Inklusionsvereinbarung (Allgemeines)

c.amio, Saarland, Thursday, 20.07.2017, 07:58 (vor 2473 Tagen)

Hallo Zusammen,

nach dem neuen BTHG soll die Integrationsvereinbarung in eine Inklusionsvereinbarung umgewandelt werden. Wir haben 2010 eine Integrationsvereinbarung abgeschlossen. Ich nehme das neue Gesetz wahr um über eine neue Inklusionsvereinbarung zu verhandeln.
Jetzt bin ich mir aber nicht so sicher. In der alten Vereinbarung wurden immer über die schwerbehinderten/gleichgestellten Beschäftigten gesprochen.
Genügt es das man nur noch schwerbehinderte Beschäftigte erwähnen muss, und sind dadurch die gleichgestellten Beschäftigten berücksichtigt?
Ich glaube zwar ja, aber es kommen von Seiten des BR immer die Nachfragen.
Das verunsichert mich.
Wie ist Eure Meinung und wo steht das geschrieben?

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Viele Grüße
Acryler

Inklusionsvereinbarung

ciralifan, Thursday, 20.07.2017, 08:34 (vor 2473 Tagen) @ c.amio

Unsere erwähnt nur behinderte Menschen, wie es auch die UN-Behindertenrechtskonvention, BRK weltweit vorgibt.

Inklusionsvereinbarung

rollo, Thursday, 20.07.2017, 12:18 (vor 2472 Tagen) @ c.amio

Hallo c.amino,

die Inklusionsvereinbarung ist aufgrund unterschiedlicher Bedeutungen zur alten Integrationsvereinbarung sehr komplex.
Meist werden die Wörter Integration und Inklusion benutzt als meinten sie dasselbe. Das stimmt allerdings nicht. Bei der Integration werden Menschen, die ausgegrenzt wurden, wieder eingegliedert. Sie sollen dazugehören, werden aber weiterhin als anders, beispielsweise als "behindert" bezeichnet. Inklusion meint, dass eine Ausgrenzung erst gar nicht stattfindet. Eine konkrete Voraussetzung für Inklusion ist Barrierefreiheit.

Zum o.g. Thema gibt es inzwischen sehr nützliche Seminare von unterschiedlichen Anbietern. Dies kann ich nur wärmstens empfehlen.

MfG. rollo

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