Reisezeit (Seminare / Fortbildung)

lunos1961, Fürth, Wednesday, 02.08.2017, 07:47 (vor 2457 Tagen)

Hallo,

im Feb. habe ich als stellv. SBV an einer eintägigen Fobi zu Thema BTHG teilgenommen. Neben dem eigentlichen Seminar fiel auch Reisezeit an. Die Abwesenheit vom Wohnort war von 05.00- 21.00.

Ich arbeite Teilzeit 5 Std/täglich. Nur diese Zeit wurde mir gutgeschrieben. Beantragt hatte ich 10 Std.

Aus meiner Kenntnis ist die Anrechnung von nur 5 Std. nicht korrekt. Oder sehe ich das falsch.

Die an dieser Schulung teilnehmende SBV hat zumindest den vollen Arbeitstag von 7,8 Std. angerechnet bekommen.

AG ist im kommunalen öffentlichen Dienst Bayern.

Könnt ihr mir bitte eine qualifizierte und verständliche Antwort darauf geben.

Beste Grüße

Reisezeit

WoBi, Wednesday, 02.08.2017, 09:34 (vor 2457 Tagen) @ lunos1961

Hallo lunos1961,

Seminarzeiten = Arbeitszeiten, wie geleistete Arbeit, also ein ganzer Arbeitstag.

Bei den Reisezeiten entsprechend den Regelungen für den Personalrat. Steht so in den Änderungen durch das BTHG für den öffentlichen Dienst. Falls es für den Personalrat nichts gibt, die allgemeinen Reiserichtlinien.

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Gruß
Wolfgang

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