Rederecht der SBV in Erörterungen (Umgang mit Arbeitgeber)

rollo, Tuesday, 18.07.2017, 11:57 (vor 2473 Tagen)

Liebe Mitstreiter,

in Abständen bekomme ich regelmäßig in Erörterungen während der Personalratssitzung vom Vertreter der Dienststelle mitgeteilt, dass er nur einem Sozialpartner verpflichtet ist Fragen zu beantworten. Mit anderen Worten, ich habe hier überhaupt nichts zu sagen. Inzwischen sind einige der PR-Mitglieder der selben Meinung. So grotesk die Situation auch ist, habe ich nicht vor, mir den Mund verbieten zu lassen. Nach § 95 ist schließlich das Beteiligungs- und Rederecht für uns als SBV geregelt. Leider ist es seit Jahren an der Tagesordnung, dass ich der Dienststelle und zum Teil auch dem Personalrat für alle meiner Aktivitäten und Anfragen mindestens die §§ und wenn möglich noch einschlägige Urteile vorlegen muss um ein OK oder Antworten zu erhalten. Die Situation ist für mich manchmal unerträglich. Mit normalem Menschenverstand ist das nicht mehr nachvollziehbar. Vielleicht sollte ich mich einfach aus dem Amt zurückziehen, die nächste Wahl steht ja aber erst im nächsten Jahr an.:-(
Meine Frage ist: Gibt es ein Urteil oder ein Kommentarauszug indem nicht nur schwammig formuliert wird, dass die SBV in Erörterungen Rederecht (beratend)hat?

Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen
rollo

Rederecht der SBV in Erörterungen

garda, Berlin, Tuesday, 18.07.2017, 13:25 (vor 2473 Tagen) @ rollo

Liebe Mitstreiter,
in Abständen bekomme ich regelmäßig in Erörterungen während der Personalratssitzung vom Vertreter der Dienststelle mitgeteilt, dass er nur einem Sozialpartner verpflichtet ist Fragen zu beantworten. Mit anderen Worten, ich habe hier überhaupt nichts zu sagen.

Hallo rollo,

begründet er diese Aussage? Nun vermutlich nicht und du kannst ihm dann erklären, dass er genau dieselbe Erörterung dann gerne noch mal gesondert mit dir machen kann.

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael

Rederecht der SBV in Erörterungen

Hendrik1, Niedersachsen, Tuesday, 18.07.2017, 13:46 (vor 2473 Tagen) @ rollo

Moin Moin Rollo,

was in aller Welt macht ein Dienststellenvertreter in einer Personalratssitzung?????

Aus meiner Sicht hat der dort nichts zu suchen, es ist ein Arbeitnehmergremium, wodurch der Arbeitgeber sonst Sachverhalte erfahren würde, die ihn aus Datenschutz nichts angehen, z.B. welches Mitglied für welche Entscheidung votiert hat, wer welche Redebeiträge dazu geliefert hat ect. Ggf. werden auch bei Personalentscheidungen die gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Betroffenen besprochen und Vorgehensweisen erörtert, wie man am besten mit dem Arbeitgeber in dieser Angelegenheit umgehen sollte.

Da hat ein Dienststellenvertreter aus meiner Sicht nichts zu suchen.

Liebe Grüße

Hendrik

Rederecht der SBV in Erörterungen

garda, Berlin, Tuesday, 18.07.2017, 14:46 (vor 2473 Tagen) @ Hendrik1

Moin Moin Rollo,
was in aller Welt macht ein Dienststellenvertreter in einer Personalratssitzung?????

Hallo Hendrik,

vielleicht läuft da eine Erörterung? So was macht mein PR auch schon mal, dass der Geschäftsführer oder eine Führungskraft dem PR eine Vorlage oder einen Sachverhalt erläutert.

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael

Rederecht der SBV in Erörterungen

Monica99, Tuesday, 18.07.2017, 15:47 (vor 2473 Tagen) @ Hendrik1

Hallo Hendrik,

was in aller Welt macht ein Dienststellenvertreter in einer Personalratssitzung?????

Aus meiner Sicht hat der dort nichts zu suchen, es ist ein Arbeitnehmergremium, wodurch der Arbeitgeber sonst Sachverhalte erfahren würde, die ihn aus Datenschutz nichts angehen, z.B. welches Mitglied für welche Entscheidung votiert hat, wer welche Redebeiträge dazu geliefert hat ect. Ggf. werden auch bei Personalentscheidungen die gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Betroffenen besprochen und Vorgehensweisen erörtert, wie man am besten mit dem Arbeitgeber in dieser Angelegenheit umgehen sollte.

Da hat ein Dienststellenvertreter aus meiner Sicht nichts zu suchen.

1. Monatsgespräche sind Dir doch wohl ein Begriff!
2. der PR wie auch der BR kann jederzeit Personen/Vertreter des AG wie Vorgesetzte/Führungskräfte oder SB zu bestimmten Pkt und deren Klärungen in die Sitzung laden.

In allen Fällen gibt es dann keine Problem mit dem Datenschutz.

Rollo: die SBV hat in den Sitzungen volles Rede- und Fragerecht. Die SBV ist weiter wie der BR/PR auch ein "Sozialpartner". Wobei dieser Begriff hier Nonsens ist, da weder die PersVG noch BetrVG diesen Begriff kennen.

Der AG oder dessen Vertreter müssen klar auch Fragen der SBV beantworten, wenn sie in den Gremien des BR/PR damit Probleme haben, machst Du halt nochmals einen eigenen Termin mit diesen Themen. Weiter auch den BASchwb § 98 SGB IX hier in die Spur bringen er/sie möchte den AG einmal aufklären und an seine Pflichten erinnern.

Den Personalrat einmal auf das SGB IX und das PersVG verweisen. Ihn aufklären, dass man auch gerne als SBV einen Anwalt beauftragen würde notfalls im Rechtsweg die Rechte der SBV klären zu lassen.

--
mfg Monica

Rederecht der SBV in Erörterungen

rollo, Thursday, 20.07.2017, 10:52 (vor 2471 Tagen) @ Hendrik1

Moin Moin Hendrik1,

der Dienststellenvertreter kommt natürlich nur im Rahmen von Erörterungen in die PR-Sitzung. Dies ist ein gesonderter Teil der Sitzung. Am "Rest" der Sitzung nimmt er nicht teil.

MfG, rollo

Rederecht der SBV in Erörterungen

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 18.07.2017, 21:05 (vor 2472 Tagen) @ rollo

Liebe Mitstreiter,

Hallo,

das hier

dass er nur einem Sozialpartner verpflichtet ist Fragen zu beantworten.

ist schon eine besonders bemerkenswert dämliche Antwort. Was das mit "Sozialpartner" zu tun hat (der ja auch der PR nicht ist), bleibt sein unlösbares Geheimnis.

Meine Frage ist: Gibt es ein Urteil oder ein Kommentarauszug indem nicht nur schwammig formuliert wird, dass die SBV in Erörterungen Rederecht (beratend)hat?

Ich weiß ja nicht welcher Kommentar "schwammig" formuliert, aber in denen, die ich kenne, ist im Zusammenhang mit § 95 Abs. 4 SGB IX das Rederecht und damit auch das Fragerecht der SBV in PR-/BR-Sitzungen klar formuliert. Und in aller Regel gibt es in den PVGs - analog zu § 32 BetrVG - auch noch mal diese Vorschrift gespiegelt und gedoppelt. Und auch da ist eigentlich die Kommentierung recht eindeutig.

Und da der "Dienststellenleiter" ja nur als Gast bei bestimmten TOPs zu einer PR-Sitzung anwesend sein darf, hat er als Gast des PR natürlich auch Fragen der Anwesenden zu beantworten.

Im Übrigen verstehe ich deine Verzweiflung überhaupt nicht. Denn auch wenn dieser Mensch Deine Fragen weiterhin nicht beantwortet, hast Du doch mit § 95 Abs. 2 SGB IX genug Instrumente zur Hand, ihn zu Auskünften bzw. Informationen zu zwingen. Dann muß er halt bei dir eine "Ehrenrunde" nach der anderen drehen. Das würde ich als SBV relativ entspannt sehen. Solche "Ehrenrunden" können ungemeine pädagogische Wirkung entfalten.

--
&Tschüß

Wolfgang

Rederecht der SBV in Erörterungen

rollo, Thursday, 20.07.2017, 11:26 (vor 2471 Tagen) @ albarracin

Hallo albarracin,

vielen dank für die Antwort. Mir sind die diesbezüglichen §§ im SGB IX und die daraus folgenden Möglichkeiten bekannt. Meine (zeitweise) vorhandene Resignation entspringt aber aufgrund der "Einstellung" des PR. Wenn sich die Mitarbeitervertretungen stets gegenseitig torpedieren und die Sichtweise der Dienststelle nicht nur hinnehmen sondern noch unterstützen, kann man manchmal an den Punkt gelangen, sich mit schöneren Dingen im Leben beschäftigen zu wollen. Ich bin immer der Ansicht, dass jede Mitarbeitervertretung seine eigene Meinung/Sicht haben kann, man sich aber zu mindestens gegenseitig stützen sollte wenn die Dienststelle versucht eine Vertretung zu diskreditieren. Dauerhaft funktioniert so etwas aber nur bei einem ausgewogenen Geben und Nehmen. Das ist hier leider nicht der Fall. Nicht nur die Dienststelle sondern auch der PR ist diesbezüglich beratungsresistent. Manchmal kann ich darüber nur noch den Kopf schütteln oder lachen, manchmal beschäftigt mich dieses Verhalten aber nachhaltig. Verstehen kann ich es aber schon seit Jahren nicht.

MfG, rollo

PS: Vielen Dank an Alle für die schnellen Reaktionen/Beiträge.

Rederecht der SBV in Erörterungen

Cebulon, Wednesday, 19.07.2017, 08:40 (vor 2472 Tagen) @ rollo

Gibt es ein Urteil oder ein Kommentarauszug, dass die SBV Rederecht hat?

"Beratende Teilnahme bedeutet, daß die Schwer­be­hin­der­ten­ver­tre­tun­g zu allen Fragen das Wort ergreifen kann." (OVG Münster, 02.10.1998 - 1 A 905/97.PVL). Gilt für Erörterung nach § 84 Abs. 1 SGB IX als auch z.B. für die Erörterung nach § 69 Abs. 2 ThürPersVG.

"Was bedeutet 'beratende' Teilnahme an den Per­so­nal­ratssitzungen? Die Vertrauensperson der schwer­be­hin­der­ten­ Beschäftigten hat nicht nur ein An­we­sen­heits­recht­, sondern besitzt ein Rederecht wie alle übrigen Teilnehmer auch." (DBB-Bundesleitung 8/2011)

Gruß,
Cebulon

Rederecht der SBV in Erörterungen

rollo, Thursday, 20.07.2017, 11:59 (vor 2471 Tagen) @ Cebulon

Hallo Cebulon,

vielen Dank, genau danach (OVG Münster, 02.10.1998 - 1 A 905/97.PVL) habe ich gesucht. Auf das Forum kann man sich eben immer verlassen. Danke!

MfG, rollo

RSS-Feed dieser Diskussion