Nachwahl Stellvertreter (Wahlen)

a.bohm, Wörrstadt, Tuesday, 22.08.2017, 12:57 (vor 2411 Tagen)

Hallo zusammen,

ich habe die Suchfunktion genutzt, aber keine Antwort auf meine Frage gefunden...

Ich bin in unserem Betrieb der SBV und wir hatten 3 Nachrücker. Unser letzter Nachrücker ( der, der im Augenblick mein Stellvertreter ist), wird zum Ende des Monats kündigen. Das würde, theoretisch, eine Neuwahl des Stellvertreters heraufbeschwören. Jetzt habe ich aber das Problem, dass wir im Augenblick allerdings nur 4 schwerbehinderte Mitarbeiter beschäftigt haben. Kann die Wahl dann trotzdem durchgeführt werden, obwohl nicht ausreichend schwerbehinderte Mitarbeiter im Unternehmen beschäftigt sind? Oder muss dann die SBV aufgelöst werden? Das Mandat des SBV besteht ja eigentlich bis zur Neuwahl oder zum Rücktritt.

Vielen Dank im Voraus.

Viele Grüße
Andreas

Nachwahl Stellvertreter

garda, Berlin, Tuesday, 22.08.2017, 13:35 (vor 2411 Tagen) @ a.bohm

Hallo a.bohm,

aufzulösen wäre die SBV nicht aber eine Neuwahl kann nicht mehr stattfinden.

Wenn die 5er-Grenze unterschritten wird, gilt das nach meiner Auffassung auch für eine Nachwahl, die ja grundsätzlich denselben Regularien wie die normale Wahl unterliegt.

Mein Fazit: die vorhandene SBV bleibt im Amt bis zum Ende der Amtszeit in 2018 aber es kann keine Stellvertretung nachgewählt werden.

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael

Nachwahl Stellvertreter

Cebulon, Tuesday, 22.08.2017, 20:20 (vor 2410 Tagen) @ garda

Mein Fazit: SBV bleibt im Amt

Richtig! Literatur dazu gibts hier. Ebenso Prof. Knittel, SGB IX, § 94, RdNr. 240 - 242, wonach Amt der SBV nicht vorzeitig erlischt.

Gruß,
Cebulon

Nachwahl Stellvertreter

Hendrik1, Niedersachsen, Tuesday, 22.08.2017, 14:16 (vor 2411 Tagen) @ a.bohm

Moin Moin Andreas,

ich bin ziemlich irritiert.
In der Wahlordnung der SBV ist festgelegt, dass der Wahlausschuss bzw. die Wahlversammlung beim einfachen Wahlverfahren festlegt, wie viele Stellvertreter/innen es gibt.

Nachrücker/innen gibt es für die SBV nicht. Wenn beispielsweise bei Euch eine Vertrauensperson und ein/e Stellvertreter/in gewählt werden sollten, sind die nicht gewählten Stellies nicht gewählt und können auch während der Wahlperiode nicht nachrücken! Damit wäre, wenn nicht 3 Stellvertreter gewählt hätten werden können, der jetzige Vertreter nicht rechtmäßig im Amt mit allen Konsequenzen, die dies für seine Tätigkeit ect. hat.

Da es aber jetzt nur 4 Schwerbehinderte gibt, ist eine Wahl zum Stellvertreter nicht durchführbar. Da Du gewählt bist, musst Du aber nicht zurücktreten. Ich würde Dir empfehlen, zu überlegen, wie diese Zahl zu steigern wäre, damit Du nächstes Jahr eine reguläre Wahl durchführen kannst.

Falls dies möglich ist, solltest Du mindestens 2 Stellvertreter/innen wählen lassen, damit Du nicht sofort wieder vor diesem Dilemma stehst.

Liebe Grüße

Hendrik

Nachwahl Stellvertreter

a.bohm, Wörrstadt, Tuesday, 22.08.2017, 14:28 (vor 2411 Tagen) @ Hendrik1

Hallo Hendrik,

bei der letzten Wahl waren es genau 4 Kandidaten und man hatte uns empfohlen, 3 der Kandidaten als Stellvertreter aufzustellen. Das haben wir dann auch gemacht. Leider sind jetzt bereits 2 Stellvertreter gegangen und die zuletzt verbliebene Kollegin wird wahrscheinlich die Firma verlassen.

Gut ist aber zuerst mal die Aussage, dass die SBV nicht aufgelöst werden muss.

Vielen Dank.
Andreas

Nachwahl Stellvertreter

Hendrik1, Niedersachsen, Tuesday, 22.08.2017, 15:57 (vor 2411 Tagen) @ a.bohm

Moin Moin Andreas,

durch den Terminus "Nachrücker" bin ich halt stutzig geworden. Ich freue mich aber, dass es keine Komplikationen gibt und drücke Dir die Daumen, dass Du und der Betriebsrat ggf. noch Kollegen/innen motivieren könnt, ihre gesundheitlichen Einschränkungen geltend zu machen.

Liebe Grüße

Hendrik

Nachwahl Stellvertreter

a.bohm, Wörrstadt, Wednesday, 23.08.2017, 06:58 (vor 2410 Tagen) @ Hendrik1

Das kriegen wir hin ... vielen Dank an Dich und Cebulon für die Antworten.

Viele Grüße
Andreas

RSS-Feed dieser Diskussion