Versetzung bei einer psychischen Erkrankung (Allgemeines)

Josef Schwarzkopf ⌂, NRW, Tuesday, 26.09.2017, 16:48 (vor 2397 Tagen)

Hallo,
eine Stationssekretärin soll auf einer neuen Station wieder eingegliedert werden. Während sie auf der alten Station mit den Mitarbeitern sehr gut ausgekommen ist, macht ihr die neue Umgebung aufgrund ihrer psychischer Erkrankung Angst. Schon nach dem ersten Tag hat sie sich krank schreiben lassen. Sie würde am Liebsten wieder auf der alten Station arbeiten, doch das sei lt. Pflegedienstleitung nicht möglich.
Von der Arbeit her sei alles in Ordnung, nur die neue Umgebung mit den anderen Mitarbeitern macht ihr Angst.
Sie ist gleichgestellt und hat eine Bescheinigung von ihrem Facharzt, dass ein Wechsel auf eine andere Station mit erheblichen Einschränkungen verbunden sei. Weiter heißt es, dass "eine berufliche Umsetzung vermutlich mit einer Verschlechterung der psychischen Erkrankung verbunden wäre".
Das Gespräch mit der Pflegedienstleitung war fruchtlos. Sie ist auch im BEM-Verfahren.
Habt Ihr vielleicht eine weitere Idee. Hat sie aufgrund ihrer Krankheit und aufgrund der Gleichstellung die Möglichkeit, die Umsetzung zu "verweigern"?
Ich danke Euch für Eure Antworten.
Gruß
Josef

Versetzung bei einer psychischen Erkrankung

Hendrik1, Niedersachsen, Wednesday, 27.09.2017, 09:00 (vor 2396 Tagen) @ Josef Schwarzkopf

Moin Moin Josef,

dazu habe ich mehrere Fragen: Bist Du im öffentlichen Dienst? Gibt es einen Schwerbehindertenerlass oder eine Inklusions-/Integrationsvereinbarung bei Euch im Betrieb? Was sagen diese zu Umsetzungen für Schwerbehinderte, gibt es hier besondere Gründe?

Habt ihr einen betriebsärztlichen Dienst? Was sagt dieser zu der Facharztstellungnahme?

Schwerbehinderte haben nach §81,4 SGB IX Anspruch auf eine Gestaltung der Arbeitsplätze und auf einen Arbeitsplatz bei dem sie ihre Kenntnisse verwerten können.

Sollte der Arbeitgeber auf dem neuen Arbeitsplatz bestehen, würde ich mit dem Facharztattest und ggf. den oben genannten Hilfestellungen mich auf den §84,1 berufen, da dieses Verhalten das Arbeitsverhältnis durch drohenden Rückfall in die Erkrankung gefährdet und dem Arbeitgeber mitteilen, dass ich dieses dem Integrationsamt mitteilen werde, womit der Arbeitgeber, wenn er nicht dieser Ansicht ist, immer begründen muss, warum trotz Vorliegen des Attestes er diesem nicht gefolgt ist und hierin im Gegensatz zu dem Attest keine Gefährdung des Arbeitsverhältnisses sieht.

Zu diesem Gespräch würde ich auf jeden Fall den Integrationsfachdienst hinzuziehen.

Liebe Grüße

Hendrik

Versetzung bei einer psychischen Erkrankung

Josef Schwarzkopf ⌂, NRW, Wednesday, 27.09.2017, 09:28 (vor 2396 Tagen) @ Hendrik1

Moin Hendrik,

vielen Dank für Deine Antwort. Ich bin im öffentlichen Dienst (Akutkrankenhaus) tätig. Eine Inklusions-/Integrationsvereinbarung gibt es noch nicht.
Meine Hoffnung liegt auch im BEM-Verfahren. Ich werde dranbleiben.

Gruß Josef

Versetzung bei einer psychischen Erkrankung

Hendrik1, Niedersachsen, Wednesday, 27.09.2017, 12:02 (vor 2396 Tagen) @ Josef Schwarzkopf

Moin Moin Josef,

wenn Du im öffentlichen Dienst (Landesdienst?)bist, gilt für Dich unter Umständen der Schwerbehindertenerlass NRW.

Hier steht unter Punkt 9:

9
Arbeitsplatzwechsel

Soweit schwerbehinderte Menschen ihre Versetzung, Abordnung oder Umsetzung beantragen, soll dem nach Möglichkeit entsprochen werden. Schwerbehinderte Menschen sollen gegen ihren Willen unter Berücksichtigung des § 81 Abs. 4 SGB IX nur aus dringenden dienstlichen Gründen versetzt, abgeordnet oder umgesetzt werden. Dies gilt auch für jede andere wesentliche Änderung des Arbeitsplatzes. Vor jedem Arbeitsplatzwechsel ist nach § 95 Abs. 2 SGB IX zu verfahren. Die Beteiligung der Personalvertretung nach dem Landespersonalvertretungsgesetz bleibt unberührt.

Liebe Grüße

Hendrik

Versetzung bei einer psychischen Erkrankung

Josef Schwarzkopf ⌂, NRW, Friday, 29.09.2017, 12:16 (vor 2394 Tagen) @ Hendrik1

Hallo Hendrik,
vielen Dank für den wertvollen Tipp.
Gruß Josef

Versetzung bei einer psychischen Erkrankung

garda, Berlin, Thursday, 28.09.2017, 09:08 (vor 2395 Tagen) @ Josef Schwarzkopf

Sie würde am Liebsten wieder auf der alten Station arbeiten, doch das sei lt. Pflegedienstleitung nicht möglich.
Von der Arbeit her sei alles in Ordnung, nur die neue Umgebung mit den anderen Mitarbeitern macht ihr Angst.

Hallo Josef,

hier würde ich einhaken: wie begründet das die Pflegedienstleitung? Gibt es sachliche Gründe? Probleme mit Führungskräften und/oder Kollegen, arbeitsorganisatorische Gründe oder hat die PDL einfach nur keine Lust bzw. will es Kraft ihrer Herrlichkeit entscheiden?

Als Gleichgestellte hat sie einen Anspruch auf einen leidensgerechten Arbeitsplatz. Wenn das in diesem speziellen fall eben nur der alte Arbeitsplatz ist müsste geprüft werden, mit welchem Recht er anderes besetzt wurde bzw. warum sie dort nicht mehr eingesetzt werden kann. Ein "ich will das nicht" der PDL reicht da lange nicht.

Ihr könnt zur Vermittlung auch den IFD hinzuziehen, der mancherorts sogar spezielle Angebote für psychisch Kranke hat. Fragt da mal nach.

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael

Versetzung bei einer psychischen Erkrankung

Josef Schwarzkopf ⌂, NRW, Friday, 29.09.2017, 12:14 (vor 2394 Tagen) @ garda

Hallo Gerda,
vielen Dank für die Antwort. Es scheint in der Tat so sein, dass die Bedürfnisse der Mitarbeiter zweitrangig sind. Selbst das BEM-Team, in dem ich auch bin, stößt hier immer wieder auf ihre Grenzen.
Gruß Josef

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