Vier Stellvertreter - wie funktioniert das im Alltag? (Stellvertreter/in)

sirharlekin, Sunday, 09.09.2018, 10:30 (vor 2058 Tagen)

Hallo zusammen,

bitte verzeiht mir die Anfängerfrage, jedoch würde mich aus der Sicht der erfahrenen Kollegen interessieren, wie die folgende Situation sich im Alltag gestaltet. Es folgt ein längerer Text.

Im Oktober stehen bei uns die Wahlen an. Nur ein Kandidat für die SBV, vier Kandidaten für die Stellvertretung (einer bin ich, im Thema SBV aber noch absolut neu), vier Stellvertreter sind zu wählen. Mit allen vieren wurde im Vorfeld gesprochen, alle sind von der SBV akzeptiert, verschiedene Bereiche des Unternehmens (2200 MA, 130 schwer behinderte oder gleichgestellt behinderte Kollegen) sind vertreten.

Die SBV und sein heute erster Stellvertreter sind beide Betriebsräte.

Bei der Wahl der Stellvertreter wird der Betriebsrat wieder auf erster Position landen, die anderen drei werden sich eher zufällig über die Stimmenanzahl verteilen.

Mich interessiert nun, wie kommt in der Praxis z. B. der vierte Stellvertreter überhaupt in den operativen Einsatz.

Ich habe verstanden, es gibt immer nur einen SBV. Ist dieser verhindert, so ist die SBV in dieser Zeit sein erster Stellvertreter. Wenn diese beiden verhindert sind, dann 2. Stellvertreter usw.

Die Rangfolge der Stellvertreter bestimmt sich nach der Stimmenanzahl und muss dann so im Alltag auch exakt umgesetzt werden.

Fragen:
Wenn jetzt SBV und 1. Stellvertreter in ihrer Funktion als BR an Sitzungen teilnehmen, kann dann z. B. der 2. Stellvertreter in der SBV Funktion teil nehmen?

Wie wird das bei euch im Alltag gesehen, wenn die Stellvertreter aus "Schulungsgründen" und zum Erfahrungen sammeln trotzdem an den BR-Sitzungen teil nehmen oder ist das per se gar nicht erlaubt?

Wenn sich einige Stellvertreter aufgrund von Arbeitsaufgaben nicht verhindert melden können, kann dann von der SBV der nächste Stellvertreter bestimmt werden?

Ich möchte mich gerne im vorhinein sehr gründlich informieren und hoffe, dass ich euch mit diesen Fragen nicht negativ aufstoße.

Über eure Anregungen und Hinweise würde ich mich freuen.


Viele Grüße,

Dominik

Vier Stellvertreter - wie funktioniert das im Alltag?

Hendrik1, Niedersachsen, Sunday, 09.09.2018, 19:42 (vor 2057 Tagen) @ sirharlekin

Moin Moin Dominik,

zunächst einmal ist die Frage, welches Wahlverfahren gilt bei Euch.
Dann: Wieviele Stellvertreter sollen laut Wahlvorstand bzw. Wahlversammlung gewählt werden?
Wenn z.B. nur zwei Stellvertretungen zu wählen sind, fallen die anderen beiden hinten runter, es sei denn eine/r von beiden nimmt die Wahl nicht an.

Daher kann es durchaus sein, dass der/die dritte und vierte nicht ins Amt kommen.

Ob die/der Kandidat des Betriebrats an erster Stelle landet, hängt auch von seinem/ihrem Einsatz im Amt ab.
Wie oft man ins Amt kommt, höngt auch von der Zahl der Schwerbehinderten bei Euch ab. Je 100 kann ein/e Stellvertretung zu festen Aufgaben herangezogen werden und ist somit im Amt.

Daher nur allgemeine Antworten auf Deine Fragen

Liebe Grüße

Hendrik

Vier Stellvertreter - wie funktioniert das im Alltag?

sirharlekin, Sunday, 09.09.2018, 20:11 (vor 2057 Tagen) @ Hendrik1

Hallo Hendrik,

ich weiß noch nicht genau, wie ich zitiere, daher sieht das hier vermutlich etwas komisch aus. Aber los gehts.

-- zunächst einmal ist die Frage, welches Wahlverfahren gilt bei Euch. ---

Es gilt das förmliche Wahlverfahren.

--- Dann: Wieviele Stellvertreter sollen laut Wahlvorstand bzw. Wahlversammlung gewählt werden?
Wenn z.B. nur zwei Stellvertretungen zu wählen sind, fallen die anderen beiden hinten runter, es sei denn eine/r von beiden nimmt die Wahl nicht an. ---

Es sollen 4 Stellvertreter gewählt werden und es lassen sich genau 4 aufstellen (einer davon bin ich). Mit allen ist es vorher auch so besprochen und mit der SBV abgestimmt.

--- Ob die/der Kandidat des Betriebrats an erster Stelle landet, hängt auch von seinem/ihrem Einsatz im Amt ab.
Wie oft man ins Amt kommt, höngt auch von der Zahl der Schwerbehinderten bei Euch ab. Je 100 kann ein/e Stellvertretung zu festen Aufgaben herangezogen werden und ist somit im Amt. ---

Wir haben ca. 130 schwerbehinderte Mitarbeiter. Es kann also niemand explizit herangezogen werden.

Ich frage mich eben, wie müssen sich im Alltag die ersten 3 Stellvertreter und die SBV selbst "abwesend" melden, damit der 4. überhaupt jemals Erfahrung sammeln kann.

Falls ich mich noch unklar ausgedrückt habe, frage bitte nach.


Viele Grüße,

Dominik

Vier Stellvertreter - wie funktioniert das im Alltag?

C3PO, Sunday, 09.09.2018, 21:02 (vor 2057 Tagen) @ sirharlekin

Moin Dominik,

Wir haben ca. 130 schwerbehinderte Mitarbeiter. Es kann also niemand explizit herangezogen werden.

Doch, die erste stellvertretende Vertrauensperson kann ab 100 schwerbehinderter Mitarbeiter problemlos herangezogen werden.

Ich frage mich eben, wie müssen sich im Alltag die ersten 3 Stellvertreter und die SBV selbst "abwesend" melden, damit der 4. überhaupt jemals Erfahrung sammeln kann.

Direkt bei den jeweiligen disziplinarischen Vorgesetzten müssen sie sich als "verhindert" erklären.

Vier Stellvertreter - wie funktioniert das im Alltag?

sirharlekin, Sunday, 09.09.2018, 21:11 (vor 2057 Tagen) @ C3PO

Moin Dominik,


Doch, die erste stellvertretende Vertrauensperson kann ab 100 schwerbehinderter Mitarbeiter problemlos herangezogen werden.

Stimmt, das habe ich natürlich falsch wiedergegeben.

Ich frage mich eben, wie müssen sich im Alltag die ersten 3 Stellvertreter und die SBV selbst "abwesend" melden, damit der 4. überhaupt jemals Erfahrung sammeln kann.


Direkt bei den jeweiligen disziplinarischen Vorgesetzten müssen sie sich als "verhindert" erklären.

Angenommen ich wäre 4. Stellvertreter, wie erfahre ich üblicherweise, dass ich nun "im Amt" bin, wenn sich die anderen bei ihren Vorgesetzten abmelden? Oder meinst du mit abmelden, dass sie sich abmelden, wenn sie die SBV Funktion wahrnehmen? Dann wäre das andersrum, als ich es meinte. Ich meinte eher bzgl. der "internen Kommunikation untereinander", wie ich nun erfahre, dass ich "in Funktion" bin und z. B. an einer BR-Sitzung teilnehmen könnte. Sicherlich kann ich nicht einfach so dort auftauchen.

Vier Stellvertreter - wie funktioniert das im Alltag?

garda, Berlin, Monday, 10.09.2018, 07:58 (vor 2057 Tagen) @ sirharlekin

Angenommen ich wäre 4. Stellvertreter, wie erfahre ich üblicherweise, dass ich nun "im Amt" bin, wenn sich die anderen bei ihren Vorgesetzten abmelden? Oder meinst du mit abmelden, dass sie sich abmelden, wenn sie die SBV Funktion wahrnehmen? Dann wäre das andersrum, als ich es meinte. Ich meinte eher bzgl. der "internen Kommunikation untereinander", wie ich nun erfahre, dass ich "in Funktion" bin und z. B. an einer BR-Sitzung teilnehmen könnte. Sicherlich kann ich nicht einfach so dort auftauchen.

Hallo,

ich habe drei Stellvertreterinnen und die erfahren üblicherweise von mir das sie im Amt sind. Selbst wissen ist schon schwierig.

Setze ich eine Vertretung ins Amt, muss ich natürlich die notwendigen Informationen geben damit das Amt auch sachgerecht ausgeübt werden kann. Vorher darf ich das auch gar nicht. Daher schließt sich die notwendige Abstimmung und Information in dieses "ins Amt setzen" ein.

Erst wenn du ins Amt gesetzt wirst, kannst du dich auch bei Vorgesetzen ordnungsgemäß abmelden.

In einer BR-Sitzung hast du nur etwas zu suchen, wenn du dorthin "ins Amt gesetzt wirst". Alles andere würde Öffentlichkeit herstellen und die bei dieser Sitzung gefassten Beschlüsse anfechtbar machen. Eine Art "hospitieren bei BR-Sitzungen um Erfahrungen zu sammeln" kann es also nicht geben.

Noch ein Tipp zum Schluss: bei eurer Größe wirst du sicherlich ins Amt kommen und wenn dies abzusehen ist, sollten die Grundschulungen das Minimum sein.

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael

Vier Stellvertreter - wie funktioniert das im Alltag?

sirharlekin, Monday, 10.09.2018, 08:36 (vor 2057 Tagen) @ garda

Hallo Michael,


ich habe drei Stellvertreterinnen und die erfahren üblicherweise von mir das sie im Amt sind. Selbst wissen ist schon schwierig.

Setze ich eine Vertretung ins Amt, muss ich natürlich die notwendigen Informationen geben damit das Amt auch sachgerecht ausgeübt werden kann. Vorher darf ich das auch gar nicht. Daher schließt sich die notwendige Abstimmung und Information in dieses "ins Amt setzen" ein.

Erst wenn du ins Amt gesetzt wirst, kannst du dich auch bei Vorgesetzen ordnungsgemäß abmelden.

Vielen Dank, das sind genau die Antworten auf die Fragen, die ich mir gestellt habe.

In einer BR-Sitzung hast du nur etwas zu suchen, wenn du dorthin "ins Amt gesetzt wirst". Alles andere würde Öffentlichkeit herstellen und die bei dieser Sitzung gefassten Beschlüsse anfechtbar machen. Eine Art "hospitieren bei BR-Sitzungen um Erfahrungen zu sammeln" kann es also nicht geben.

Ok, danke verstanden. Ich verstehe, dass es hier keinen "Spielraum" gibt, sondern dass man sich an rechtlichen Rahmenbedingungen orientiert.

Noch ein Tipp zum Schluss: bei eurer Größe wirst du sicherlich ins Amt kommen und wenn dies abzusehen ist, sollten die Grundschulungen das Minimum sein.

Danke dir, das wird sicherlich so sein.

Gerne würde ich auch zukünftig nochmal auf euch zukommen, sollten sich neue Fragen ergeben.


Viele Grüße,

Dominik

Vier Stellvertreter - wie funktioniert das im Alltag?

wurzelkasper, Monday, 10.09.2018, 10:51 (vor 2057 Tagen) @ sirharlekin

4 Stellvertreter sehe ich nicht als ein Problem an. Durch Urlaub, Krankheit, dienstliche Abwesenheit kann es schneller als erwartet passieren das Stellvertreter Nr. 4 aktiv werden muss nach meiner persönlichen Erfahrung :-)

Was man halt Sicherstellen muss als SBV ist das auch alle Stellvertreter sich in das Amt einarbeiten können und Wissen aufbauen können.
Persönlich finde ich einen Sprung ins kalte Wasser als SBV Stellvertreter mit einer Teilnahme an einer Betriebsrats- und/oder Personalausschusssitzung nicht gerade so toll.
Wenn möglich sollten dort die Stellvertreter dort als Gast vorbereitet werden. Die Teilnahme von Gästen an Tagesordnungspunkten ist ja per se durchaus möglich an den Sitzungen.

Wenn der erste und zweite Stellvertreter als BR Mitglied in der BR Sitzung sind können die weiteren SBV Stellvertreter nicht als SBV an der BR Sitzung teilnehmen. Schließlich ist das Doppelmandat SBV und BR nicht ausgeschlossen

Vier Stellvertreter - wie funktioniert das im Alltag?

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 10.09.2018, 11:26 (vor 2057 Tagen) @ C3PO

Hallo,

es tut mir leid, aber das hier


Direkt bei den jeweiligen disziplinarischen Vorgesetzten müssen sie sich als "verhindert" erklären.

ist falsch.
Der "disziplinarische Vorgesetzte" hat nichts zu melden bei der Vertretungsregelung der SBV. Der ist nur zuständig dafür, wenn es um eine arbeitsvertraglich geschuldete Leistung geht. Die "Vertretungskette" wird zuerst einmal nur innerhalb der SBV ausgelöst und weitergegeben.
Bei planbarer Verhinderung gilt auch die Pflicht des § 178 Abs. 1 Satz 5 SGB IX
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__178.html
zur Abstimmung untereinander - d.h. der/die vertretende stellv. VP muß in die laufenden und ggfs. anstehenden Vorgänge eingewiesen werden (LPK-SGB IX, Düwell, § 95 Rn 25).
Ggfs. muß sich die Verhinderungsvertretung ggü. dem AG auch ausdrücklich melden.

--
&Tschüß

Wolfgang

Vier Stellvertreter - wie funktioniert das im Alltag?

Hr.Rautenberg, Tuesday, 11.09.2018, 19:56 (vor 2055 Tagen) @ sirharlekin

Hallo sirhalekin!

Die jeweilige Stellvertretung erhält immer einen konkreten Auftrag oder einen konkreten Termin, zu der die SBV persönlich [Urlaub, Krankheit] oder rechtlich [Befangenheit, zwei SBV Termine zur gleichen Zeit, eine Stellvertretung ist als sachkundiger Arbeitnehmer versierter im Thema] verhindert ist. Das entscheidet die SBV allein und wird von entsprechenden Vertrauensstellungen der Personen zueinander begleitet. Sollte eine Stellvertretung dauerhaft ein Thema begleiten, wird die SBV dies dem Arbeitgeber mitteilen. Ist aber ohne entsprechende Expertise in einem Thema eher theoretisch.

Mit dem Arbeitgeber lässt sich natürlich "Schulungszwecke" immer freihändig verhandeln. Zur Durchsetzung gibt es jedoch keine gesetzliche Grundlage. Im Übrigen sind BR Sitzungen nicht öffentlich, spätestens für Beschlussteile. Und für das Kennenlernen von gesetzlichen Grundlagen sollten die Stellvertreter[innen] so schnell wie möglich sich schulen lassen. Entsprechende Angebote gibt es bei den Integrationsämtern, gewerkschaftlichen und anderen Bildungsträgern. Die SBV unterscheidet sich grundsätzlich deutlich von einem betrieblichen Sozialdienst.

Die Personalunion von SBV und BR ist gesetzlich nicht ausgeschlossen. Die innere Unabhängigkeit sollte jedoch zu allen Seiten immer gewahrt bleiben.

SBV Arbeit hat grundsätzlich von gesetzes Wegen Vorrang. Hier verzichtet der Gesetzgeber [wie im Übrigen auch bei allen anderen gesetzlich betrieblichen Interessenvertretern] darauf, die Aufgaben, Rechte und Pflichten von außen durch Behörden und Sozialversicherungen durchführen zu lassen. Das Subsidiarprinzip bedeutet hier, dass möglichst betriebsnah mit betrieblichen Kenntnissen die Umsetzung von gesetzlichen Rechten und Pflichten am besten Rechnung getragen wird.

Wenn auf Dauer SBV oder Stellvertreter der eigenen arbeitrechtlichen Verpflichtung Vorrang gewähren, wird dies zu einem politischen Problem, da die SBV im Einzelnen oder in Gänze verwaist. Für den Arbeitgeber fehlen dann geeignete Berater, die ihm zur Durchführung seiner Pflichten unterstützen. SBV oder Stellvertreter[innen] können bei Betriebsanwesenheit sich nicht als Interessenvertreter[innen] für abwesend erklären. Die o. g. Ausnahmen sind abschließend. Entweder wird dies bei der nächsten SBV Wahl zu einem Wahlkampfthema oder die Qualität der SBV Arbeit wird dauerhaft sinken. Manchmal beklagen Menschen mit Behinderung oder Gleichstellung dies bei den Integrationsfachdiensten, dass die SBV nicht funktioniert.

Vier Stellvertreter - wie funktioniert das im Alltag?

sirharlekin, Tuesday, 11.09.2018, 20:16 (vor 2055 Tagen) @ Hr.Rautenberg

Hallo Hr. Rautenberg,

vielen Dank für die ausführliche Schilderung. Ich hoffe, ich kann mich auch zukünftig vertrauensvoll an euch alle wenden.

Viele Grüße

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