verständnis müsste ich gleich Anfang 2018 Wahlen zur Stellvertretung einleiten, im Herbst dann noch einmal Wahlen für den Posten SBV ( Stellvertreter dann nicht, weil unter einem Jahr im Amt )?????

Geht das auch einfacher? Oder bringe ich da was durcheinander?


Danke schon mal für Eure Hilfe Anke

Wahlen/Nachwahlen

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 05.07.2017, 08:50 (vor 2485 Tagen) @ Anke1966

Hallo an Alle,

Hallo,


Durch Nachrücken bin ich seit Anfang letzten Jahres 1. Stellvertreterin (war vorher 2.)
Weitere Stellvertreter gibt es nun nicht mehr.

Anfang 2018 werde ich wiederum aufrücken, da unser SBV in Rente geht.

Nach meinem Verständnis müsste ich gleich Anfang 2018 Wahlen zur Stellvertretung einleiten,

Ja, wegen § 94 Abs. 1 Satz 1 SGB IX

im Herbst dann noch einmal Wahlen für den Posten SBV

Ja, wegen § 94 Abs. 5 Satz 1 SGB IX

( Stellvertreter dann nicht, weil unter einem Jahr im Amt )?????

Ja, wegen § 94 Abs. 5 Satz 2 SGB IX


Geht das auch einfacher?

Was heißt "einfacher" ? Du könntest lediglich durch eigenen Rücktritt eine gemeinsame vorgezogenen Neuwahl für VP und Stellis initiieren. Je nach Zeitpunkt des Rücktritts müßte dann die alte SBV oder Du sellbst umgehend eine gemeinsame, vorgezogene Neuwahl einleiten.

Oder bringe ich da was durcheinander?

Nein, Du hast das schon richtig erfasst.

Danke schon mal für Eure Hilfe Anke

&Tschüß
Wolfgang

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&Tschüß

Wolfgang

Wahlen/Nachwahlen

GerdS, Hessen, Wednesday, 05.07.2017, 10:13 (vor 2485 Tagen) @ albarracin

Hallo,
bzgl. der Wahl des Stellvertreters im Herbst 2018 sagt das Integrationsamt hierzu:

"Der Wahlturnus richtet sich durch die Verzahnung des Amtes des stellvertretenden Mitglieds mit dem Amt der Vertrauensperson ausschließlich nach dem Wahlturnus der ursprünglich gewählten Vertrauensperson und nicht nach § 94 Absatz 5 Satz 3 SGB IX. Entscheidend hierbei ist der Zeitpunkt der Wahl der ursprünglichen Vertrauensperson"
Wenn Sie nun im Jan. 2018 einen oder mehrere Stellvertreter wählen lassen, ist die Amtszeit für den oder diese Stellvertreter an die Amtszeit des ursprünglich gewählten Vertrauensperson gebunden, d.h. in Ihrem Betrieb muss im Herbst 2018 ganz normal die Wahl der SBV und der Stellvertreter durchgeführt werden. Der Stellvertreter wird nur „für den Rest der Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung“ gewählt, § 94 Absatz 7 Satz 4 Halbsatz 2 SGB IX."

Daher ist sowohl die SBV sowie die Stellvertretung zu wählen.
Ich hatte nachgefragt, da hier ebenso im Januar die Stellvertretung neu gewählt werden muss.

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Viele Grüße
Gerd

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