Teilnahme an Betriebsratsitzung (Gesamt-Konzern-SBV)

J_Neumann, BW, Thursday, 01.03.2018, 11:09 (vor 2258 Tagen)

Hallo,
Ich bin GSBV in einer Firma mit mehreren Standorten.
In zwei Standorten ist keine eigene SBV gewählt. Somit übernehme ich dort die Aufgaben der SBV so lange keine eigene SBV gewählt werden kann.
Da der Arbeitgeber immer wieder versäumt mich über Vorgänge im Betrieb zu informieren, habe ich jetzt den Betriebsratsvorsitzenden aufgefordert mich zu den Betriebsratssitzungen einzuladen. Der BR Vorsitzende hat mich auch eingeladen, worauf ich einen Reiseantrag zu dieser Sitzung gestellt habe.
Nun lehnt unser Personalchef den Reiseantrag ab,wie folgt: "Solange ich aber vom BR XXXX nicht den ausdrücklichen Wunsch mitgeteilt bekommt, dass Du Vorort teilnehmen sollst, kann und werde ich hier keine Freigabe erteilen.
Der Konzern ist in einer Schieflage und wir müssen überall Kosten sparen – dazu gehören nun mal auch Reisekosten.

Das gilt natürlich nicht für alle Meetings und die Zukunft – wenn es notwendig ist oder Du angefordert wirst, werde ich die Freigabe sofort und gerne erteilen."

Eine Einladung zu Betriebsratssitung lag vor. Der Personalchef ist der Auffassung, daß ich telefonisch teilnehmen kann.

Ich werde aber an einer Betriebsratssitzung nicht telefonisch teilnehmen, da Betriebratssitzungen nicht öffentlich sind und deshalb auch nich als Telefonkonferenz durchgeführt werden dürfen.

Wie würdet ihr jetzt weiter vorgehen?

Gruß Joachim

Teilnahme an Betriebsratsitzung

ciralifan, Thursday, 01.03.2018, 14:04 (vor 2258 Tagen) @ J_Neumann

Über eine Teilnahme entscheidest du nur allein. Den Kollegen mal auf die Tatsache der Mandatsbehinderung und seine Folgen für ihn und den AG hinweisen. Auch das die Reisekostenübernahme ggf. durch ein Gericht geklärt werden kann. Ich an deiner Stelle würde umgehend zu den Kollegen fahren - denn dies ist deine Aufgabe, nicht nur für eine BR Sitzung.Was ist, wenn ein MA dort die Unterstützung der (G)SBV benötigt ?.

Teilnahme an Betriebsratsitzung

J_Neumann, BW, Thursday, 01.03.2018, 14:37 (vor 2258 Tagen) @ ciralifan

Hallo,
ich bin Heute nicht gefahren, da ich es mir nicht leisten kann auf den Kosten sitzen zu bleiben.
Ich habe aber gerade einen Rechtsanwalt beauftragt mit der Durchsetzung meiner Rechte.

Beratungen kann ich leider nur per Telefon oder Skype Konferenz anbieten.

Ich habe schon gesucht wo die Bußgeldvorschriften für die Mandatsbehinderung im neuen SgB IX steht, aber im Kapitel 14 nicht mehr gefunden.
Ist das raus oder steht das irgendwo anders. Ich glaub ich bin blind :-D

Gruß Joachim

Teilnahme an Betriebsratsitzung

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 01.03.2018, 18:03 (vor 2258 Tagen) @ J_Neumann

Hallo,

es gab auch schon im alten SGB IX (leider) keine Bußgeldvorschriften für die Behinderung von SBV-Arbeit. Deswegen ist da auch nichts weggefallen.
Du kannst aber sehr wohl in diesem konkreten Fall gerichtlich erreichen, daß der AG die Dienstreisen zu den BR-Sitzungen zu bezahlen hat, da Du ein uneingeschränktes Teilnahmerecht hast, wenn Du die Aufgaben einer örtlichen SBV wahrnimmst. Das Arbeitsgericht kann den Beschluß auch mit der Androhung eines Ordnungsgeldes für jeden weiteren Verstoss verbinden.

--
&Tschüß

Wolfgang

Teilnahme an Betriebsratsitzung

Cebulon, Saturday, 10.03.2018, 15:52 (vor 2249 Tagen) @ J_Neumann

Eine Einladung zu Betriebsratssitzung lag vor. Der Personalchef ist der Auffassung, daß ich telefonisch teilnehmen kann.

Hallo, ich sehe in diesem Ansinnen bestenfalls eine leichtfertige Aufforderung zum Rechtsbruch. Der Einsatz von Videokonferenzschaltungen für Sitzungen wurde zwar durch Art. 5 des Gesetzes vom 17.07.2017 zugelassen. Eine solche IuK-Technologie wurde aber einstweilen lediglich für "Besatzungsmitglieder von Seeschiffen" und auch nur in den engen Grenzen des neuen § 41a EBRG zugelassen.

Gruß,
Cebulon

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