Wie oft darf die Sbv an einem Tag an einer Betriebsversammlung teilnehmen? (Allgemeines)

Arnold, Thursday, 10.08.2017, 11:26 (vor 2450 Tagen)

Ich bin stell. SBV und arbeite in einem Dreischichtbetrieb. Vor kurzer Zeit wurde von einem auf dem anderen eine außerordentliche Betriebsversammlung einberufen,die das Erscheinen mit ersten SBV unmöglich machte,da auch sie mit mir in Dreischichtbetrieb arbeitet. Sie aber ca 15km mit öffentlichen Verkehrsmittel (Bus) fahren muss um nach Hause zu kommen,haben wir uns dahingehend geeinigt das ich zur Versammlung am Mittag des folge Tage gehen werde. Stempelt dazu in der Nacht vorher um 2 Uhr aus ,damit ich die Ruhe zeit einhalten konnte.
Am Abend fand noch einmal eine Versammlung statt wo ich wiederum anwesend war.
Jetzt fast 14 Tage später soll ich im Personalpolitik erscheinen und das Erklären! Irgend jemand hat sich darüber beschwert.

Wie oft darf die Sbv an einem Tag an einer Betriebsversammlung teilnehmen?

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 10.08.2017, 12:40 (vor 2450 Tagen) @ Arnold

Hallo,

waren die Versammlungen vom BR als Teilversammlungen iSd § 42 Abs. 1 Satz 3 BetrVG einberufen worden ?

Warst Du auch auf der zweiten Versammlung offiziell von der SBV entsandt ?

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&Tschüß

Wolfgang

Wie oft darf die Sbv an einem Tag an einer Betriebsversammlung teilnehmen?

Arnold, Thursday, 10.08.2017, 12:43 (vor 2450 Tagen) @ albarracin

Die waren so angemeldet das jeder aus den drei Schichten dort hingehen konnte.

Wie oft darf die Sbv an einem Tag an einer Betriebsversammlung teilnehmen?

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 10.08.2017, 13:17 (vor 2450 Tagen) @ Arnold

Hallo,

und was ist mit der Antwort auf die zweite Nachfrage ? Warst du auch für die zweite Versammlung entsandt ?

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&Tschüß

Wolfgang

Wie oft darf die Sbv an einem Tag an einer Betriebsversammlung teilnehmen?

Arnold, Friday, 11.08.2017, 09:47 (vor 2449 Tagen) @ albarracin

Ja

Wie oft darf die Sbv an einem Tag an einer Betriebsversammlung teilnehmen?

albarracin, Baden-Württemberg, Friday, 11.08.2017, 12:58 (vor 2449 Tagen) @ Arnold

Hallo,

wenn Du auf beide Teilversammlungen als Stelli von Deiner SBV entsandt warst, dann hattest Du auch grundsätzlich ein Teilnahmerecht unter Fortzahlung der Bezüge.

Wenn Dein Betrieb meint, hier ein fehlerhaftes Handeln entdeckt zu haben (zB wegen unzulässiger Heranziehung bzw. Vertretung), ist das eine Angelegenheit der Amtsführung der SBV. Ansprechpartner hierfür ist die amtierende SBV und nicht Du als Stelli. Du solltest die Angelegenheit unter diesem Gesichtspunkt mit Deiner SBV besprechen und die SBV sollte dem AG antworten.

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&Tschüß

Wolfgang

Wie oft darf die Sbv an einem Tag an einer Betriebsversammlung teilnehmen?

WoBi, Thursday, 10.08.2017, 12:50 (vor 2450 Tagen) @ Arnold

Hallo Arnold,

das Teilnahme- und Rederecht auf einer Betriebsversammlung ist in § 95 Abs. 8 SGB IX in plural gehalten.

"(8) Die Schwerbehindertenvertretung kann an Betriebs- und Personalversammlungen in Betrieben und Dienststellen teilnehmen, für die sie als Schwerbehindertenvertretung zuständig ist, und hat dort ein Rederecht, auch wenn die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung nicht Angehörige des Betriebes oder der Dienststelle sind."

Außerdem ist eine "Teilbetriebsversammlung" und das liegt bei einem Dreischichtbetrieb vor, rechtlich als "eine" Betriebsversammlung zu sehen. Die Anzahl möglicher Betriebsversammlungen ist imBetrVG in § 43 geregelt. Die rechtliche Grundlage für Teilbetriebsversammlungen wegen der Eigenart des Betriebes, welche eine gemeinsame Betriebsversammlung nicht zu lässt, ist im § 42 Abs. 1 BetrVG zu finden.

"(1) Die Betriebsversammlung besteht aus den Arbeitnehmern des Betriebs; sie wird von dem Vorsitzenden des Betriebsrats geleitet. Sie ist nicht öffentlich. Kann wegen der Eigenart des Betriebs eine Versammlung aller Arbeitnehmer zum gleichen Zeitpunkt nicht stattfinden, so sind Teilversammlungen durchzuführen."

Auf dieser Grundlage hat der Betriebsrat auch die Versammlungen geplant und dem Arbeitgeber mitgeteilt.

Logische Frage zum Hinterfragen: "Dürfen gewählte Betriebsräte auch nur an einer Teilversammlung teilnehmen?" Wohl kaum, zumal die Leitung der Versammlung beim Vorsitzenden liegt und die Ansprachen durch die einzelnen Betriebsräte erfolgen. Das was für den Betriebsrat gilt, gilt auch für die SBV. Denn auch die SBV kann zu Fragen Stellung nehmen und Beiträge in einer Betriebsversammlung vortragen.

Schwieriger könnte sich der Vertretungsfall gestalten :-|

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Gruß
Wolfgang

Wie oft darf die Sbv an einem Tag an einer Betriebsversammlung teilnehmen?

ciralifan, Friday, 11.08.2017, 09:33 (vor 2449 Tagen) @ Arnold

Ich würde hier durch die SBV den Vertretungsfall für beide Versammlungen ( Vorausgesetzt die SBV ist bei dem 2. genannten Termin nicht anwesend gewesen )der Perso mitteilen lassen und mich auf keine Diskussionen einlassen.

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