Arbeitszeitverkürzung durch AG (Allgemeines)

Backi59, Wednesday, 23.08.2017, 08:59 (vor 2410 Tagen)

Guten Morgen,

der Werdegang: Privater Unfall vor 1,5 Jahren , Hand kaputt. Arbeitnehmer 1958 geboren, möchte nun wieder in Krankenhaus arbeiten, hat aber einen Bescheid BU 50 % und darf nun nur noch vier Stunden täglich arbeiten.
Meine Fragen lautet: Darf der Arbeitgeber nun die Arbeitszeit auf vier Stunden herabsetzen?
Muss ein neuer Arbeitsvertrag her?
Evtl. eine Änderungskündigung mit Hinzuziehung des IA?
Erscheint mir logisch aber wo steht das? TzBfG?

Vielen Dank im Voraus

Backi59

Arbeitszeitverkürzung durch AG

Ironie, Wednesday, 23.08.2017, 09:23 (vor 2410 Tagen) @ Backi59

Servus Backi,

meines Wissens ist bei BU-Rente, vermutlich als Teilerwerbsminderungsrente von der Rentenversicherung?, eine Arbeitszeit unter sechs Stunden möglich.

Wahrscheinlich handelt es sich auch um eine befristete Rente, insofern sollte tunlichst der Arbeitsvertrag nicht angerührt werden, sondern mit einer der Befristung angepassten Regelung die Stundenzahl herabgesetzt werden, was bei uns, auch Krankenhaus, gang und gäbe ist.

Sonst kann es nämlich zu der Situation kommen, dass sich der Gesundheitszustand bessert, keine Rente mehr beschieden wird, der SBA-Status wegfällt und eine Rückkehr auf eine höhere Stundenanzahl nicht mehr möglich ist.

Vorsicht ist jetzt auch bei dem vorhandenen alten Urlaubsanspruch angeraten, gern wird dieser, wenn ein neuer Vertrag unterschrieben wurde, auf den neuen bezogen und somit der mit einem vollen Vertrag erworbene Anspruch auf den reduzierten übertragen.
Denn wenn der Arbeitnehmer nach Wiederkehr den alten Urlaub nimmt, muss dieser auch gemäß dem alten Vertrag bezahlt werden.

Lieber Gruß

Ironie

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