Arbeitsgerichtskosten Öffentl. Dienst (Allgemeines)

SGBFreak, Sunday, 09.07.2017, 13:03 (vor 2454 Tagen)

Hallo,

wenn es zu einer Gerichtsverhandlung vor dem Arbeitsgericht wegen Streitigkeiten zwischen SBV und AG kommt, muss der AG alle Gerichts-Kosten tragen? Welche anderen Kosten und Auslagen der SBV hat der AG noch zu tragen, z.B. Fahrkosten zum Anwalt, Arbeitsstunden die für Telefonate oder Schriftverkehr in diesem Zusammenhang der SBV anfallen ect ...?

LG

Arbeitsgerichtskosten Öffentl. Dienst

SGBFreak, Sunday, 09.07.2017, 16:32 (vor 2454 Tagen) @ SGBFreak

Hallo,

wenn es zu einer Gerichtsverhandlung vor dem Arbeitsgericht wegen Streitigkeiten zwischen SBV und AG kommt, muss der AG alle Gerichts-Kosten tragen? Welche anderen Kosten und Auslagen der SBV hat der AG noch zu tragen, z.B. Fahrkosten zum Anwalt, Arbeitsstunden die für Telefonate oder Schriftverkehr in diesem Zusammenhang der SBV anfallen ect ...?

LG


Hallo, kann sich die Stufenvertretung Haupt-SBV eigentlich dazu äußern bzw. Stellung beziehen, wenn sich der AG dort erkundigt. Und der AG Stimmung gegen die SBV machen bzw. will. Kann die HBSV eine andere Entscheidung herbeirufen ... Rechtsmittel aussetzten ???

LG

Arbeitsgerichtskosten Öffentl. Dienst

albarracin, Baden-Württemberg, Sunday, 09.07.2017, 18:47 (vor 2454 Tagen) @ SGBFreak

Hallo,

1.
Der AG hat sämtliche Verfahrenskosten zu tragen, auch dann wie die SBV ganz oder teilweise vor Gericht unterliegt, solange das Verfahren nicht offensichtlich rechtsmißbräuchlich war.
Ein guter (Fach-) Anwalt wird Dich ausführlich beraten und Dich auch bei allen Verfahrensschritten ggü. Deinem Arbeitgeber unterstützen.

2.
Eine HSBV ist wie jede Stufenvertretung keine "Vorgesetzte" der örtlichen SBV und kann weder in die Entscheidungen der örtlichen SBV noch des örtlichen AGs rechtlich eingreifen, solange es keinen Sachverhalt betrifft, für den die Stufenvertretung zuständig ist.

--
&Tschüß

Wolfgang

Arbeitsgerichtskosten Öffentl. Dienst

Monica99, Sunday, 09.07.2017, 19:55 (vor 2454 Tagen) @ albarracin

Hallo,

Eine HSBV ist wie jede Stufenvertretung keine "Vorgesetzte" der örtlichen SBV und kann weder in die Entscheidungen der örtlichen SBV noch des örtlichen AGs rechtlich eingreifen, solange es keinen Sachverhalt betrifft, für den die Stufenvertretung zuständig ist.

Aber sie kann und darf sich auch gegenüber dem AG äußern wenn sie möchte. Also auch dahingehend dass sie ggf auf für die SBV unangenehme Fragen ihre Sicht/ Einschätzung äußert.

--
mfg Monica

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Cebulon, Sunday, 09.07.2017, 21:50 (vor 2454 Tagen) @ SGBFreak

muss der AG alle Gerichts-Kosten tragen?

Hallo, hier ist genau zu unterscheiden, ob Beschluss- oder Urteilsverfahren. Soweit Urteilsverfahren trägt m.W. regelmäßig der Unterlegene die Kosten, oder?

Gruß,
Cebulon

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albarracin, Baden-Württemberg, Sunday, 09.07.2017, 22:33 (vor 2454 Tagen) @ Cebulon

Hallo Cebulon,

kollektivrechtliche Angelegenheiten der SBV (egal ob privatrechtlicher oder öffentlicher AG) werden gem. § 2a Abs. 1 Nr. 3a ArbGG immer nur im Beschlussverfahren entschieden.


http://www.gesetze-im-internet.de/arbgg/__2a.html

--
&Tschüß

Wolfgang

Arbeitsgerichtskosten Öffentl. Dienst

Cebulon, Tuesday, 18.07.2017, 17:33 (vor 2445 Tagen) @ albarracin

kollektivrechtliche Angelegenheiten der SBV werden immer nur im Beschlussverfahren entschieden.

Hallo, nicht sämtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit einer Mandatstätigkeit werden alle im kostenfreien Beschlussverfahren entschieden, sondern teilweise im Urteilsverfahren bzw. Revisionsverfahren. Nicht alles, was im Zusammenhang mit einer Amtstätigkeit streitig ist, ist eine kollektivrechtliche Angelegenheit. Das ist seit Jahren höchstrichterlich geklärt und ständige Recht­spre­chung des Bundesarbeitsgerichts. BAG, 30.03.2010 - 7 AZB 32/09 - Rn. 11; ebenso Haufe zur Verfahrensart:

"Soweit Vertrauenspersonen ihre persönlichen Rechte, z. B. Lohnanspruch, geltend machen, ist das kos­ten­pflich­tige Urteilsverfahren die richtige Verfahrensart. Das gilt auch für Ansprüche auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts für die Dauer von Schulungen. Etwas anderes gilt für die Schulungskosten. Das sind An­sprüche, die aus der Amtstätigkeit herrühren. Diese sind im Beschlussverfahren geltend zu machen."

So regelt z.B. § 96 SGB IX zu einem erheblichen Teil individualrechtliche Rechte und Pflichten der Ver­trau­ens­per­son. Streitigkeiten hierüber sind - je nach dem Status des Mitglieds als Arbeitnehmer oder Beamter - im Urteilsverfahren vor dem Arbeitsgericht oder dem Verwaltungsgericht zu entscheiden.

Siehe z.B. die Kostenentscheidung in nachfolgendem Urteil, welches übertragbar ist auf Mitglieder der SBV.

Beispiel:
LAG BW, Urteil vom 27.09.2006 - 20 Sa 88/05.

Gruß,
Cebulon

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garda, Berlin, Tuesday, 18.07.2017, 13:28 (vor 2445 Tagen) @ SGBFreak

Hallo,
wenn es zu einer Gerichtsverhandlung vor dem Arbeitsgericht wegen Streitigkeiten zwischen SBV und AG kommt, muss der AG alle Gerichts-Kosten tragen?

Ja, sofern die Rechtsverfolgung nicht offensichtlich unsinnig ist.

Welche anderen Kosten und Auslagen der SBV hat der AG noch zu tragen, z.B. Fahrkosten zum Anwalt, Arbeitsstunden die für Telefonate oder Schriftverkehr in diesem Zusammenhang der SBV anfallen ect ...?

Das gehört alles zur Amtstätigkeit der SBV. Fahrkosten zum Anwalt sind grundsätzlich auch zu tragen, natürlich nicht so ohne weiteres wenn du täglich fährst. ;-)

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael

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