Colesterinembolie (Fragen zu einer Behinderung)

onkel, Thursday, 20.07.2017, 14:42 (vor 2469 Tagen)

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wieder einmal habe ich zu einer Krankheit Fragen die mir bis vor kurzem völlig unbekannt war. Ein schon älterer Kollege erlitt vor Wochen einen schweren Herzinfarkt. Dieser Infarkt wurde mit "8" Stents behandelt. Auf eine klassische OP wurde verzichtet. Bei diesem Eingriff wurden scheinbar große Mengen Colesterin-Kristalle in den Arterien freigesetzt. Bedingt durch diese starken Durchblutungsstörungen sind beide Füße Blau verfärbt/ Blue toe Syndrom . Der Kollege hatte auch einen leichten Schlaganfall. Die Nierenwerte sind auf dem üblich schlechten Niveau. Tendenz zur Verschlimmerung.
Ich frage in die Runde, ob jemand weiß, wie das VA auf diese Diagnose reagiert? Zur Erkrankung und dem notwendig gerechten GdB konnte ich nichts in den VG oder bei Google finden.
Es scheint als würde hier das VA wieder nach den Auswirkungen der Krankheit urteilen können. Das führt oft zu problematischen Entscheidungen. Ob der Kollege überhaupt wieder Arbeiten kann wei0 zur Zeit niemand.


Gruß onkel

--
carpe diem!

Colesterinembolie

Monica99, Thursday, 20.07.2017, 15:18 (vor 2469 Tagen) @ onkel

Hallo,

der zuzuerkennende GdB richtet sich nach den Einschränkungen, im Vergleich mit einem gesunden Menschen im gleichen Alter/ gleicher Altersgruppe, auf Grund der Erkrankung. Sowie die Einschränkungen, wegen der Erkrankung, zum vorherigen Zeitraum.

--
mfg Monica

Colesterinembolie

onkel, Thursday, 20.07.2017, 15:28 (vor 2469 Tagen) @ Monica99

Hallo Monika,

die von Dir dargelegten Erläuterungen sind mir bekannt. Mir würden Infos speziell zur dieser Krankheit und die Erfahrungen mit dem VA helfen.

LG onkel

--
carpe diem!

Colesterinembolie

Monica99, Thursday, 20.07.2017, 16:38 (vor 2469 Tagen) @ onkel

Hallo,

die zuerkannten GdB können wegen der Grundsätze auch bei gleicher Erkrankung unterschiedlich sein, da die Auswirkungen/ Beeinträchtigungen unterschiedlich sein können. Daher gibt es idR ja auch immer GdB von-bis.

Oft sind persönliche Gespräche mit den zuständigen SB des VA hilfreich. Auch um zu erfahren worauf dieser besonders schaut, Wert legt.

--
mfg Monica

Colesterinembolie

onkel, Thursday, 20.07.2017, 17:58 (vor 2469 Tagen) @ Monica99

Hallo zusammen,

werde mit den SB vom Versorgungsamt vorab reden. Was ist und was geht! Zuerst jedoch nochmal ein Gespräch mit dem Kollegen und seiner Frau führen. Auch im Hinblick auf eine eventuelle sofortige Verrentung. Könnte von den Bedingungen her passen.

Gruß onkel

--
carpe diem!

Colesterinembolie

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 20.07.2017, 18:26 (vor 2469 Tagen) @ onkel

Hallo,

die Cholesterinembolie sollte als spezielle Form der arteriellen Verschlußkrankheiten in ihren Auswirkungen nach der Nr. B 9.2.1 VG bewertet werden. Stehen die Durchblutungsstörungen der Beine/Füße in eindeutigem Zusammenhang mit der Embolie, sind sie hier zu berücksichtigen.

Die Nierenwerte sind nach B 12.3.1 VG zu bewerten.

Schlaganfälle werden ebenfalls nach den bleibenden Schäden bewertet. In Frage kommen die entsprechenden Bewertungsmaßstäbe für motorische Defizite und/oder Hirnschäden (B 3.1.1 bzw 3.1.2 VG)

--
&Tschüß

Wolfgang

Colesterinembolie

onkel, Thursday, 20.07.2017, 19:09 (vor 2469 Tagen) @ albarracin

Hallo Albarracin,

tenau diese Informationen habe ich gebraucht. Ich werde entsprechend
mit den SaB'S vom VA reden. Auch ich habe vorgenannte Erkrankung als solche nicht
explizit in der VG gefunden. Da wir bei uns das sogenannte SCHWEBNET haben ist das sicher
nicht so einfach zu einer gerechten Beurteilung zu kommen.

Danke

Gruß onkel

--
carpe diem!

Colesterinembolie

albarracin, Baden-Württemberg, Friday, 21.07.2017, 09:23 (vor 2468 Tagen) @ onkel

Hallo,

so selten ist das nicht, daß eine Funktionsstörung nicht explizit in den VG zu finden ist.

In vielen Fällen ist das auch nicht so relevant, da für die Auswirkungen ein Vergleichsmaßstab gefunden werden kann.
Wichtig allerdings wird die Zuordnung in dem Moment, wo bereits für leichtere Symptome ein relativ hoher Mindest-GdB festgelegt ist.
Dies betrifft zB alle Anfallsleiden, die keine Epilepsie sind und trotzdem nach den Bewertungsregeln für Epilepsie (mind. GdB 40 mit Heilungsbewährung, 3.1.2 VG) zu bewerten sind oder aber das "Restless-Legs-Syndrom", das als Hirnschaden nach 3.1.1 bzw. 3.1.2 VG bewertet wird.

Da muß man als SBV halt im Einzelfall genauer recherchieren bzw. nachfragen. Hilfreich ist schon mal der ICD-10-Code.
Im Internet finden sich viele Spezialseiten mit medizinischen Begriffserklärungen. da war auch die Cholesterinembolie ganz schnell als arterielle Verschlusskrankheit zu finden.
Und auch der mir bekannte Kommentar zu den VG
http://www.referenz-verlag.de/sbeb.php
liefert viele nützliche Zusatzinformationen bis hin zum Abgleich der international gültigen Gradingsysteme für einzelne Krankheiten (zB Hoehn und Yahr/ H&Y für Parkinson) mit den Abstufungen der VG

--
&Tschüß

Wolfgang

Colesterinembolie

onkel, Friday, 21.07.2017, 12:42 (vor 2468 Tagen) @ albarracin


Hallo zusammen,

nochmals vielen Dank für die Infos,
das ausführliche Beratungsgespräch hat heute stattgefunden. Der Kollege wird vermutlich meinen Empfehlungen folgen. Er hat bereits GdB 30 wegen schweren Rückenproblemen. Aus diesem Grund schätze ich einen GDB von 50 oder mehr als Realistisch ein. Ich hatte empfohlen gleichzeitig das Merkzeichen "G" zu beantragen.
Er wollte eigentlich "aG" was ich zur Zeit noch für unrealistisch halte, da seine Mobilität noch nicht so stark eingeschränkt ist.

Schönes Weekend

Gruß onkel

--
carpe diem!

RSS-Feed dieser Diskussion