Verweigerung Arbeitsassistenz wg. Sozialdatenschutz? (Allgemeines)

ClaudiJa, Friday, 11.08.2017, 12:56 (vor 2443 Tagen)

Hallo zusammen,

ein Bekannter konfrontierte mich mit folgender Frage:

Darf ein öffentlicher Arbeitgeber (Amt) einem schwerbehinderten Mitarbeiter die Arbeitsassistenz unter Berufung auf den Sozialdatenschutz verweigern?
Im besagten Fall sagt das Amt, die Arbeitsassistenz darf dem Schwerbehinderten zwar beim Türenöffnen, bei WC-Gängen, beim Aufsuchen von Meetingräumen usw. helfen, aber nicht beim Lochen und Ablegen von Bescheiden oder beim Eintüten der Bescheide in Briefumschläge. Zur Begründung heißt es, die Arbeitsassistenz könnte so Namen und Adressen der betreffenden Klienten lesen und das verstoße gegen den "Sozialdatenschutz".
Ist dem so? Und wenn ja, wie wird das auf den Ämtern gehandhabt, um schwerbehinderten Mitarbeitern die vollwertige Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen?

Danke für Eure Hilfe.

Viele Grüße,
Claudia

Verweigerung Arbeitsassistenz wg. Sozialdatenschutz?

Cebulon, Friday, 11.08.2017, 16:55 (vor 2443 Tagen) @ ClaudiJa

das verstoße gegen den "Sozialdatenschutz".

Hallo Claudi, hochinteressant, in gewisser Weise auch verständlich, aus meiner Sicht aber u.U. skandalös wegen Aushebelung des gesetzlichen Anspruchs auf notwendige Arbeitsassistenz per "Datenschutzkeule". Wo besteht das Problem, wenn der Arbeitgeber des sbM die Assistenz gleich am ersten Tag schriftlich zur datenschutzrechtlichen Verschwiegenheit verpflichtet?

TIPP: Mach Dich schlau und schildere den Fall etwas ausführlicher z.B. Landesdatenschutzbeauftragte/r, Landesbehindertenbeauftragte/r, dem Bürgertelefon beim BMAS, Verena Bentele oder Christine Lüders, bzw. BGG-Schlichtungsstelle, sofern Bundesbehörde. Oder frag doch mal gezielt nach bei "Dr. Datenschutz" zur "Verpflichtung auf das Datengeheimnis".

Bentele hat Erfahrung damit, da sie selbst Arbeitsas­sis­tenz hat. Du kriegst dort zeitnah Antworten sowie i.d.R. praktikable Lösungsvorschläge. Die Antwort/en würden mich interessieren, weil kein Einzelfall bzw. von all­ge­mei­nem Interesse.

Gruß,
Cebulon

Verweigerung Arbeitsassistenz wg. Sozialdatenschutz?

garda, Berlin, Monday, 14.08.2017, 08:02 (vor 2441 Tagen) @ ClaudiJa

Hallo Claudi,

selbstverständlich ist die Arbeitsassistenz über den Datenschutz zu belehren und auch schriftlich zu verpflichten, wie jeder andere Mitarbeiter auch.

Ich arbeite in einem Jobcenter und hier hat auch ein Kollege eine Arbeitsassistenz. Wir hatten anfangs dasselbe Theater aber dieser Verweis auf den derzeit modernen Götzen Datenschutz, mit dem man scheinbar alles rechtfertigen können soll, ist hanebüchener Unsinn.

Mit dieser unsinnigen Begründung könnte man - wenn es mal ganz zu Ende gedacht würde - jede Neueinstellung von Mitarbeitern verhindern, da ja jeder Mitarbeiter ein Datenschutzrisiko darstellt. Ist auch so aber wer macht dann den Job?

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael

Verweigerung Arbeitsassistenz wg. Sozialdatenschutz?

Elko, Tuesday, 22.08.2017, 09:51 (vor 2432 Tagen) @ ClaudiJa

Ich habe noch etwas im Netz gefunden: https://www.ifb.de/schwerbehindertenvertretung/lexikon-fuer-die-schwerbehindertenvertretung/A/arbeitsassistenz-notwendige.html. In diesem Artikel steht, was alles zur Assistenztätigkeit gehört: „Assistenztätigkeiten sind zum Beispiel das Sortieren von Schriftstücken für blinde Menschen, die Unterstützung bei Telefonaten für gehörlose Menschen sowie einfache Handgriffe wie das Anfertigen von Kopien für körperbehinderte Menschen.“ Auch da wird ja mit sensiblen Daten gearbeitet, somit dürfte das mit einer Datenschutzbelehrung wohl gegessen und die Assistenzarbeit zulässig sein.

Das hilft hoffentlich.
Alles Liebe! :-)

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