BR Sitzung (Stellvertreter/in)

erzengel ⌂, Baden Württemberg, Sunday, 23.10.2022, 10:02 (vor 553 Tagen)

Hallo zusammen,

welche Erfahrungen habt ihr bei folgender Konstellation ?

als VP bin ich als ordentliches BR Mitglied in der BR Sitzung und gelte daher als VP der SBV als verhindert. Somit ist meine Stv.(kein BR Mitglied) sozusagen automatisch ich und darf auch an der BR Sitzung teilnehmen. Nun gibt es Reibereien im Begreifen im BR, da ich ihr gemäss § 178 1 SGB IX, die Aufgabe übertragen habe, in der BR Sitzung als meine Stv. teilzunehmen.
Ist doch eigentlich ganz logisch und gesetzlich geregelt.

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Freundliche Grüße: Erzengel

BR Sitzung

bifavi, Hessen, Monday, 24.10.2022, 08:11 (vor 552 Tagen) @ erzengel


als VP bin ich als ordentliches BR Mitglied in der BR Sitzung und gelte daher als VP der SBV als verhindert.

Wie kommst du denn darauf?
Du hast Doppelmandat

Will die Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen, die zugleich Betriebsratsmitglied ist, als Vertrauensperson an der Betriebsratssitzung teilnehmen, ist sie nicht generell
als Betriebsratsmitglied verhindert (Hess. LAG Beschluss vom 1. November 2012 – 9 TaBV 156/12, Rn. 26 ZBVR online 2013, Nr 12, 21).

Ergibt sich ein Interessenkonflikt im Einzelfall, muss die Vertrauensperson diesen gegenüber dem Betriebsratsvorsitzenden anzeigen. Dies kann so geschehen, dass die Geheimhaltungspflicht gegenüber dem schwerbehinderten Menschen über persönliche Verhältnisse, die der vertraulichen Behandlung bedürfen, nicht verletzt wird. Für den Fall der Verhinderung ist ein Ersatzmitglied zu der Betriebsratssitzung zu laden (Hess.LAG Beschluss vom 1. November 2012 a. a. O. Rn. 27).

Somit ist meine Stv.(kein BR Mitglied) sozusagen automatisch ich und darf auch an der BR Sitzung teilnehmen.

Eben nicht!

Nun gibt es Reibereien im Begreifen im BR, da ich ihr gemäss § 178 1 SGB IX, die Aufgabe übertragen habe, in der BR Sitzung als meine Stv. teilzunehmen.

Wenn hier eine falsche Ladung durch den BR erfolgt, ist die Sitzung im Zweifelsfall öffentlich.
Im Zweifelsfall wären alle gefassten Beschlüsse des BR angreifbar oder nichtig.

Ist doch eigentlich ganz logisch und gesetzlich geregelt.

Jo, wenn man es richtig versteht.

BR Sitzung

erzengel ⌂, Baden Württemberg, Monday, 24.10.2022, 09:17 (vor 552 Tagen) @ bifavi

Hallo bifavi, danke für deine Ausführung. Bei mir ist es eben umgekehrt. Als BR Mitglied nehme ich als BRler teil und nicht als SBVler. Da ich nun eine Stv habe, kann ich es mir aufgrund des Doppelmandats aussuchen. Daher wäre ich meiner Meinung nach als VP verhindert und kann meine Stv heranziehen. Ich kann leider über diese -wohl eher seltene Konstellation - nichts im Internet finden.

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Freundliche Grüße: Erzengel

BR Sitzung

Hotte, Stuttgart, Monday, 24.10.2022, 09:47 (vor 552 Tagen) @ erzengel

Hallo Erzengel,
nochmals:
du hast ein Doppelmandat. Du nimmst automatisch in Doppelfunktion an einer BR Sitzung teil. Mit welchem Recht glaubst du, das du dein Doppelmandat trennen kannst?

Im übrigen gibt es viele Personen, die ein entsprechendes Doppelmandat haben
VG
Hotte

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Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."

BR Sitzung

erzengel ⌂, Baden Württemberg, Monday, 24.10.2022, 10:26 (vor 552 Tagen) @ Hotte

Hallo Hotte, der Gedankenblitz war das Stichwort- Doppelmandat-. Ich habe nun darüber die exakt benötigte Antwort gefunden. Da es keine Unvereinbarkeitsregelung gibt, duldet der Gesetzgeber diese Konstellation. Somit ist meine Stv. leider außen vor. Da ich ja als BRler teilnehme, bin ich auch vor Ort und gelte nicht als verhindert. Nun hab ich´s kapiert :-)

--
Freundliche Grüße: Erzengel

BR Sitzung

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 24.10.2022, 10:50 (vor 552 Tagen) @ erzengel

Hallo,

der Gesetzgeber "duldet" das nicht nur so, er will es ausdrücklich. logischerweise gibt es keine "Persönlichkeitsspaltung" bei einem Doppelmandat.

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&Tschüß

Wolfgang

BR Sitzung

Thomas-SBV, Monday, 24.10.2022, 12:26 (vor 552 Tagen) @ Hotte

Hallo zusammen,

ist stehe dem Thema Doppelmandat skeptisch gegenüber.

Wenn das Gremium eine andere Auffassung hast als du und es dann einen entsprechenden Beschluss fasst, stehst du vor der Frage: Aussetzung des Beschlusses für sieben Tage?

Die Rollen vom BR und der SBV überschneiden sich häufig, jedoch nicht immer.

Beide Aufgaben im Sinne der Beschäftigten auszuüben wird nicht immer funktionieren.

Tschüss

Thomas

BR Sitzung

Phönix, NRW, Tuesday, 25.10.2022, 04:58 (vor 551 Tagen) @ Thomas-SBV

Nun stelle ich mir die Frage, wie das Ausüben eines Doppelmandats im kirchlichen Arbeitsrecht funktioniert, denn nach § 52 Abs.1 der Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO) hat die SBV in der Sitzung der Mitarbeitervertretung (MAV) ein Stimmrecht, insofern Angelegenheiten der Mitarbeitenden mit Schwerbehinderung beraten werden.

Im Moment bin ich SBV, aber auch seit der letzten MAV Wahl Ersatzmitglied der MAV, werde als solches bei Verhinderung eines MAV Mitglied in die Sitzung eingeladen und habe in dem Moment volles Stimmrecht. Gleichzeitig habe ich als SBV ein Stimmrecht, insofern Angelegenheiten der Mitarbeitenden mit Schwerbehinderung beraten werden.

Wenn das Ausüben eines Doppelmandats zulässig ist, hebe ich dann bei Abstimmungen der MAV den linken Arm als MAV Mitglied und den rechten Arm als SBV, praktisch zwei Stimmen, die auch entgegengesetzt gegeben werden können? Als MAV dafür, als SBV dagegen?

In der Praxis habe ich häufig diese Anforderung zu lösen, denn bei jeder zweiten oder dritten MAV Sitzung - eine Sitzung findet regelmäßig alle 14 Tage statt- bin ich auch als Ersatzmitglied der MAV eingeladen und komme tatsächlich häufig in einen Interessenkonflikt.

In der Gesamtbetrachtung ist es noch komplizierter, denn von meinen drei Stellvertretern ist einer auch ein Mitglied der MAV und einer auch Ersatzmitglied der MAV.

Gruß
Phönix

BR Sitzung

Thomas-SBV, Tuesday, 25.10.2022, 09:52 (vor 551 Tagen) @ Phönix

Hallo Phönix,

das ist ja einfach. Du musst nur einen Beschluss fassen welcher Arm für welche Aufgabe zuständig ist. Linker Arm für die SBV und rechts eben für das Gremium.

Gutes gelingen wünscht

Thomas

BR Sitzung

Hendrik1, Niedersachsen, Tuesday, 25.10.2022, 15:01 (vor 551 Tagen) @ Phönix

Moin Moin Phönix,

Du bist Ersatzmitglied im Personalrat. Damit kannst Du bei Anfrage auch erklären, dass Du nur für die SBV teilnehmen möchtest. Dann muss, so wie ich die Sachlage kenne, ein anderes Ersatzmitglied angefragt werden.
Dieses macht vor allem dann Sinn, wenn Du bei vielen Punkten auf der Tagesordnung dich splitten müsstest. Ansonsten müsstest Du Dich bei jedem dieser Punkte als befangen erklären und mitteilen, in welcher Funktion Du bei diesem anwesend bist. Als Folge müsste zu diesem Punkt entweder ein*e Stellvertreter*in der SBV oder aber ein anderes Ersatzmitglied des PR herangezogen werden.

Wärst Du ordentliches Mitglied im PR, dann bliebe Dir auch der eben genannte Weg übrig, damit Du Dich nicht entscheiden musst, in welcher Funktion Du an dem Punkt teilnimmst.

Liebe Grüße

Hendrik

BR Sitzung

Scheeks, im MTK, Tuesday, 25.10.2022, 18:13 (vor 551 Tagen) @ Hendrik1

Du bist Ersatzmitglied im Personalrat.

Nicht ganz, sondern er ist Ersatzmitglied einer MAV. Nochmal etwas anders.

Damit kannst Du bei Anfrage auch erklären, dass Du nur für die SBV teilnehmen möchtest. Dann muss, so wie ich die Sachlage kenne, ein anderes Ersatzmitglied angefragt werden.

Zumindest bei Betriebsräten geht das m.W. nicht. Du bist ja schließlich anwesend, ergo nicht verhindert, so dass auch kein Ersatzmitglied eingeladen werden darf. Das hier wichtige Stichwort "Doppelmandat" wurde ja bereits mehrfach genannt.
Mag aber sein, das das bei MAVen anders ist.

Dieses macht vor allem dann Sinn, wenn Du bei vielen Punkten auf der Tagesordnung dich splitten müsstest. Ansonsten müsstest Du Dich bei jedem dieser Punkte als befangen erklären und mitteilen, in welcher Funktion Du bei diesem anwesend bist.

Darin sehe ich wenig Sinn. Reden und argumentieren darf ich in beiden Funktionen. Sofern ich nicht als SBV die Karte einer Beschluss-Aussetzung ziehen will, kann ich als BR-Mitglied meist mehr erreichen, denn (nur) in dieser Funktion bin ich stimm-berechtigt bei Abstimmungen für Beschlussfassungen.

BR Sitzung

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 25.10.2022, 18:24 (vor 551 Tagen) @ Hendrik1

Sorry Hendrik,

aber Doppelmandat ist Doppelmandat, ganz egal, ob es ein ordentliches BR/PR-Mitglied bzw. VP trifft oder ersetzendes BRM/PRM bzw. Stellvertretung. Deswegen ist das hier


Du bist Ersatzmitglied im Personalrat. Damit kannst Du bei Anfrage auch erklären, dass Du nur für die SBV teilnehmen möchtest.

absolut falsch.

Dieses macht vor allem dann Sinn, wenn Du bei vielen Punkten auf der Tagesordnung dich splitten müsstest.

Wieso mußt Du Dich "splitten". Du bist in beiden Funktionen Arbeitnehmervertreter. Und natürlich kannst Du in beiden Funktionen die Belange der schwerbehinderten/gleichgestellten Beschäftigten gleich stark gewichten. Diese konstruierten Gegensätze nerven und sind in der Praxis, wenn BR/PR ihre gesetzlichen Aufgaben ernst nehmen, zusammenarbeiten und keine Hahnenkämpfe führen, ziemlich realitätsfremd.
Ansonsten müsstest Du Dich bei jedem dieser Punkte als befangen erklären und mitteilen, in welcher Funktion Du bei diesem anwesend bist.
Sorry, aber das ist einfach nur Quatsch.
Als Folge müsste zu diesem Punkt entweder ein*e Stellvertreter*in der SBV oder aber ein anderes Ersatzmitglied des PR herangezogen werden.
Das das für einen SBV-Stelli nicht zulässig wäre, ist hier und in vielen anderen Posts mittlerweile ziemlich oft durchdiskutiert worden.
Würde ein ersetzendes BR-Mitglied Deinen "Rat" ernst nehmen, wäre es mit dieser Begründung nicht im Sinn des BetrVG verhindert, es dürfte für dieses eBRM nicht nachgeladen werden und das eBRM würde eine derart schwere Amtspflichtverletzung begehen, die im Wiederholungsfall auch eine Amtsenthebung gem. § 23 BetrVG rechtfertigen könnte. Personalvertretungsrecht ist zwar nicht meine Stärke, aber es würde mich nicht wundern, wenn die Regelungen zu Ersatzmitgliedern und Pflichtverletzungen ähnlich wären, wenn ich mir so mal die §§ 30 und 36 BPersVG anschaue.


Wärst Du ordentliches Mitglied im PR, dann bliebe Dir auch der eben genannte Weg übrig, damit Du Dich nicht entscheiden musst, in welcher Funktion Du an dem Punkt teilnimmst.

Das das nicht stimmt, wurde schon weiter oben dargelegt.


Liebe Grüße

Kopfschüttelnd


Hendrik

Wolfgang

--
&Tschüß

Wolfgang

BR Sitzung

Phönix, NRW, Wednesday, 26.10.2022, 04:46 (vor 550 Tagen) @ albarracin

Die Frage ist doch, gibt es ein zweifaches Stimmrecht in einer Person?

Stimmrecht als SBV in der Beschlussfassung der MAV bei Angelegenheiten welche Mitarbeitende mit Schwerbehinderung betreffen, gemäß § 52 Abs.1 der Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO). Diese Situation kann jederzeit in einer Sitzung eintreten, z.B. auch durch eine Ergänzung der Tagesordnung bei Sitzungsbeginn.

Stimmrecht als Ersatzmitglied der MAV bei der gleichen Beschlussfassung.

Nach meiner Rechtsaufassung ist dies nicht möglich zwei Stimmrechte auszuüben und folglich bin ich regelmäßig als Ersatzmitglied der MAV verhindert. Die SBV hat das Teilnahmerecht an Sitzungen der MAV. Besuche ich die Sitzung, bin ich zwangsläufig als SBV anwesend.

Die Einladung als MAV Ersatzmitglied kann auch keine Verhinderung der SBV für die Sitzung begründen. Denn ich bin ja nicht verhindert, da ich keine anderen Aufgaben der SBV wahrnehme. Folglich kann die SBV in dem Fall auch nicht durch einen Stellvertreter vertreten werden.

Es würde sich auch die Frage stellen, ob ich durch meine Anwesenheit als SBV in der MAV Sitzung als Ersatzmitglied der MAV verhindert bin und folglich das nächste Ersatzmitglied eingeladen werden muss? Auch das mag ich bezweifeln!

Bei der letzten MAV Wahl habe ich nicht darüber nachgedacht, denn es war hier auch immer gängige Praxis, dass Mitarbeitende sich zeitgleich als MAV und SBV engagieren. Liegt auch daran, dass nur wenige Mitarbeitende überhaupt noch dazu bereits sind, solche Aufgaben zu übernehmen.

Letztlich glaube ich, dass das im kirchlichen Arbeitsrecht zuerkannte Stimmrecht der SBV bei Beschlussfassungen der MAV, welche Angelegenheiten von Mitarbeitende mit Schwerbehinderung betreffen, ein Doppelmandat als sinn frei erscheinen lässt.

Gruß
Phönix

BR Sitzung

WoBi, Wednesday, 26.10.2022, 12:45 (vor 550 Tagen) @ Phönix

Hallo Phönix,

Letztlich glaube ich, dass das im kirchlichen Arbeitsrecht zuerkannte Stimmrecht der SBV bei Beschlussfassungen der MAV, welche Angelegenheiten von Mitarbeitende mit Schwerbehinderung betreffen, ein Doppelmandat als sinn frei erscheinen lässt.

Das besondere "Stimmrecht" der SBV gibt es auch im Bayerischen Personalvertretungsrecht (Art. 40 Abs. 2 2. Halbsatz BayPVG). Dies wird durch ein Doppelmandat (hier SBV / PR) nicht "sinnfrei". Sondern ermöglicht der SBV nicht nur die Stimme in Vorfeld der Abstimmung zu erheben, sondern aktiv mitzustimmen. Dies kann zu einer Pattsituation im Abstimmungsergebnis führen, was zur Ablehnung des Antrages führt oder die Stimme der SBV kann das "Zünglein an der Waage" in die eine oder andere Richtung sein.
Das Stimmrecht der SBV ist eine Verbesserung der Situation im Gremium, um die Belange behinderter Menschen aktiv zu vertreten, gegenüber dem BetrVG. Bei Personalunion beider Funktionen eben mit doppeltem und unabhängigem Stimmrecht.
Eine sinnvolle Ergänzung gegenüber der Möglichkeit zur Aussetzung eines Beschlusses. Das Aussetzen eines Beschlusses kann wegen der Zustimmungsfiktion die Handlungsmöglichkeit des BR/PR-Gremiums einschränken. Der unbedachte Einsatz durch die SBV bewirkt damit genau das Gegenteil, weil der Arbeitgeber wegen Fristablauf zur Durchführung berechtigt wird.

--
Gruß
Wolfgang

BR Sitzung

Cebulon, Wednesday, 26.10.2022, 10:47 (vor 550 Tagen) @ Hendrik1

Du bist Ersatzmitglied im Personalrat. Damit kannst Du bei Anfrage auch erklären, dass Du nur für die SBV teilnehmen möchtest.

Hallo Hendrik,

das geht gar nicht! Dafür gibt’s keine Rechtsgrundlage. Das ist kein „Wunschkonzert“.

Ansonsten müsstest Du Dich bei jedem dieser Punkte als befangen erklären …

Rechtlich befangen ist jemand bei Interessenkollision, wenn man von einem TOP z.B. selbst unmittelbar persönlich betroffen ist. Dann muss Sitzungsraum verlassen werden für diesen TOP, da weder Beratungs-, Anwesenheits- noch Stimmrecht.

Sich hingegen einfach mal so für befangen zu erklären ist grundsätzlich völlig belanglos und keine Interessenkollision im Rechtssinne laut Rspr. Kenne keine neuere Literatur – die diese pauschale Einzelmeinung teilt zur Verhinderungsvertretung laut § 177 Abs. 1 Satz 1 SGB IX n.F. Zum Thema ausführlich, teils wirr bzw. kontrovers zum alten / neuen Recht siehe auch hier.

Gruß,
Cebulon

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