Einzelzimmer bei Übernachtungen (Allgemeines)

Holz, Wednesday, 30.08.2017, 16:55 (vor 2423 Tagen)

Hallo zusammen,

die Abteilung eines Schwerbehinderten hat 2 Teamtage anberaumt, mit einer Übernachtung.

Bis auf den Dozenten und den Abteilungsleiter wurden für die Mitarbeiter Doppelzimmer gebucht.

Aufgrund der Schwerbehinderung hat der Kollege morgens schon einen gewissen "Vorlauf" den er absolvieren muss.
In wie weit hat der Kollege einen Anspruch auf ein Einzelzimmer?

Vielen Dank für hilfreiche Antworten. :-) ;-)

Einzelzimmer bei Übernachtungen

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 30.08.2017, 17:20 (vor 2423 Tagen) @ Holz

hallo,

was sagt denn der BR dazu ? Die Angelegenheit ist grundsätzlich mitbestimmungspflichtig, weil die Unterbringung das Ordnungsverhalten der AN betrifft (§ 87 abs. 1 Nr. 1 BetrVG).
Sollte es sich um eine Art Schulung handeln, worunter auch sog. "Teambuilding" - Maßnahmen fallen können, käme auch noch § 98 BetrVG in Betracht.

Bei der Unterbringung in DZ ist immer das Persönlichkeitsrecht des einzelnen AN betroffen. Der AG hat den sog. "Billigkeitsgrundsatz" des § 315 BGB zu beachten.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__315.html
Wenn höchst intime Dinge der privaten Lebensführung eines sb AN betroffen sind, kann sehr wohl ein Anspruch auf ein EZ bestehen. Dazu gehört zB das Spritzen und/oder Messen bei einem Diabetiker oder aber das Vorbereiten und/oder Anlegen von Hilfsmitteln.

Und natürlich hättest Du als SBV vor der Entscheidung des AG dazu angehört werden müssen. Deswegen solltest Du jetzt auch eine Aussetzung der Entscheidung des AG in Erwägung ziehen, um eine Anhörung ggfs. zu erzwingen und Zeit für eine fundierte Stellungnahme zu haben - ggfs. nach Rücksprache mit dem betroffenen sb AN.

--
&Tschüß

Wolfgang

Einzelzimmer bei Übernachtungen

Holz, Wednesday, 30.08.2017, 17:51 (vor 2423 Tagen) @ albarracin

Der BR weiß noch nichts von dieser Maßnahme. Eine Beteiligung hat noch nicht statt gefunden.

Diese Teamtage wurden im Rahmen der Abteilungssitzung der Abteilung angekündigt.

Einzelzimmer bei Übernachtungen

Monica99, Wednesday, 30.08.2017, 18:57 (vor 2423 Tagen) @ albarracin

Hallo,

Bei der Unterbringung in DZ ist immer das Persönlichkeitsrecht des einzelnen AN betroffen. Der AG hat den sog. "Billigkeitsgrundsatz" des § 315 BGB zu beachten.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__315.html
Wenn höchst intime Dinge der privaten Lebensführung eines sb AN betroffen sind, kann sehr wohl ein Anspruch auf ein EZ bestehen. Dazu gehört zB das Spritzen und/oder Messen bei einem Diabetiker oder aber das Vorbereiten und/oder Anlegen von Hilfsmitteln.

Dieses ist auch in einem abschließbaren Bad mögliche. Somit beinhaltet dieses alleine noch KEINEN Anspruch auf ein Einzelzimmer. Auch da zB das Spritzen und Blutzuckermessen ja auch arbeitstäglich stattfindet und dazu der AN dann auch entsprechende Sozialräume aufsuchen kann, also auch beim Arbeiten hierfür KEIN Einzelzimmer benötigt.

Es gibt dazu auch schon ein abschlägiges VGH Urteil und BAG BAG, 26.04.1990 - 6 AZR 589/88

Eigentlich ist dieses ein Thema für BV/ArbV/TV

--
mfg Monica

Einzelzimmer bei Übernachtungen

albarracin, Baden-Württemberg, Saturday, 02.09.2017, 12:42 (vor 2420 Tagen) @ Monica99

Hallo,

Hallo Monica


Dieses ist auch in einem abschließbaren Bad mögliche. Somit beinhaltet dieses alleine noch KEINEN Anspruch auf ein Einzelzimmer.

Das ist mir zu pauschal. Da sollte man schon genau den Einzelfall betrachten. Hat zB das Badezimmer eine ausreichende Sitzgelegenheit oder gibt es genug Ablagemöglichkeiten ? Pauschal jedes Badezimmer für spritzende Diabetiker für geeignet zu halten, halte ich für nicht angemessen.

Auch da zB das Spritzen und Blutzuckermessen ja auch arbeitstäglich stattfindet und dazu der AN dann auch entsprechende Sozialräume aufsuchen kann, also auch beim Arbeiten hierfür KEIN Einzelzimmer benötigt.

Auch diese Sozialräume sollten ja eine gewisse Mindestausstattung haben.


Es gibt dazu auch schon ein abschlägiges VGH Urteil und BAG BAG, 26.04.1990 - 6 AZR 589/88

Das BAG-Urteil von 1990 wird mittlerweile von vielen Fachkommentatoren als veraltet angesehen. Das Persönlichkeitsrecht des AN hat mittlerweile zum Glück - auch aufgrund der Rechtsprechung der Obergerichte bis hin zum BVerfG einen deutlich höheren Stellenwert.


Eigentlich ist dieses ein Thema für BV/ArbV/TV

--
&Tschüß

Wolfgang

Einzelzimmer bei Übernachtungen

Monica99, Saturday, 02.09.2017, 14:26 (vor 2420 Tagen) @ albarracin

Hallo,

Das BAG-Urteil von 1990 wird mittlerweile von vielen Fachkommentatoren als veraltet angesehen. Das Persönlichkeitsrecht des AN hat mittlerweile zum Glück - auch aufgrund der Rechtsprechung der Obergerichte bis hin zum BVerfG einen deutlich höheren Stellenwert.

Nur Fachkommentare schlagen ein BAG Urteil nicht. Auch wenn das BVerfG dem Persönlichkeitsrecht höheren Wert zubilligt ändert dieses erst einmal nichts, so lange es kein neues BAG Urteil gibt.

Auch habe ich bisher nichts lesen können wonach auf Grund der ggf heute anderen Sicht des BVerfG es im Arbeitsrecht eine neuer Entscheidung gibt.

PS: Da ich sehr viel bei DR in Hotels übernachtete kann ich aus eigener Erfahrung sagen, die notwenigen Möglichkeiten damit ein Diabetiker dort spritzen kann sind gegeben. Notfalls kann der Betroffene AN auch nach dem Koll. das Zimmer verlassen so hätte er die einfache Möglichkeit das Zimmer für seine med. Bedürfnisse alleine nutzen zu können.

Denn Doppelzimmer bedeutet ja nicht, dass man dieses immer nur zusammen nutzen/betreten kann/darf.

Letztlich: Diabetiker sind ja auch mal privat auf Tagesausflügen und haben dann idR keine Sozialräume die sie für med. Belange aufsuchen können. Da wird dann auf einfach einmal eine ruhige Ecke aufgesucht und der Spritzpen gesetzt/genutzt.

Auch stört es den Betroffenen ja wohl, dass der Vorgesetzte nicht im Doppelzimmer schläft.

--
mfg Monica

Einzelzimmer bei Übernachtungen

albarracin, Baden-Württemberg, Sunday, 03.09.2017, 11:50 (vor 2419 Tagen) @ Monica99

Hallo,

Hallo,

Das BAG-Urteil von 1990 wird mittlerweile von vielen Fachkommentatoren als veraltet angesehen. Das Persönlichkeitsrecht des AN hat mittlerweile zum Glück - auch aufgrund der Rechtsprechung der Obergerichte bis hin zum BVerfG einen deutlich höheren Stellenwert.


Nur Fachkommentare schlagen ein BAG Urteil nicht. Auch wenn das BVerfG dem Persönlichkeitsrecht höheren Wert zubilligt ändert dieses erst einmal nichts, so lange es kein neues BAG Urteil gibt.

Rechtsprechung ist ja nichts Statisches. Und gerade dann, wenn ein altes BAG-Urteil in der Fachkommentierung kritisch gesehen wird, dann kann man sich auch als BR oder SBV oder als AN mal darauf berufen und ggfs. versuchen, den Instanzenweg neu zu beschreiten.

--
&Tschüß

Wolfgang

Einzelzimmer bei Übernachtungen

Downunder, Baden-Württemberg, Friday, 01.09.2017, 20:09 (vor 2421 Tagen) @ Holz

Hallo,

gibt es keine Reisekostenregelung? Bin ehrlich gesagt überrascht, das DZ überhaupt zur Disposition stehen.

--
Gruß

Downunder

Einzelzimmer bei Übernachtungen

Monica99, Saturday, 02.09.2017, 14:29 (vor 2420 Tagen) @ Downunder

Hallo,

Bin ehrlich gesagt überrascht, das DZ überhaupt zur Disposition stehen.

????

Schon einmal was von Kostensparen gehört??

--
mfg Monica

Einzelzimmer bei Übernachtungen

Holz, Wednesday, 06.09.2017, 09:22 (vor 2416 Tagen) @ Holz

Da noch mehr Kollegen in der Abteilung nicht mit den Doppelzimmern einverstanden waren, werden für alle Kollegen Einzelzimmer gebucht.

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