Beteiligung bei Einstellung Künstler (Einstellung)

stephan, Oldenburg, Monday, 24.07.2017, 18:45 (vor 2461 Tagen)

Bin die SBV an einen Staatstheater und werde bei Einstellungen von Künstlern
(Schauspieler, Sänger, Tänzer, Chor, Orchester)in keiner Form
beteiligt. Es gibt oft auch keine Ausschreibung der Stellen. Was muss
mir mitgeteilt werden und was kann ich vordern. Es fällt hoffendlich nicht alles
unter künstlerische Freiheit.

Beteiligung bei Einstellung Künstler

ciralifan, Tuesday, 25.07.2017, 07:51 (vor 2461 Tagen) @ stephan

Moin Stefan,
das wesentliche findest du links unter Rechte und Pflichten. Hattest du schon SBV Seminare besucht ? Falls nicht solltest du dies nachholen.

Beteiligung bei Einstellung Künstler

stephan, Oldenburg, Tuesday, 25.07.2017, 11:09 (vor 2461 Tagen) @ ciralifan

Schulungen habe ich besucht und bin dabei ein Netwerk der SBV von Theatern
auf zu bauenn da wir alle das selbe Problem haben. In der Regel wird auch
der Personalrat nicht bei Künstlern beteiligt. Überall wo ich nachlese
oder frage bekomme ich die selbe Antwort, es gibt für Künstler keine extra Regelung
im SGB XI. Hoffte hier jemanden zu finden der das ganze schon an einem Theater
durchgefochten hat und mir Tipps für meine Argumentation geben kann.

Beteiligung bei Einstellung Künstler

Hotte, Stuttgart, Tuesday, 25.07.2017, 11:29 (vor 2461 Tagen) @ stephan

Schulungen habe ich besucht und bin dabei ein Netwerk der SBV von Theatern
auf zu bauenn da wir alle das selbe Problem haben. In der Regel wird auch
der Personalrat nicht bei Künstlern beteiligt. Überall wo ich nachlese
oder frage bekomme ich die selbe Antwort, es gibt für Künstler keine extra Regelung
im SGB XI. Hoffte hier jemanden zu finden der das ganze schon an einem Theater
durchgefochten hat und mir Tipps für meine Argumentation geben kann.


Hey,
wie ist denn eigentlich der Status der Künstler? Sind es Arbeitnehmer mit Zeitvertrag oder Festangestellte?
Ich kenne es halt so, das Künstler als Selbtständige für ein oder mehrere Spielzeiten verpflichtet werden.

VG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."

Beteiligung bei Einstellung Künstler

stephan, Oldenburg, Tuesday, 25.07.2017, 11:42 (vor 2461 Tagen) @ Hotte

Küntler werden, wenn sie keinen Gatsvertrag bekommen für ein Stück, für zwei
Jahre Abgestellt. Nach zwei Jahren verlängert sich der Vertrag automatisch um
zwei weitere Jahre wenn nicht fristgerecht vorher eine nicht Verlängerung
ausgesprochen wird. Das gild für den Künstler wie dem AG.

Beteiligung bei Einstellung Künstler

stephan, Oldenburg, Tuesday, 25.07.2017, 11:49 (vor 2461 Tagen) @ stephan

Der Tariefvertrag der Künstler ist leider nicht der Beste.
Wie finde ich einen Weg damit ich aufzeigen kann daß die
SBV nicht übergangen wird ?

Beteiligung bei Einstellung Künstler

stephan, Oldenburg, Tuesday, 25.07.2017, 12:10 (vor 2461 Tagen) @ stephan

Im NPersVG gibt es den § 106 der den Personalrat bei Künstlern nicht in
der Beteiligung sieht. Da steht nichts von der SBV.

Beteiligung bei Einstellung Künstler

garda, Berlin, Tuesday, 25.07.2017, 13:01 (vor 2461 Tagen) @ Hotte

Hey,
wie ist denn eigentlich der Status der Künstler? Sind es Arbeitnehmer mit Zeitvertrag oder Festangestellte?
Ich kenne es halt so, das Künstler als Selbtständige für ein oder mehrere Spielzeiten verpflichtet werden.

Hallo Hotte,

üblicherweise werden Künstler per Zeitvertrag mit den unterschiedlichsten Laufzeiten beschäftigt und sind auch svpflichtig, weil zur KSK anzumelden.

Mir wäre keine Regelung bekannt die eine Beteiligung der SBV nicht vorsieht oder gar ausschließt. Gibt es da andere Rechtsprechung?

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael

Beteiligung bei Einstellung Künstler

stephan, Oldenburg, Tuesday, 25.07.2017, 13:24 (vor 2461 Tagen) @ garda

In zwei Wochen beginnt bei uns die neue Spielzeit.
Der Intendant wir uns alle im Haus in einer Versammling begrüßen
und alle neuen Mitarbeiter vorstellen.
Werde genau mitschreiben wer ales neu ist und von welcher neuen Stelle
ich vorher noch nichts mitbekommen habe.
Danach beantrage ich eine Berutung von Rechtsanwalt.
Mal sehen was sich dann tut.
Hat jemand sonst einen anderen Vorschlag ?

Beteiligung bei Einstellung Künstler

Hendrik1, Niedersachsen, Tuesday, 25.07.2017, 13:49 (vor 2460 Tagen) @ stephan

Moin Moin Stephan,

ich würde auf den § 95,2 verweisen. In allen Angelegenheiten, die einen schwerbehinderten Betreffen, unverzüglich und umfassend zu unterrichten, vor einer Entscheidung anzuhören.
In Verbindung mit § 81,1 dass der Arbeitgeber uns unmittelbar nach Eingang über Bewerbungen Schwerbehinderter zu informieren hat. Hier wird auch auf die Unterrichtungspflicht nach §95,2 verwiesen. Daher sind wir an den Vorstellungsgesprächen zu beteiligen und bei der Auswahl anzuhören.


Liebe Grüße

Hendrik

Klar ist, dass die Bewerbung von Künstlern oder Sängern manchmal für uns an Grenzen stößt .... bewirbt sich auf eine Stelle als Tenor ein Bariton oder Basssänger, hat dieser keine Chance.

Beteiligung bei Einstellung Künstler

Hotte, Stuttgart, Tuesday, 25.07.2017, 14:17 (vor 2460 Tagen) @ garda

Hey,
wie ist denn eigentlich der Status der Künstler? Sind es Arbeitnehmer mit Zeitvertrag oder Festangestellte?
Ich kenne es halt so, das Künstler als Selbtständige für ein oder mehrere Spielzeiten verpflichtet werden.


Hallo Hotte,

üblicherweise werden Künstler per Zeitvertrag mit den unterschiedlichsten Laufzeiten beschäftigt und sind auch svpflichtig, weil zur KSK anzumelden.

Mir wäre keine Regelung bekannt die eine Beteiligung der SBV nicht vorsieht oder gar ausschließt. Gibt es da andere Rechtsprechung?

Hallo Michael,
eine Anmeldung zur Künsterlsozialkasse ist doch aber nur bei selbtständigen Künstler erforderlich. Oder habe ich dies falsch verstanden?


und bei selbstständigen Künstler wäre die SBV nicht zuständig. Das würde dann auch der Nichtzuständigkeit des Personalrates entsprechen
VG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."

Beteiligung bei Einstellung Künstler

stephan, Oldenburg, Tuesday, 25.07.2017, 17:52 (vor 2460 Tagen) @ Hotte

Hallo an alle und danke für das Interesse.

Die Künstler werden also fest bei uns am Stsstatheater angesellt haben nur einen
mist Tariefvertrag.
Alles was Ihr da mir so schreibt sitmmt und habe ich auch schon angesprochen.
Muss mir mein AG vor jeder neuen künstlerischen Stelle mitteilen das Er sie
besetzen will und wenn Er sie nicht ausschreibt auch?
Wie muss Er mich und wann beteiligen?
Natürlich unverzüglich und umfassend, blos wie bekomme ich es hin?
Wie läuft es an anderen Theatern?

Beteiligung bei Einstellung Künstler

Monica99, Tuesday, 25.07.2017, 19:09 (vor 2460 Tagen) @ Hotte

Hallo Hotte & Co,

üblicherweise werden Künstler per Zeitvertrag mit den unterschiedlichsten Laufzeiten beschäftigt und sind auch svpflichtig, weil zur KSK anzumelden.

Mir wäre keine Regelung bekannt die eine Beteiligung der SBV nicht vorsieht oder gar ausschließt. Gibt es da andere Rechtsprechung?


Hallo Michael,
eine Anmeldung zur Künsterlsozialkasse ist doch aber nur bei selbtständigen Künstler erforderlich. Oder habe ich dies falsch verstanden?


und bei selbstständigen Künstler wäre die SBV nicht zuständig. Das würde dann auch der Nichtzuständigkeit des Personalrates entsprechen

Die SBV ist für ALLE im Betrieb beschäftigten Schwerbehinderten und Gleichgestellte zuständig, gleichgültig ob diese einen Arbeitsvertrag mit dem Betrieb haben. Es kommt dann nur darauf an für welche Belange. Aber immer zB alles was unter § 81 Abs. 4 fällt.


Merke: Für die Zuständigkeit der SBV bedarf es KEINES ArbV mit dem AG in welchem die Tätigkeiten stattfinden!

Dieses war schon öfters hier Thema.

Wenn zB ein Leiharbeitnehmer oder eine Putzfrau eines anderen Unternehmens im Betrieb arbeitet, ist die SBV des Betriebes wo die Tätigkeiten stattfinden zuständig für alles im Zusammenhang mit Arbeitsplatz/-Umfeld und die SBV des AB mit welchem der ArbV besteht für alles was mit dem ArbV in Zusammenhang steht. Bedeutet diese Schwerbehinderten haben ggf 2 SBV die zuständig sind.

--
mfg Monica

Beteiligung bei Einstellung Künstler

stephan, Oldenburg, Thursday, 27.07.2017, 07:40 (vor 2459 Tagen) @ Monica99

Hallo Monica,

danke für deine Beteiligung und wo finde ich
es genau mit (Bedeutet diese Schwerbehinderten haben ggf 2 SBV die zuständig sind)?
Dann brauche ich nicht alles durchbletter und suchen.

Gruß stephan

Beteiligung bei Einstellung Künstler

Monica99, Thursday, 27.07.2017, 12:56 (vor 2459 Tagen) @ stephan

Hallo,

man findet es u.a. im SGB IX, zB. auch beim § 84 aktives Wahlrecht und grundsätzlich, weil im Gesetz es IMMER lautet im Betrieb "Beschäftigte" nicht im Betrieb "angestellte". Aber auch hier in Forumsbeiträgen und SGB IX Kommentaren.

--
mfg Monica

Beteiligung bei Einstellung Künstler

Cebulon, Thursday, 27.07.2017, 13:24 (vor 2459 Tagen) @ stephan

Wo finde ich es genau?

Siehe zum Beispiel hier und hier.

Gruß,
Cebulon

Beteiligung bei Einstellung Künstler

stephan, Oldenburg, Friday, 28.07.2017, 11:44 (vor 2458 Tagen) @ Cebulon

Hallo und danke Monica und Cebulon,

damit komme ich weiter und habe was in der Hand.
In zwei Wochen endet mein Urlaub, wie an den meisten anderen Theatern auch.
Werde dann die anderen SBV an den Theatern auf diese Seite aumerksam machen
und Sie bitten hier mit dabei zu sein. Der Austausch an Wissen nacht es uns allen leichter.

Gruß Stephan

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