Gleichstellung (Gleichstellung)

Tersane, Wednesday, 30.08.2017, 09:25 (vor 2429 Tagen)

Hallo,
einen schönen Guten Morgen.
Stimmt es, dass die Gleichstellung immer wieder neu beantragt werden muss, wenn man den Arbeitsplatz wechselt?

Gruss Bülent

Gleichstellung

WoBi, Wednesday, 30.08.2017, 09:47 (vor 2429 Tagen) @ Tersane

Hallo Tersane,

es gibt eine Suchfunktion hier im Forum. Dort kann z.B. folgender Beitrag gefunden werden:
http://www.schwbv.de/forum/index.php?id=19479

Wie dort ausgeführt:
"Die Möglichkeit einer Begrenzung der Gleichstellung für bestimmte Arbeitgeber bzw. bestimmte Arbeitsplätze wurde bereits 1974 aus dem SchwbG gestrichen. 2001 hat das BSG (B 7 AL 46/99 R) zum wiederholten Mal festgestellt, daß eine derartige Begrenzung nicht zulässig ist. Eine rechtswidrige Begrenzung führt als Rechtsfolge dazu, daß die Gleichstellung bestehen bleibt und lediglich die unzulässige Begrenzung wegfällt."

Dies dürfte deine Frage beantworten.

Mehr über die Gleichstellung ist unter http://www.schwbv.de/pdf/fachliche_weisung_gleichstellung_§2.pdf zu finden.
Dort wird z.B. auf Seite 11 ausgeführt:
"Die Erweiterung des Schutzbereiches des § 2 Abs. 3 SGB IX auf behinderte Menschen, die einen geeigneten/ungefährdeten Arbeitsplatz innehaben und einen beruflichen Wechsel anstreben, ergibt sich aus dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 06.08.2014 - B 11 AL 5/14 R - Juris RdNr. 23. Danach muss auch der Zugang zu anderen bzw. der Wechsel von Berufsfeldern diskriminierungsfrei möglich sein (Freiheit der Berufswahl). Eine Gleichstellung setzt auch hier voraus, dass die einschlägigen rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind."

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Gruß
Wolfgang

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