Begleitung zur Reha als Pflegeperson und Arbeitsverhinderung (Allgemeines)

ClaudiJa, Friday, 11.08.2017, 13:44 (vor 2443 Tagen)

Hallo, liebe Mitstreiter,

eine Kollegin hat folgenden Sachverhalt an mich herangetragen:

Sie hat eine pflegebedürftige Mutter und ist selbst deren Pflegeperson.
Nun hat die Mutter eine Reha bewilligt bekommen und muss ihre Tochter als Pflegeperson mitnehmen, da seitens der Rehaeinrichtung die Pflege nicht abgesichert werden kann.

Sie fragte mich nun, ob sie für die Zeit der Reha Urlaub nehmen muss oder ob es eine Grundlage dafür gibt, dass sie als Pflegeperson ihrer Mutter ihre Arbeitsverhinderung "bezahlt bekommt".

Durch eigene Recherche bin ich auf folgendes gestoßen, was allerdings nach meinem Verständnis nur die Kosten in der Rehaeinrichtung betrifft, aber nicht die Arbeitsverhinderung:

http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Begleitperson-52.html

Was wird nun aber mit ihrer Arbeitsverhinderung und dem daraus resultierenden Verdienstausfall?
Muss sie für die Zeit der Reha ihrer Mutter Urlaub nehmen, damit sie weiterhin ihr Gehalt bekommt? Oder sich zur Pflege ihrer Mutter krankschreiben lassen?

Das Pflegezeitgesetz hilft m.E. auch nicht wirklich weiter, da es nur einmalig die Möglichkit der kurzfristigen Arbeitsverhinderung/Freistellung für 10 Tage in Akutsituationen gibt (Reha ist keine Akutsituation) und ansonsten nur die längere Pflegezeit. Diese ist in unserem Tarifvertrag mit "Freistellung von der Arbeit (ruhendes Arbeitsverhältnis) für mindestens 4 bis maximal 36 Monate" geregelt. Die Reha dauert aber nicht 4 Monate. Und einen Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgeltes gibt es in der Pflegezeit ja ohnehin nicht.

Habt Ihr Ideen, wie sie sich verhalten kann, um ihre Mutter zur Reha begleiten zu können ohne einen Verdienstausfall hinnehmen zu müssen? Bzw. kann sie den Verdienstausfall, der durch die Pflege entsteht, an anderer Stelle geltend machen?

Ich danke Euch für Eure Tipps.

Viele Grüße,
Claudia

Begleitung zur Reha als Pflegeperson und Arbeitsverhinderung

albarracin, Baden-Württemberg, Friday, 11.08.2017, 17:48 (vor 2443 Tagen) @ ClaudiJa

Hallo,

wer ist denn der Kostenträger der Reha ?

Wird die Pflegeperson bereits jetzt für ihre Pflegeleistung vergütet ?

--
&Tschüß

Wolfgang

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