Versammlung der Schwerbehinderten (Versammlung)

Rumpelstilzchen, Aachen, Saturday, 14.07.2018, 18:06 (vor 2121 Tagen)

Im Unternehmen gibt es 3 Schichtbetrieb, Früh-, Spät- und Nachtdienst

Die Versammlung der Schwerbehinderten begann um 09:00 Uhr und endete 15:00 Uhr.
An- und Rückfahrt in Summe ca. 3 Std. Somit Gesamtdauer ca. 9 Std. (mit An- u. Rückfahrt).

Da die Teilnahme an der Versammlung Dienst- bzw. Arbeitzeit ist, haben die Kollegen nach meiner Auffassung ihre Arbeits- bzw. Dienstpflicht erfüllt. Der Arbeitgeber fordert aber, dass die Kollegen die Arbeit zum Spät- bzw. Nachtdienst hätten antreten müssen.
Ich denke nein!
Dienst- arbeitsvertragliche Pflichten sind durch die Teilnahme an der Versammlung erfüllt.
Bis zur Wiederaufnahme der Arbeit müssen 11 Stunden Ruhezeiten liegen.
Für den Tag muß nach meiner Auffassung der Dienstherr bzw. Arbeitsgeber die Arbeitsleistung als erbracht ansehen.

Wie seht Ihr das?

Versammlung der Schwerbehinderten

albarracin, Baden-Württemberg, Sunday, 15.07.2018, 12:08 (vor 2120 Tagen) @ Rumpelstilzchen

Hallo,

Du solltest Deinem AG klar machen, daß der Besuch der Versammlung in vollem Umfang Arbeitszeit iSd ArbZG ist.
Beharrt der AG auf seinem Standpunkt, muß er ggfs. der Gewerbeaufsicht erklären, wie denn die Überschreitungen der täglichen Höchstarbeitszeit und/oder die Unterschreitung der vorgeschriebenen Mindestnachtruhe zu Stande gekommen sind.

Der BR sollte von Dir hinzugezogen werden, damit er im Rahmen seiner Mitbestimmungsrechte derartige Diensteinteilungen untersagt.

--
&Tschüß

Wolfgang

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