Kostenübernahme teilweise abgelehnt (Seminare / Fortbildung)

bf-sbv, Thursday, 22.10.2020, 11:11 (vor 1285 Tagen)

Hallo zusammen,

ich habe Anfang der Woche meine Planung für die Teilnahme an Seminaren dem AG zur Info vorgelegt. Grundsätzlich gab es wohl auch nichts zu kritisieren, man hat mich allerdings darauf hingewiesen, dass "Bewirtungskosten", womit vermutlich die Kosten für ÜN und Verpflegung gemeint sein sollen, nicht mehr übernommen werden können.
An meiner Dienststelle gab es unlängst mehrere Vorfälle, die diese Woche noch mal groß in der regionalen und überregionalen Presse aufgearbeitet wurden, es ging dabei um unverhältnismäßig hohe Kosten für Reisen und Restaurantbesuche auf oberster Ebene, die durch Untersuchungen des ORH jetzt offenkundig geworden sind.
Der Wortlaut für die Einschränkungen bei der Kostenübernahme für meine Fortbildungstätigkeiten war, dass in dem Thema "gerade viel Bewegung" ist und daher die Kosten nicht übernommen werden könnten.
Möglicherweise wird der AG versuchen, mich zu Veranstaltungen "umzuleiten", bei denen derartige Kosten nicht anfallen, weil sie z. B. in unmittelbarer Nähe zur Dienststelle stattfinden. Habt ihr einen Tipp für mich, auf welcher Grundlage ich meine Argumentation aufbauen kann, damit ich weiterhin möglichst wahlfrei bleiben kann?

Kostenübernahme teilweise abgelehnt

WoBi, Friday, 23.10.2020, 08:49 (vor 1284 Tagen) @ bf-sbv

Hallo bf-sbv,

hinsichtlich der Kostenübernahme sich selbst über die Regelungen für den Personalrat informieren.
Die Grundlage dazu ist unter § 179 Abs. 8 SGB IX.

Die SBV beschließt die Teilnahme an notwendigen Seminaren und Weiterbildungsmaßnahmen. In Anlehnung an die zuvor erarbeiteten Regelungen den Arbeitgeber erneut zur Kostenübernahme auffordern.

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Gruß
Wolfgang

Kostenübernahme teilweise abgelehnt

garda, Berlin, Monday, 26.10.2020, 08:00 (vor 1281 Tagen) @ bf-sbv

Hallo,

das ist ja lustig: weil auf oberster Ebene gegen Vorschriften verstoßen wurde, bekommt jetzt niemand mehr Übernachtungskosten und Verpflegungsaufwand erstattet. Eine sagenhafte Begründung und so nachvollziehbar!

Je nachdem welches Reisekostengesetz für euch gilt, es gilt auch weiterhin und in diesem Umfang sind anfallende Kosten zu erstatten. Sollte sich der AG weigern, wirst du das wohl einklagen müssen und solltest das aber unbedingt vorher schriftlich einfordern und androhen. Ich wäre dann zu gerne dabei, wie der AG in einer Güteverhandlung diesen Sachverhalt so vorträgt und sich das Gesicht des Arbeitsrichters in ungläubiges Staunen verwandelt.

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Mit freundlichen Grüßen

Michael

Kostenübernahme teilweise abgelehnt

bf-sbv, Monday, 26.10.2020, 08:25 (vor 1281 Tagen) @ garda

Vielen Dank Wolfgang und Michael für eure Rückmeldung.

Den Bezug zu den Regelungen im zutreffenden Personalvertretungsgesetz (hier BayPVG) hatte ich nicht mehr auf dem Schirm, die spezifischen Regelungen dort sind ja kaum misszuverstehen.

Bislang war bei uns die Teilnahme der SBV an Schulungen kein großes Thema, ich bin da wohl seit längerem die erste VP, der das wieder wichtig ist. Den Zusammenhang mit den Vorfällen bei uns im Haus habe ich jetzt einfach mal unterstellt, weil es zeitlich gerade so gut gepasst hat, dass man sich jetzt an drei Seminaren im Jahr stört, an denen die SBV teilnimmt, halte ich eher für unwahrscheinlich, das Verhältnis zu meiner PA ist bisher auch sehr neutral.

Es geht mir in erster Linie darum, meine Wahlfreiheit bei Ort und Anbieter für Veranstaltungen durchsetzen zu können. Der AG könnte ja der Meinung sein, dass man die gleiche Leistung auch um die Ecke bekommt und dann keine weiteren Kosten anfallen würden.

Beste Grüße
Markus

Kostenübernahme teilweise abgelehnt

WoBi, Monday, 26.10.2020, 10:27 (vor 1281 Tagen) @ bf-sbv

Hallo bf-sbv,

hinsichtlich der Eigenständigkeit der SBV steht einiges im Forum. Dies gilt auch für die Wahlmöglichkeit des Seminars. Die SBV hat dabei die zeitliche Lage und die Wirtschaftlichkeit bei der Auswahl zu beachten. Das bedeutet aber nicht, dass nur die kostenlosen Seminare des Inklusionsamtes oder die eines Arbeitgeberverbandes besucht werden können. Es geht um die Seminarinhalte und auch um den Zeitpunkt. Eine alleinerziehende SBV ist halt auf Seminare in den Ferien und ggf. mit Kinderbetreuung angewiesen.

Mehr dazu und als Beispiel für die Suchfunktion unter:
https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=26055

Der Arbeitgeber sagt:
Die Kosten für die Weiterbildung der SBV kann ich mit nicht leisten.
Wir entgegen:
Eine ungeschulte SBV können sich die Kolleginnen und Kollegen nicht leisten. :-P

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Gruß
Wolfgang

Kostenübernahme teilweise abgelehnt

bf-sbv, Thursday, 29.10.2020, 14:08 (vor 1278 Tagen) @ WoBi

Danke, Wolfgang.
Vor allem das letzte Statement kann ich sicher noch mal anbringen.

VG Markus

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