Zugang zu Mailkonto (Stellvertreter/in)

Wauzi32, NRW, Wednesday, 03.02.2021, 12:22 (vor 1179 Tagen)

Hallo,

eine kurze frage darf ich meinem Stellvertreter die Zugangsdaten für das Mail Konto geben wenn ich z:B krank oder Urlaub habe.


Danke

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albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 03.02.2021, 13:43 (vor 1179 Tagen) @ Wauzi32

Hallo,

wie soll Dein Stellvertreter Dich vertreten, wenn er keinen Zugang zu den notwendigen Unterlagen hat?

--
&Tschüß

Wolfgang

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Wauzi32, NRW, Wednesday, 03.02.2021, 13:48 (vor 1179 Tagen) @ albarracin

genau der Meinung bin ich auch.

Aber wenn ich da bin was dann?

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Hendrik1, Niedersachsen, Wednesday, 03.02.2021, 14:51 (vor 1179 Tagen) @ Wauzi32

Moin Moin Wauzi,,

wenn Dein Stellie keine Freistellung für die SBV hat, kann und darf er in Anwesenheit von Dir nicht agieren, weil er - mit Ausnahme von Heranziehung und Vertretungsfällen - nicht im Amt ist.

Ob Du jedes Mal nach Abwesenheiten Dein Passwort ändern willst, oder das Vertrauensverhältnis groß genug ist, musst Du entscheiden. Dieses hängt für mich auch davon ab, ob er aufgrund der Größe des Betriebs und der Anzahl der Schwerbehinderten mehrmals monatlich im Amt ist und hier häufiger auf Email Terminkalender etc. zugreifen muss, oder wirklich nur, wenn Du verhindert bist.

Liebe Grüße

Hendrik

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bifavi, Hessen, Wednesday, 03.02.2021, 15:20 (vor 1179 Tagen) @ Wauzi32

Hallo Wauzi,
ich hab da eine ziemliche feste Vorstellung:

1. Wenn personengebundenes Mailkonto, Weitergabe der Zugangsdaten sehe ich als Verstoß an. Gibt bestimmt Regelungen bei euch im Betrieb wie das zu handeln ist. Viele Mitarbeiter wollen auch nur mit mir sprechen und nur mit mir kommunizieren.

2. Zusätzlich SBV Mail Konto wäre eine Lösung. Da können dann die Stellis in den Verteiler mitaufgenommen werden. Hier müssen aber die rechtlichen Bestimmungen beachtet werden.

3. Wenn du anwesend bist, bist du die Vertrauensperson und dein Stelli. ist nicht im Amt. Im Rahmen des Austausches kannst du zwar die wichtigen Mails an deinen Stelli. weiterleiten. Soweit natürlich eine entsprechende Datenschutzerklärung der betroffenen Personen über die Verwendung und Weitergabe der Daten vorliegt.

Wir handhaben das so:
Ist meine Abwesenheit geplant, so übermittele ich meinen Stelli alle laufenden Vorgänge und mache vorher eine ausgiebige Übergabe.
Lasse mir eine Emailweiterleitung an das Mailkonto meines Stelli. während meiner Abwesenheit einrichten.
Sollte ungeplante Abwesenheit eintreten, hab ich mit der EDV ein Passwort vereinbart und die schalten dann nach Anruf eine Weiterleitung.

Ist alles nicht einfach, wenn man die gesetzlichen und betrieblichen Bestimmungen einhalten muss.

Ich hoffe ich habe es verständlich genug ausgedrückt.

LG
bifavi

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