Ist die SBV autonom gegenüber dem BR (Allgemeines)

Ursula von Oertzen @, Wednesday, 03.12.2003, 20:42 (vor 7474 Tagen)

Liebe SBV Kollegen. Seit dem 24.10.2003 bin ich 1.
Stellbvertreterin der Verptrauensperson von der SBV.
Von ihm wurde mir eine Vollmacht gegeben alle
Angelegenheit alleine zu bearbeiten. Außrdem bin ich
im Betriebsrat.
Jetzt gibt es einige BR Mitglieder die meinen die SBV
ist nicht autonom und ich muss die SSBV Seminare die
ich besuchen will durch einen Beschluss vom BR
Gremium genehmigen lassen. Ist dies richtig. Ich
hatte in einer ifb Broschüre gelesen, daß die SBV
atonom ist und kein Teil vom Betriebsrat sondern eine
eigene Istitution ist - und dass wir nur eng mit dem
Betriebsrat zusammen arbeiten müssen - daher
benötigen wir keine Genehmigung vom Betriebsrat, wenn
wir auf ein SBV Seminar gehen wollen. Wer kann mir
in dieser Angelegenheit weiter helfen, denn ich
hatte ein Seminar bei unserer Geschäftsleitung
beantragt und daraufhin meinten einige Mitglieder des
Betriebsrates, dass ich nicht dazu befugt bin. Wer
kann mir sagen, wo ich verbindliche Gesetzestexte
finden kann, die besagen, daß die SBV autonom ist und
nicht ein Teil des Betriebsrates.
Vielen Dank für Eure Unterstützung. Oder eine e-mail.
ursula von Oertzen

Re: Ist die SBV autonom gegenüber dem BR

hackenberger, Wednesday, 03.12.2003, 21:46 (vor 7474 Tagen) @ Ursula von Oertzen

Hallo Ursula,

ja Du hast recht. Die SchwbV ist outonom und nuss ihre
Entscheidungen weder vor dem BR rechtfertigen noch von
diesem genehmigen lassen. Sie hat vielmehr die gleiche
Rechtsstellung wie der BR. Die Vertrauensperson der
Schwb ist dm BR-Vorsitzenden rechtlich gleichgestellt.
Falls Du Fortbildungen benötigst, muss die SchwbV
(also eigentlich die Vertrauensperson der Schwb) die
Notwendigkeit feststellen und einen entsprechenden
Beschluss fassen.

Sinnvoll ist in einem solchen Falle folgende
Vorgehensweisen. Die SchwbV schreibt den AG an und
teilt diesem mit, dass für die Tätigkeit als SchwbV
eine Fortbildung notwendig ist. Weiter sollte man dem
AG mitteilen um welche Fortbildung es sich handelt,
wer diese anbietet und die Zeit und Kosten dieser
Maßnahme. Der AG hat so die Möglichkeit diese im
Vorfeld zu beanstanden, kommt vom AG keinen Einwand,
so würde ich dann die Anmeldung vornehmen. Hat der AG
Einwände sollten diese einverständlich geklärt werden.
Sollte der AG sich generell negativ zu den
Fortbildungsmaßnahmen äußern, wende Dich an das
zuständige Integrationsamt um bitte um Unterstützung.
Hier würde dann ggf. eine Klage vor dem Arbeitsgericht
notwendig werden. Hier müsste sich dann die SchwbV
Rechtsberatung/-beistand holen. Die Kosten hierfür
hätte der AG zu tragen.

Also zum schluss nochmals die Anmerkung: Der BR oder
BR-Vorsitzenden hat der SchwbV nicht zu
sagen/vorzuschreiben.

Bernhard

Das alles findest Du auch im SGB IX §§ 95 und 96

PS: Besorgt euch sofern ihr noch keinen habt einen
guten Kommentar zum SGB IX (z.B. den Knittel) Anfang
2004 soll auch ein Kommentar von Cramer herauskommen.
Die Kosten hierfür hat der AG zu tragen. Weiter
empfehle ich die Zeitschrift "Behindertenrecht" zu
abbonieren.

Re: Ist die SBV autonom gegenüber dem BR

Manfred Braun @, Monday, 22.12.2003, 15:08 (vor 7455 Tagen) @ Ursula von Oertzen

Hallo, Frau Kollegin,
zu den Aufgaben und Rechten der
Schwerbehindertenvertretung darf ich u.a. auch auf die
hierzu erfolgte Veröffentlichung von ORR Gerhard
Zeller, Bundesministerium fü Arbeit und Sozialordnung
verweisen, die in der Zeitschrift Behindertenrecht
1997, Heft 2 S. 29 ff. veröffentlicht wurde.
MfG
Manfred Braun

RSS-Feed dieser Diskussion