kollektivrechtliche Angelegenheiten der SBV werden immer nur im Beschlussverfahren entschieden.
Hallo, nicht sämtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit einer Mandatstätigkeit werden alle im kostenfreien Beschlussverfahren entschieden, sondern teilweise im Urteilsverfahren bzw. Revisionsverfahren. Nicht alles, was im Zusammenhang mit einer Amtstätigkeit streitig ist, ist eine kollektivrechtliche Angelegenheit. Das ist seit Jahren höchstrichterlich geklärt und ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts. BAG, 30.03.2010 - 7 AZB 32/09 - Rn. 11; ebenso Haufe zur Verfahrensart:
"Soweit Vertrauenspersonen ihre persönlichen Rechte, z. B. Lohnanspruch, geltend machen, ist das kostenpflichtige Urteilsverfahren die richtige Verfahrensart. Das gilt auch für Ansprüche auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts für die Dauer von Schulungen. Etwas anderes gilt für die Schulungskosten. Das sind Ansprüche, die aus der Amtstätigkeit herrühren. Diese sind im Beschlussverfahren geltend zu machen."
So regelt z.B. § 96 SGB IX zu einem erheblichen Teil individualrechtliche Rechte und Pflichten der Vertrauensperson. Streitigkeiten hierüber sind - je nach dem Status des Mitglieds als Arbeitnehmer oder Beamter - im Urteilsverfahren vor dem Arbeitsgericht oder dem Verwaltungsgericht zu entscheiden.
Siehe z.B. die Kostenentscheidung in nachfolgendem Urteil, welches übertragbar ist auf Mitglieder der SBV.
Beispiel:
LAG BW, Urteil vom 27.09.2006 - 20 Sa 88/05.
Gruß,
Cebulon