Unentgeltliche Beförderung (Hilfsmittel)

ferluipear, Hamburg, Friday, 13.10.2017, 10:57 (vor 2381 Tagen)

Hallo,

mal folgendes Problem:
A ist dienstlich für seinen Betrieb unterwegs und nutzt dafür das Auto. A ist mit 80 Grad Schwerbehindert mit Merkzeichen G und besitzt zusätzlich eine Wertmarke.
Kann der Arbeitgeber vorschreiben, dass er diese Wertmarke immer nutzt, auch wenn A schildert, dass A Probleme hat, weite Strecken zu laufen, und an unmöglich Parkplatzfeindlichen Orten den öffentlicher Nahverkehr nimmt, weil der Arbeitgeber dort keinen Parkplatz zur Verfügung stellen kann. Dieses auch nur, wenn der AG für manche seine dienstlichen Reisen keinen Parkplatz stellen kann.
A muss im nächsten Jahr erneut begründen, warum ein erhebliches Interesse an diesen Dienstfahrten für den AG besteht, um 30 Cent statt 20 Cent/km zu erhalten.

Lieben Gruß und Danke
ferlui

--
MfG
ferlui

Unentgeltliche Beförderung

garda, Berlin, Friday, 13.10.2017, 15:20 (vor 2381 Tagen) @ ferluipear

Hallo,

mal folgendes Problem:
A ist dienstlich für seinen Betrieb unterwegs und nutzt dafür das Auto. A ist mit 80 Grad Schwerbehindert mit Merkzeichen G und besitzt zusätzlich eine Wertmarke.
Kann der Arbeitgeber vorschreiben, dass er diese Wertmarke immer nutzt, auch wenn A schildert, dass A Probleme hat, weite Strecken zu laufen, und an unmöglich Parkplatzfeindlichen Orten den öffentlicher Nahverkehr nimmt, weil der Arbeitgeber dort keinen Parkplatz zur Verfügung stellen kann. Dieses auch nur, wenn der AG für manche seine dienstlichen Reisen keinen Parkplatz stellen kann.
A muss im nächsten Jahr erneut begründen, warum ein erhebliches Interesse an diesen Dienstfahrten für den AG besteht, um 30 Cent statt 20 Cent/km zu erhalten.

Hallo ferlui,

ganz ehrlich: deine Frage verstehe ich nicht wirklich, denn sie widerspricht sich imho selbst. Will er nun Auto fahren oder nicht? Wie soll ein AG irgendwo bzw. überall einen Parkplatz stellen?

Ganz grundsätzlich unterliegt die Wahl des Reisemittels dem Weisungsrecht des Arbeitgebers = Direktionsrecht. Wenn der SB-AN sowieso eine Wertmarke hat, ist er auch verpflichtet die zu nutzen und hat kein Recht auf Kostenerstattung. Erzählen muss er das allerdings nicht... Hat er keine Wertmarke und nimmt die Kfz-Steuerregelung in Anspruch kann der AG nicht verlangen das eine Wertmarke erworben wird, nicht mal gegen Kosterstattung weil das die persönlichen Lebensumstände des SB-AN betrifft.

Ist dem SB-AN das Reisemittel nicht zuzumuten, sind wir ganz grundsätzlich beim Thema leidensgerechter Arbeitsplatz, denn der erschöpft sich nicht im Spezialbürostuhl und der Vertikalmaus.

Mithin ist im Einzelfall zu prüfen, welches Reisemittel diesen Ansprüchen gerecht wird.

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael

Unentgeltliche Beförderung

ferluipear, Hamburg, Monday, 16.10.2017, 08:22 (vor 2378 Tagen) @ garda

Ist dem SB-AN das Reisemittel nicht zuzumuten, sind wir ganz grundsätzlich beim Thema leidensgerechter Arbeitsplatz, denn der erschöpft sich nicht im Spezialbürostuhl und der Vertikalmaus.

Mithin ist im Einzelfall zu prüfen, welches Reisemittel diesen Ansprüchen gerecht wird.

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Hallo,
der Punkt ist nicht unbedingt das Verkehrmittel, sondern der Weg dorthin. Und damit ist die Frage beantwortet. Danke.
ferlui

--
MfG
ferlui

Unentgeltliche Beförderung

Monica99, Monday, 16.10.2017, 09:24 (vor 2378 Tagen) @ ferluipear

Hallo,

Ist dem SB-AN das Reisemittel nicht zuzumuten, sind wir ganz grundsätzlich beim Thema leidensgerechter Arbeitsplatz, denn der erschöpft sich nicht im Spezialbürostuhl und der Vertikalmaus.

Mithin ist im Einzelfall zu prüfen, welches Reisemittel diesen Ansprüchen gerecht wird.

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Hallo,
der Punkt ist nicht unbedingt das Verkehrmittel, sondern der Weg dorthin. Und damit ist die Frage beantwortet. Danke.
ferlui

So grundsätzlich ist diese Aussage eben nicht zutreffend. Denn wie ein AN zum Arbeitsplatz kommt ist EINZIG seine Sache, auch bei Schwerbehinderten.

Ausnahme bei Schwerbehinderten mit Mz aG ggf eine Parkmöglichkeit. Weiter, wenn ein AG einen AN auf Dienstreise sendet.

--
mfg Monica

Unentgeltliche Beförderung

ferluipear, Hamburg, Monday, 16.10.2017, 10:06 (vor 2378 Tagen) @ Monica99

Hallo nochmal.
Der Arbeitgeber hat verschiedene Dienststellen, manche sind mit der Bahn erreichbar und manche nicht. Und A pendelt dienstlich zwischen den Dienststellen, und nur um dieses Zwischen geht es. Nicht wie er zur Arbeit kommt.
Danke.
Gruß
Ferlui

--
MfG
ferlui

Unentgeltliche Beförderung

Monica99, Monday, 16.10.2017, 10:17 (vor 2378 Tagen) @ ferluipear

Hallo,

was heißt pendelt? Hat er laut ArbV und Dienstplan zwei Arbeitsstellen/-plätze oder muss er gelegentlich von Ort A zu Ort B auf Anweisung des AG? Also erfolgt das Pendeln im Rahmen von Dienstreisen/ Dienstgängen?

Gibt es im Betrieb eine Regelung zu Dienstreisen/-Gängen?

--
mfg Monica

Unentgeltliche Beförderung

ferluipear, Hamburg, Monday, 16.10.2017, 11:04 (vor 2378 Tagen) @ Monica99

Hallo
Ja es sind Dienstgänge.
Danke
ferlui

--
MfG
ferlui

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