Fortbildung der SBV (Seminare / Fortbildung)

neue-sbv, Nürnberg, Monday, 04.03.2019, 13:36 (vor 1883 Tagen)

Hallo, Helau und Nernberch Aha ;-) an Alle,

1. Fortbildung SBV:
ich habe mir als neu gewählte SBV einen der 5tägigen Grundkurse bei Komsem ausgesucht und um Anmeldung gebeten. Die Fortbildungsstelle hat mich ohne vorherige Rücksprache bei einem 3tägigen Kurs des ZBFS angemeldet, da dieser kostengünstiger ist und mich einfach vor die vollendeten Tatsachen gestellt.

Ich habe daraufhin eine Aufstellung gemacht, dass der Kurs von Komsem alle wichtigen Themen behandelt, während für den ZBFS Kurs noch 3 kostenpflichtige Folgetermine erforderlich sind um denselben Wissenstand zu erhalten. Aufgrund meiner Gehbehinderung (ich benötige Unterarmgehilfen) bin ich auf Gepäcktransport und Taxi angewiesen. Die Kosten dafür plus die der Kurse übersteigen bereits die Kosten von dem Komsem Seminar incl. Hotel. Bei den ZBFS Kurs kämen die Hotelkosten noch obenauf.

Ich habe diesbezüglich vor ca. 2 Wochen eine Mail mit Kostengegenüberstellung an den Inklusionsbeauftragten des AG (der Behördenleiter hat die Aufgaben weitestgehend an ihn delegiert) geschrieben und keine Antwort erhalten. Nun ist er erst mal arbeitsunfähig.

Frage: Kann ich drauf bestehen, dass ich den Grundkurs besuchen darf, den ich mir ausgesucht habe, oder kann mir das der AG vorschreiben. Falls ich darauf bestehen kann, wäre ein entsprechender Verweis auf den Paragrafen im SGB IX gut.


2. Fortbildung Stellvertretung SBV:
In der Versammlung der VP's durch die HVP wurde erwähnt, dass jetzt auch alle Stellvertreter und nicht nur die 1. StV Schulungsanspruch haben.

Frage: Ist das richtig und wenn ja, wo finde ich dies? Muss sich der Stellvertreter selbst um Schulung bemühen, oder zählt das zu meinen Aufgaben dazu?


Viele Dank für's Lesen und Eure Hilfe

Fortbildung der SBV

Georgina, Tuesday, 05.03.2019, 06:31 (vor 1882 Tagen) @ neue-sbv

2. Fortbildung Stellvertretung SBV: In der Versammlung der VP's durch die HVP wurde erwähnt, dass jetzt auch alle Stellvertreter und nicht nur die 1. StV Schulungsanspruch haben.

Meines Wissens nach haben nur diejenigen einen Schulungsanspruch, die aufgrund der Zahl der sbM im Betrieb auch tatsächlich tätig werden ....alles andere ist ein ruhendes Mandat, dass erst im Bedarfsfall "aktiviert" wird.

Fortbildung der SBV

Hendrik1, Niedersachsen, Tuesday, 05.03.2019, 15:21 (vor 1882 Tagen) @ Georgina

Moin Moin Georgina,

nach § 179 4 SGB IX sind zusätzlich zur Vertrauensperson und des ersten Stellies diejenigen Stellvertreter, die von der Vertrauensperson herangezogen werden können für notwendige Fortbildungen freizustellen und die Kosten vom Arbeitgeber zu übernehmen. Teilweise werden deutlich mehr Stellies tätig, als herangezogen werden können.
Für diese ist keine rechtliche Regelung erfolgt.

Liebe Grüße

Hendrik

Fortbildung der SBV

Georgina, Wednesday, 06.03.2019, 06:19 (vor 1881 Tagen) @ Hendrik1

nach § 179 4 SGB IX sind zusätzlich zur Vertrauensperson und des ersten Stellies diejenigen Stellvertreter, die von der Vertrauensperson herangezogen werden können für notwendige Fortbildungen freizustellen und die Kosten vom Arbeitgeber zu übernehmen. Teilweise werden deutlich mehr Stellies tätig, als herangezogen werden können.
Für diese ist keine rechtliche Regelung erfolgt.

Das sehe ich auch als Problem ...wie schnell müssen die anderen Stellis ran: SBV im Urlaub, Stelli zur Kur, 2. Stelli Krank und schon muss der 3. Stelli "aushelfen". :-(

Im Gegensatz dazu fahren die JAVen geschlossen auf 3 Seminare, dann 2 (?) Jahre tätig zu sein. Wenn ich dann noch die Relevanz der Funktionen vergleiche, kann ich erst recht nur mit dem Kopf schütteln ...bei der Unterstützung von sbM geht es ja manchmal um "sein oder nicht sein" :-(

Fortbildung der SBV

Vertigo, Saarland, Wednesday, 06.03.2019, 09:47 (vor 1881 Tagen) @ neue-sbv

Hallo neue-sbv,

zu deiner Frage 1.) Du kannst dir deine Seminare selber aussuchen selbst beschließen und auch selbst buchen.
Dein Seminar muss auch nicht wie beim BR/PR vom Gremium genehmigt werden.
Du übermittelst deinen Beschluss (es gibt glaube ich auch Beschlussfassungsformulare hier auf der Seite oder bei ifb) und stellst einen Antrag auf Kostenübernahme einer Dienstreise bei deinem Arbeitgeber und wenn du 14 Tage vom AG kein Veto bekommen hast, gilt die Dienstreise automatisch als genehmigt. So läuft das hier bei uns im Betrieb. Du handelst absolut weisungsfrei (siehe auch im Kommentar vom Knittel §179/ alt §76) vom Arbeitgeber und auch vom Betriebsrat/PR und auch von eurer Fortbildungsstelle.
Auch ist die Anzahl der Seminare nicht festgelegt.
Natürlich müssen die Seminare Kenntnisse vermitteln, die für deine SB Arbeit erforderlich sind. Und preislich im Verhältnis stehen.
Eigentlich müssten deine schon erwähnten Argumente der letztendlich geringeren Kosten schon Grund genug für den AG sein!
Grundkurse (auch z.B. in Arbeitsrecht und Betriebsverfassungsrecht) sind unbestritten, die kann dein AG nicht ablehnen.
Besteht beim ZBFS Kurs in den Gebäuden Barrierefreiheit? Wäre auch interessant zu wissen wegen deiner Gehbehinderung.

Frage 2: Wegen deiner Stellvertreter: Du hast leider nicht geschrieben, wie viele SB Mitarbeiter ihr habt.
Ich gehe mal davon aus, dass ihr wenigstens 100 SB Mitarbeiter, aber nicht mehr als 200 SB Mitarbeiter habt.
Dann hat dein erster Stellvertreter den gleichen Schulungsanspruch wie die Du. (§179 Absatz 4 Satz 3)

Die weiteren Stellvertreter haben keinen wirklichen Schulungsanspruch.
Es sei denn, ihr habt den 200 er oder
300 er Stellenwert überschritten (§178 Absatz1 Satz 5). (Bitte korrigiere mich jemand, wenn dies nicht so sein sollte) Das könntest du höchstens mit deinem AG verhandeln, dass er vielleicht für die weiteren Stellvertreter (2.,3. usw.---)die Grundschulung aus Kulanz finanziert.

Deine Stellvertreter sind auch für ihre eigenen Schulungen verantwortlich. Das musst du nicht regeln.

So, ich hoffe, ich konnte dir da ein bisschen helfen. Ich bin selbst auch immer am kämpfen. Habe mir z.B. ein Seminar jetzt für Arbeitsrecht Grundkurs Teil 1 ausgesucht und mein Arbeitgeber wollte dies auch nicht bezahlen. Musste ihn dann mit Argumenten überzeugen, dass eine Grundschulung in Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht selbstverständlich dazugehört und auch sinnvoll ist.
Leider sind die Seminare wirklich sehr teuer, die über mehrere Tage gehen, wenn die Hotelkosten und die Mwst noch dazu kommt. Da kann ich die AG auch ein bisschen verstehen, wenn sie meckern. Aber da können wir SBV ja nix für!

Deshalb habe ich mich persönlich entschlossen, 1x im Jahr ein teureres Seminar (z.B. KOMSEM, ifb, WAF) zu machen und ein bis zwei günstigere Seminare beispielsweile über die Arbeitskammer.

Liebe Grüße und gutes Durchhaltevermögen

--
Gruß
Vertigo

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